Nebenkostenabrechnung Vermieter mit Rechnungen aus Vorjahr?
Hallo Liebe Community!
Ich habe Heute meine Nebenkostenabrechnung für 2022 erhalten dabei ist mir aufgefallen das mir eine Rechnung des Schornsteinfegers aus 2021 angeheftet wurde. 2022 ist Sie auch wieder dabei was ok ist laufende Kosten ect.
Kann der Vermieter Nachträglich Rechnungen aus Vorjahren platzieren?
4 Antworten
Wenn die Rechnung für das richtige Objekt ist und nur bei der letzten Abrechnung übersehen wurde, könnte man sie nicht trotzdem zahlen?
Wenn die Rechnung aber auch noch für das falsche Objekt ist und auch noch veraltet, dann einfach den Betrag von der Nachzahlung abziehen und dem Vermieter eine kurze Info schicken.
Die Abrechnungsfrist ist im § 556 Abs. 3 Satz 2 des BGB geregelt. Demnach müssen Vermieter bei der Betriebskostenabrechnung eine Frist von zwölf Monaten nach dem Abrechnungszeitraum einhalten. Die Abrechnung für den Zeitraum Januar- Dezember 2021 muss also bis spätestens 31. Dezember 2022 an den Mieter zugestellt werden.
Natürlich darf NIX doppelt abgerechnet werden.
Klasse Danke! @habakuk63 Das heißt ich kann meinen Vermieter höflich um Korrektur bitten.
Er darf sie auf jeden Fall nicht doppelt abrechnen.
Ansonsten genau schauen, solche Abrechnungszeiträume überschneiden sich auch oft. Im Zweifel aber einfach nachfragen.
Eine Rechnung ist aus 2021 und eine aus 2022. Meine Frage war ja ob dies noch zulässig ist. Es gibt mehrere Berichte dies sei unzulässig. Deine Antwort hilft mir da leider nicht aber Danke dir!
Die Zulässigkeit einer Rechnung aus 2021 in der Betroiebskostenabrechnung für 2022 kann von hieraus nicht geprüft werden.
Hat der Vermieter die Rechnung erst 2022 erhalten und hat er keinen Einfluss auf diese Verspätung gehabt, dann kann er sie auch in der BK-Abrechnung 2022 geltend machen.
Z. B.: Schornstenfeger kehrt am 28.12.21, schreibt Rechnung dazu am 30.11.22, sendet am 01.12.22 die Rechnung ab, die Rechnung kam am 2.12.22 beim Vermieter an, aber der Vermieter hat die Abrechung für 2021 bereits abgesendet, dann hat der Vermieter das Recht, die Rechnung im nächsten Zeitraum einzustellen.
Das müsste also konkret untersucht werden, indem du die Abrechnungsunterlagen im Büro des Vermieters prüfst.
Deswegen habe ich oben geschrieben das die Rechnung aus 2021 ist. Ganz genau am 07.10.2021