Nebenkostenabrechnung Wissentliche Unterschlagung?
Hallo im Oktober 2017 bin ich Umgezogen bis Mitte 2022 hatte ich die Nebekosten Für Strom Gas Wasser Abwasser an meinen Vermieter gezahlt er wollte es so.
Mitte 2022 wollte der Vermieter dan das ich mich selbst bei den Stadtwerken anmelde was ich auch getan habe es stellte sich dan heraus das ich Pro Jahr über 1300.- Euro Zuviel an Nebenkosten gezahlt habe.
Er schickte mir dan Auch Mitte 2022 eine Endabrechnug zu für 2022 also Januar bis Juni wonach ich seiner Meinung nach 470.- Euro Nachzahlen solle.
Was ein Beweis ist das er Nie die Kompletten Nebenkosten an die Stadtwerke weitergab.
Ich hatte von Anfang an seit meinem Einzug die Abrechnungen verlangt der Vermieter kam immer mit der Ausrede das ich ja was nachzahlen könnte und die deshalb nicht bekam.
Die wahren Abschläge (der Verbrauch) die seit meinem Einzug ermittelt wurden von den Stadtwerken haben die Stadterwerke mir mitgeteilt.
Morgen kommt der Vermieter mit seiner Frau vorbei um mir meine Rechtlich zustehenden Abrechnungen zu Übergeben.
Er behauptete das seit Corona die Leute von den Stadtwerken den Verbrauch nicht ermitteln konnten.
Corona fing 2019 an das heist das seit meinem Einzug 2017 durchaus ein Verbrauch ermittelt werden konnte bzw die Ableser von den Stadtwerken waren Ende 2017 und Ende 2019 da um die Zähler Abzulesen.
Heist also das der Vermieter die Richtige Abschläge kannte.
Was dabei meine Frage ist: Obwohl ich seit meinem Einzug die Abrechnungen verlangte und er sie mir nicht gab wäre das doch Unterschlagung und da er die Wahren Abschläge kannte wäre das doch Vorsatz.
Und bei Unterschlagung gibt es doch keine Verjährungsfrist da er die nachweislich bis Mitte 2022 durchgezogen hat.
Und da die Zuviel gezahlten Nebenkosten nir bei den Stadtwerken ankam wäre das auch eine Straftat?
Und da seine Frau warscheinlich auch davon wuste wäre sie Mittäterin?
Und von seinen anderen Mietern weis ich auch das die auch keine Nachweise bekamen soweit ich weis hat der Vermieter mindestens 4 Imobilien.
Danke fürs Lesen.