Zentralheizung ist unlogisch?

6 Antworten

Die Heizkostenverordnung legt fest, dass (bis auf begründete Ausnahmen) die Heizkosten nach Verbrauch abzurechnen sind. Dafür gibt es Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler.

Wobei ein prozentualer Anteil (30 bis 50%) nach Wohnfläche umzulegen ist. Gleiches gilt für die Warmwasserbereitung.

Wird widerrechtlich nicht nach Verbrauch abgerechnet sind von den Kosten 15% abzuziehen.

Gibt es sowas denn überhaupt noch?

Ja, das stimmt.

Und wenn maximal 2 Wohnungen an der Heizungsanlage hängen, bin ich auch als Vermieter nicht verpflichtet, Einzelmessungen zu ermöglichen.

Ich kann einfach umlegen und einer zahlt für den anderen mit, muhahahahahaha.

Besser und ernergiespar-motivierender ist die genaue Abrechnung. Aber auch für die pauschale Abrechnung gibt es Gründe.

Die Wärme durchdringt Wände und so heizt derjenige mit den höheren Temperaturen Nachbarräume, Flure und darüber liegende Räume / Dachböden. Als Sparfuchs müsste man dort gar nicht heizen und erfriert nicht.

Normalerweise sind an den Heizkörpern Meßgeräte (Heizkostenverteiler). Damit wird der Verbrauch der Mieter ermittelt und danach umgelegt.

Ein Teil der Heizkosten werden als sog. Grundkosten nach der Wohnfläche umgelegt.