Darf ein Gasanbieter die staatl. Hilfe von 300 Euro mit seinen Abschlägen verrechnen?
Mein Gaslieferant verrechnet mit seiner Jahresabrechnung die staatl. Soforthilfe vom Dezember 2022 mit seinen Abschlagzahlungen und dann in seiner Jahresabrechnung für die Monate von Juli 2022 bis Juni 2023. Welchen Anspruch hat denn der Lieferant aus diesem Vorgehen? Rechtens, oder?
1 Antwort
Die Gasanbieter durften den für Dezember erlassenen Abschlag mit der errechneten "Winterhilfe" verrechnen. Das ist richtig.
Aber nicht mit den 300 € die z. B. Rentner und andere bekommen haben. Haben Sie auch nicht. Jedenfalls nicht bei mir.
Kann es sein das Du da was verwechselst?
Die 300 € darf der Gasanbieter nicht verrechnen. Haben die Gasanbieter auch nicht gemacht. Das Geld kam ja von der Rentenversicherung, nicht vom Gasanbieter.
Was die Gasanbieter durften war den erlassenen Dezemberabschlag mit der tatsächlichen errechneten "Winterhilfe" verrechnen.
Wie? 300 Euro für "Rentner" ? Hab als Rentner diese Summe erhalten! Darf ein Gasanbieter dann NICHT verrechnen?