Ist Religionsunterricht Pflicht in hessischen Oberstufen?

Hallo, ich gehe zur Zeit in die Einführungsphase (Klasse 10. bzw. 11) in einer hessischen Schule. Dort besuche ich zur Zeit den evangelischen Religionsunterricht, da bisher alles klasse war. Nun haben wir aber eine Lehrerin (fangt mir nicht damit an mit finde dich ab oder so, wir haben echt nur zwei schlimme Lehrer.. :D) die irgendwie völlig durch ist und uns damit droht uns zu duzen etc.. ? :D Nunja, mich reizt das Fach nicht besonders und da das die 5&6 Stunde ist könnte ich Dienstags schon um halb 12 nach Hause gehen. Auch ne gute Sache. So, nun habe ich von einem Freund in einer Parallelklasse gehört, dass ein Lehrer zu seiner Klasse gesagt hat: "Ich dürfte es euch zwar nicht erzählen da die Schulleitung mir das verboten hat weil sonst keiner mehr zum Reliunterricht gehen würde, aber eigentlich müsst ihr nicht hier sein. Da besteht keine Pflicht.."

So nun meine Fragen: 1.Stimmt es, dass ich in der Oberstufe den Religionsunterricht nicht mehr besuchen muss? Ich meine, eigentlich besteht für mich ja nichtmal mehr Schulpflicht..

Wenn ja, 1.a) -An unserer Schule wird außerdem Ethikunterricht angeboten. Müsste ich diesen belegen, wenn ich mich vom ev. Unterricht abmelde? 1.b) -Was muss ich tun um mich vom Reliunterricht abzumelden? 1.c) -Was steht dann in meinem Zeugnis? 1.d) -Hat eine Abmeldung irgendwelche Auswirkungen auf mein Abiturzeugnis?

Religion, Schule, Recht, Grundgesetz, Gymnasium, Oberstufe, Schulrecht, Einführungsphase

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