Frage zur Nebenkostenabrechnung Wasser?

2 Antworten

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Wie das Wasser abgerechnet wird, steht im Mietvertrag. Wenn das über die Fläche der Wohnung abgerechnet wird (was zulässig ist), dann könnte es tatsächlich sein, dass Du den Wasserverbrauch der anderen Mieter mitbezahlen musst, wenn Du wenig da warst und kein Wasser verbraucht hast. Da kannst Du aber nichts gegen machen. Wie bereits erwähnt, ist diese Art der Umlage zulässig.

Was steht dazu im Mietvertrag? Haben alle Wohnungen Wasserzähler?


Lumaya97682 
Beitragsersteller
 16.07.2023, 12:59

Es wird auf qm umgelegt.

albatros  16.07.2023, 13:09
@Lumaya97682

Bitte: Haben alle Wohnungen Wasserzähler? Wenn ja, muss zwingend nach Verbrauch umgelegt werden. Die Umlage nach WF wäre dann rechtswidrig.

Lumaya97682 
Beitragsersteller
 16.07.2023, 13:30
@albatros

Ne es haben nicht alle Wohnungen Wasserzähler.

albatros  16.07.2023, 14:22
@Lumaya97682

Da bist du tatsächlich in der Falle. Du kann

st sparen noch und nöcher und die anderen Mieter duschen Tag und Nacht, du zahlst für diese mit, auch eine evtl. Nachzahlung. Noch schlimmer wirkt sich das auf das Schmutzwasser aus.

Hat denn deine Wohnung Wasserzähler? Wieviel Mietparteien hat das Haus?

Steht im Mietvertrag Umlageschlüssel für Wasser/Schmutzwasser nach Wohnfläche?

Der Vermieter geht hier u. U. den für ihn einfachsten Weg. Nach dem Gesetz ist ein Umlagemaßstab zu wählen, der am Ehesten dem tatsächlichen Verbrauch entspricht. Das wäre wohl zunächst die Verbrauchsmessung und danach die Personenzahl.

Steht in deiner Abrechnung der Gesamtverbrauch? Und die Gesamtwohnfläche? Sind die Wohnungen gleich groß?

Lumaya97682 
Beitragsersteller
 16.07.2023, 14:27
@albatros

Nein, hat meine Wohnung nicht. Außer mir wohnen noch 2 Parteien im Haus. Und zwar Rentner, die den ganzen Tag Zuhause sind. Einmal eine alleinstehende Frau und ein Pärchen. Die Wohnungen sind nicht gleich groß.