Arbeitslos ohne Leistungsbezug bedeutet für mich nicht, dass ich auf die Unterstützung von der BA verzichten möchte. Trotzdem meint die BA ich hätte eine Mitwirkungpflicht, Vorlage Bewerbungen etc.
Ich weise zwar meine Bewerbungen nach, bin aber sonst nicht bereit mich mit Verwaltungsaufgaben der BA zu beschäftigen. Irgendwelche Formulare werde ich nicht ausfüllen.
Hierin sah meine Beraterin einen Grund mich wiederholt abzumeden.
Auch meinte sie, dass sie möchte, dass ich zum pychologischen Dienst gehen soll, damit sie Klarheit bekommt. ich wies sie auf die Dienstanwesing der BA hin, wo der Besuch des Psychologien Dienstes freiwillig ist, und lehte es auch ab.
Weil sie hartnäckg weiter diese Anweisung durchsetzen wollte, sagte ich ihr es wäre eine Grundrechtsverletzung der Persönlichkeitsrechte; Privatheit, Initimität und körperliche Unversehrtheit.
Ich habe dazu nie etwas schriftliches bekommen. Die Abmeldung erfolgte ohne Begründung, allerdings wurde ich im Gespräch aufgefordert mich abzumelden. Ich habe die Abmeldung widersprochen und mich erneut abgemeldet.
In den Meldezeiträumen ergeben sich Lücken.