Darf der Vermieter den Mieter zur Gartenpflege zwingen?
Folgende Situation:
Der Vermieter hat die Wohnungspartei von einer Wohnungsgenossenschaft in einem Mehrfamilienhaus vor 4 Jahren gekauft.
Der Mieter hat durch die Aufteilung der Wohnungen im Erdgeschoss den Garten zur alleinigen Nutzung zugeteilt bekommen. Der Garten wurde auch billig eingezäunt, damit es keinen Durchgangsverkehr gibt. Im Ursprungsvertrag, der vor 10 Jahren geschlossen wurde, steht nichts von Gartenarbeit. Diese wurde in den Nebenkosten für Alle umverteilt.
Vor dem neuen Mieter war also die komplette Hausgemeinschaft an den Kosten der Gartenplege wie Rasenmähen, und scheren der Recht großen Hecke auf der kompletten Anlage beteiligt.
Der Vermieter hat mit dem Mieter vor 4 Jahren mündlich vereinbart, dieser solle sich alleine um die Garten-Pflege kümmern. Kompromissbereit hat der Mieter mündlich zugesagt, da er zumindest den Garten ab jetzt alleine nutzen könnte und bsplw. niemand mehr in seine Fenster schauen konnte. Ein Zugewinn. Nun hat der Mieter keinen grünen Daumen und sieht sich nicht als Gärtner und lässt jedes Jahr halt 1x die große Hecke von einem Dienstleister stutzen, da das Geäst so stark ist, dass er schweres Gerät braucht. Er tut das Nötigste, dass ihm keine Verwildering vorgeworfen werden kann. Der Rasen allerdings sind wie auf einer Pferdekoppel aus.
Nun wurde aktuell wieder die (Garten)anlage, die zu dem ganzen Haus gehört, von einer Firma in Stand gesetzt. Der Vermieter hat sich daraufhin den nicht gemachten Garten des Mieters angeschaut und hat per mail angewiesen die Hecke und den Rasen doch bitte jetzt zu machen.
Mieter findet den wilden Rasen toll, die Hecke will er im August machen lassen, (wie es bisher jedes Jahr der Fall war) und hat seine Ruhe.
Fragen:
- Darf der Vermieter verlangen jetzt tätig zu werden? Vielleicht ist der Mieter ja beim Naturschutzbund und möchte ab jetzt die Insekten erhalten und mäht auch deswegen den Rasen nicht. Hecke ist im August geplant.
- Kann der Mieter jetzt sagen: "ich habe keine Lust die Hecke zu machen. Es existiert auch kein neuer Vertrag seit der Übernahme durch den neuen Vermieter. Nur eine Übertragung. Es gibt lediglich eine mündliche Vereinbarung zwecks der Garten-Pflege wobei der Mieter nie wirklich eine Wahl hatte.
- Wenn der Mieter auf den alten, also auch aktuellen Mietvertrag pocht, darf der Vermieter dann die Kosten einer professionellen Gartenfirma auf die Nebenkosten abwälzen?
- Was würdet ihr als Mieter in so einer Situation machen?
11 Antworten
Der Vermieter ist seit 4 Jahren Eigentümer der Wohnung im Erdgeschoss. Du bist Mieter dieser Wohnung. Du hast diese Wohnung vor 10 Jahren gemietet und den Mietvertrag mit dem Voreigentümer, eine Wohnungsgenossenschaft, abgeschlossen.
Damit hat der aktuelle Vermieter den Altvertrag übernommen ohne dir eine schriftliche Änderung anzubieten sondern nur mündlich eine unwirksame Nebenabrede verfügt.
Dieser Vorgang ist nur möglich, wenn die Wohnungsgenossenschaft mittels einer Teilungserklärung und Abgeschlossenheitsbescheinigung unter notarieller Aufsicht das Haus mit Grundstück in eine Eigentumswohnanlage umgewandelt hat. Die im Haus wohnenden Mieter wären zu fragen gewesen, ob sie ihre Mietwohnungen kaufen wollen. Vermutlich gibt es in diesem Falle eine Sperrfrist von bis zu 10 Jahren, Bevor die ETW-Umwandlung wirksam wird. Du hasst davon nichts mitbekommen? Du wurdest nicht gefragt?
Wenn es sich also so zugetragen hat, wird darüber noch extra zu reden sein.
Hier gilt zunächst der Mietvertrag, in den der neue "Eigentümer" als Vermieter eingetreten ist. Die mündliche Nebenabrede hinsichtlich der Gartennutzung und Pflege ist nichtig. Der Eigentümer kann den Garten als Sondereigentum im Zuge des Kaufvertrages erworben haben und ist daher selbst für Pflege zuständig. Du dürftest den Garten aber dann auch nicht nutzen.
Ich bin der Meinung, das der Vermieter das verlangen kann. Wenn der Mieter auszieht spätestens.
Also es gibt zwei Möglichkeiten: entweder macht man es selber oder die Kosten werden umgelegt je nach der zur Verfügung stehenden Fläche.
Jetzt angenommen du hast 80% der gartenfläche trägst du auch 80% der Kosten der Pflege.
Die Situation die du schilderst hab ich als Vermieter auch oft, alle wollen Garten haben aber nicht pflegen.
Und der Garten wurde dir nach Mietbegrenzung zugeordnet, ohne dich zu fragen, ob du das auch willst?
Genauso war es eben nicht. Ungeklärtist immer noch, ob der neue Verm,ieter Eigentümer des Hauses oder nur Eigenrtümer der Wohnung des FS geworden ist.,denn vor 4 Jahren fand ein Vermieterwechsel statt,
Ich finde schon, dass der Vermieter verlangen kann, dass er den Garten ordentlich hält. Er hat ihn zwar zur allgemeinen Nutzung bekommen. Auf der anderen Seite werden die Kosten auf alle umgelegt. Warum sollte jeder dafür zahlen obwohl er gar nichts damit zu tun hat? Wenn ich Vermieter wäre würde ich dem Mieter eine Abmahnung erteilen.
Wenn der Mieter den Garten zur alleinigen Nutzung hat, . Kann er ihn gestalten wie er will. Mein Nachbar hat den kompletten Vorgarten mit Wildblumen,ca. 1,50 hoch
Ich wollte keinen Garten.