Fahrer nicht identifizierbar - rechtl. Folgen?

Situation:

-Ein deutscher Fahrzeughalter eines Motorrades bekommt einen Bußgeldbescheid wegen erhöhter Geschwindigkeit zugeschickt (40km/h in 30-Zone = noch keine Punkte in Flensburg)
-Es wurde von vorn und hinten geblitzt: Nummernschild sichtbar und so Zustellung möglich -Ebenfalls ist der Fahrer auf dem beigefügten Bild nicht zu erkennen ("durch getöntes Helm-Visier 100% unidentifizierbar")

Nun kann der Strafzettel-Empfänger (= Fahrzeughalter, nicht aber als Fahrer/Täter identifiziert !):

-Einspruch einlegen
-zum Selbstschutz lügen (=rechtlich erlaubt !) bzw. sagen: "Ich bin da nicht gefahren."
-und/oder von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen (auch weil er sich rechtlich nicht selbst belasten muss!): dies darf nicht als Schuldzugeständnis gewertet werden
-muss auch nicht den Fahrer nennen, sofern er mit diesem verwandt/verschwaigert ist

Frage:

Was könnten Behörden noch gegen den "unschuldigen" (= keine Schuld nachweisbar) Fahrzeughalter bzw. zur möglichen Aufklärung tun bzw. versuchen ?

Hinweis: eine Anordnung, ein Fahrtenbuch führen zu müssen, ist erst ab einer "Widrigkeit mit Punkte-Bestrafung" oder bei wiederholten "Täter nicht ermittelbar = eingestellten Verfahren" möglich.

FIKTIVE Situation, nicht real vorliegend/passiert !!!

"intelligenzfreie und moralisch-motivierte Kommentare UNERWÜNSCHT und unbeachtet"

Verkehr, Geld, Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Behörden, Knöllchen, Strafe, Strafzettel, Unschuldig
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