Defekter Türöffner/ keine Gegensprechanlage?
Wir haben einen Mietvertrag für eine Wohnung vor einigen Wochen unterschrieben. Jetzt eine Woche vor der Schlüsselübergabe, erfahren wir, dass unsere Wohnung im 1. Obergeschoss gar keine Gegensprechanlage/ keinen Türöffner hat, was bedeutet, man muss jedes Mal nach unten gehen, um die Tür zu öffnen. Dies ist eine erhebliche Einschränkung unserer Lebensqualität, da uns dies im Vorfeld nicht bewusst war. Leider ist der Mietvertrag bereits unterschrieben und der Vermieter hat auch nicht vor die Türen oder die Elektrik zu erneuern.
Wie kann man hier nun vorgehen? Darf man die Miete direkt zum Anfang mindern?
5 Antworten
Ob es eine Gegensprechanlage zur Haustür gibt, ist eigentlich eines der Merkmale, das man immer schon bei der Besichtigung prüfen sollte. Es gibt sehr viele, vor allem ältere Häuser, die zwar eine Klingel haben, aber nicht die Möglichkeit der direkten Kommunikation mit der Person vor der Tür. Es gibt auch keinen Anspruch für diesen Komfort, auch wenn er in allen neueren Häusern absolut üblich ist.
Da gibt es keine Mietminderung.
Fragt doch mal den Vermieter, ob er Euch ein solches Teil anbringen läßt:
Ich als Vermieter hätte nichts dagegen.
Warum mindern, Steht im Mietvertrag drin das es das gibt?
Du kannst auch das Fenster aufmachen und schauen wer unten steht und dann entscheiden ob es sich lohnt runter zu gehen.
Ansonsten frag mal die Nachbarn wie sie das handhaben.
Nein, es steht nicht im Mietvertrag, doch sind wir davon ausgegangen, dass der Türöffner funktioniert und nun ist dies ein Wegfall eines Ausstattungsmerkmals. Es geht nicht nur, um das runter gehen, sondern auch darum Pakete und Sonstiges direkt hoch zu kriegen und nicht extra dafür runter gehen zu müssen, um zu wissen wer vor der Tür steht.
Es gibt kein Grundrecht auf eine Gegensprechanlage und einen Türöffner.
Sind die nicht vorhanden, ist das eben so.
2% bis 5 % Kürzung sind bei einer defekten Klingel möglich. Dies gilt auch, wenn lediglich die Gegensprechanlage und/oder ein elektronischer Türöffner defekt sind. Die von den Gerichten zuerkannten Minderungshöhen bewegen sich in aller Regel im niedrigen Prozentbereich.
Wenn die Teile defekt sind. Nicht aber, wenn sie gar nicht vorhanden sind.
Dumm gelaufen.Wenn du ein Fenster nach der Tuerseite hast, kannst du fuer Freunde einen Schluessel runterwerfen oder abseilen.So hast du wenigstens den Weg nach unten gespart. LG gadus