Darf der Vermieter die Wohnfläche der Mieter mit Inklusivmiete/Pauschalmiete aus dem Verteilerschlüssel herausrechnen?
Ich wohne in einer Mietwohnung in einem Mehrparteienhaus. Einige wenige Mieter haben eine Inklusivmiete / Pauschalmiete vereinbart. Die restlichen Mieter bekommen eine Nebenkostenabrechnung.
Nun erscheint auf meiner Nebenkostenabrechnung als Verteilschlüssel die Wohnfläche des Hauses. Diese beinhaltet aber nicht die Wohnfläche der Mieter mit Inklusivmiete/ Pauschalmiete.
Ist das nicht unfair für mich und zu vorteilhaft für den Vermietet? Der Vermieter bekommt ja so zweimal die Nebenkosten:.
- Einmal 100% über die Nebenkostenabrechnung von allen Mietern ohne Inklusivmiete (weil die Gesamtwohnfläche nur die Nicht-Inklusivmieter beinhaltet)
- Und einmal pauschalisiert inkludiert in den Inklusivmieten.
Ich hätte gedacht, dass in der Nebenkostenabrechnung die Gesamtwohnfläche aller Mieter angenommen werden muss.
- Diejenigen mit Nebenkostenabrechnung, bezahlen ihren Teil.
- Diejenigen mit Inklusivmiete haben ja schon an den Vermieter bezahlt. Somit müsste der Vermieter einstehen für die Nebenkosten für die Wohnfläche der Inklusivmieter.
Gibt es hierzu Gesetze, Rechtsprechungen oder andere Quellen?
Viele Grüße
Gak
2 Antworten
Das sieht du definitiv richtig.
Auch bei einer Pauschalmiete muss er die Ausgaben ausrechnen um diese Gegenüber den Einnahmen bei der Steuerabrechnung zu stellen.
Wenn er da nicht auch noch betrügt / trickst / sollte er durchaus wissen wie Hoch die Kosten der anderen Pauschal-Mieter sind .
Also ja, er muss die die Entprechenden Verteilschlüßel auf alle Mieter rechnen, tatsächlich aber nur denen eine Nebenabrechnung schreiben die keine Inklusivemiete haben.
Nein.
Er muß die tatsächliche Gesamtwohnfläche für die Abrechnung verwenden.
Evtl. Einbußen wegen Pauschalmieten gehen auf seine Kappe.
Danke. Gibt es dazu Quellen, damit ich den Vermieter „überzeugen“ kann? Möchte ungern einen Anwalt einschalten.