Wann zahlt man warmwasser?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Wassererwärmung (wenn zentral erfolgt) wird im Rahmen der Heizkostenabrechnung berechnet und gehört damit zu den Betriebskosten. Wenn dafür monatliche Vorauszahlungen vereinbart sind, ist über diese jährlich abzurechnen.

Sowohl Heizkosten wie auch Wassererwärmungskosten sind nach Verbrauch zu berechnen (Heizkostenverordnung).

Die Heizkosten dürfen nur in wenigen Ausnahmefällen pauschal vereinbart werden, z.b. wenn das Haus nur 2 Wohnungen hat und eine davn vom Vermieter bewohnt wird. Ansonsten muss immer über die Heizkosten abgerechnet werden.

Und bei den Heizkosten ist dann normalerweise auch das Warmwasser dabei.

Ich sage normalerweise, weil es kann auch sein, dass in deiner Wohnung Durchlauferhitzer sind und das Wasser dadurch mit Strom erwärmt wird. Da müsstest du mal schauen, was für Geräte da vorhanden sind.

Hängt davon ab, wie das Warmwasser erzeugt wird. Hast du Durchlauferhitzer, gehts auf den Strom, beziehst du Warmwasser von der Heizung, gehts auf Gas oder Öl, je nachdem wie du heizt.

Wasser wird allgemein nach m³ abgerechnet, unabhängig davon, wie es heissgemacht wird

Bei uns zählt zu den Heizkosten auch die Erwärmung des Wassers.

Das wird bei euch wohl auch so sein.