Autokauf - falsche Angaben zu den Vorbesitzern?

Hallo zusammen,

folgende Situation: Eine Frau interessiert sich für einen gebrauchten PKW den sie in einem Internetportal gesehen hat. Sie telefoniert mit dem Händler und fährt am nächsten Tag zum Händler um das Auto anzuschauen und alles zu besprechen. Unter anderem auch viewiel Vorbesitzer der Wagen hat. Die Antwort lautet : Eine Vorbesitzerin.Das passt für die Frau.
So unterschreibt sie den Vorvertrag/ Kaufvertrag und bezahlt wie vereinbart. Nach einigen Wochen meldet sich der Händler, das der Wagen nun zugelassen ist. Papiere und Kennzeichen sind da, sie kann ihn abholen. Das tut sie einen Tag später. Am Folgetag sortiert sie die Zulassung, KfZ Brief, Kaufvertrag in ihre Ordner und sieht dabei in der Zulassungsbescheinigung das der Wagen 2 Vorbesitzer hat. Per Mail fragt sie den Händler dazu an : Der sagt, ein Missverständnis.

Das lässt die Frau nicht gelten. Ihre Begleitung beim ersten Termin im Autohaus hat die Aussage des Verkäufers - eine Vorbesitzerin - gehört. Missverständnis ausgeschlossen.

Die Frau hätte das Auto mit 2 Vorbesitzern nicht gekauft und fühlt sich mindestens angelogen , wenn nicht sogar betrogen. Sie möchte das nicht einfach so hinnehmen und es dabei belassen.

Was kann sie tun ? Das Auto kann ja nichts dafür......, aber ziemlich sicher wirken sich ja die Anzahl der Vorbesitzer auf den Preis des Wagens aus.

Danke für alle Gedanken oder Tips
Gruß
ikopi

Gebrauchtwagen, Betrug, Autohändler, Gebrauchtwagenkauf, Vorbesitzer
Fernablesbare Heizkostenverteiler?

Hallo Zusammen,

im März 2022 wurden hier fernablesbare Heizkostenverteiler installiert.

Durch Zufall - nicht etwa, weil mein Vermieter mich informierte, bekam ich Kenntnis das nun ab diesem Zeitpunkt der Vermieter dem Mieter „unterjährige Verbrauchsinformation“ (UVI) neben den aktuellen Verbrauchswerten von Heizung und Warmwasser zur Verfügung stellen muss. Sowie auch die folgende Angaben: den Vergleich des eigenen Verbrauchs zum vergangenen Monat und zum Vorjahresmonat sowie einen Vergleich mit dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Haushalte. Verpflichtend sind außerdem unter anderem Angaben über den Brennstoffmix und über die erhobenen Steuern und Abgaben.

Seit November 2022 frage ich beim Vermieter nach, wann und welcher Form diese Informationen den Mietern zugänglich gemacht werden.Ich werde von Monat zu Monat vertröstet oder ver "arscht". Wie man will.

Das Gesetz sieht vor, das bei nicht Erfüllung der o.g. Dinge der Mieter eine Kürzungsrecht hat. Für Verbraucher*innen sieht die neue Heizkostenverordnung eine neue Sanktionsmöglichkeit vor: Wenn Gebäudeeigentümer*innen entgegen § 5 Absatz 2 oder 3 keine fernablesbare Ausstattung zur Verbrauchserfassung installiert haben oder ihrer Informationspflicht gemäß § 6a nicht oder nicht vollständig nachkommen, können sie ihren Abrechnungsanteil um drei Prozent kürzen (§ 12).

Ab wann greift nun diese Sanktionsmöglichkeit?
Das wäre meine Frage. :-)

Besten Dank und Grüße

ikopi

Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Nebenkosten
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