Wer trägt in Garantie Zeit ein sperriges defektes Gerät aus dem 4. Og herunter?
Das Gerät funktioniert nach 4,5 Monaten nicht mehr und ist sperrig (z.b. Waschmaschine, Laufband usw)
Der Kauf war online ( z.b. Amazon oder Otto) aber ist die Plattform nicht selbst sondern ein Händler.
Der Kauf wurrde vor 2022 getätigt
Bei Kauf war Lieferung bis Bordstein und wurde vom Käufer selbst ins 4. OG (ohne Fahrstuhl nur Treppe) befördert.
Original Verpackung ist nicht mehr da.
Mir ist klar das der Verkäufer die Kosten der Lieferung tragen sollte.
Für mich ist die Frage im Fall der Garantie Heist das Abholung wie Lieferung am Bordstein oder Abholung im 4. OG ?
Ich bedanke mich im voraus für alle hilfreichen Antworten und würde mich bei Antwort über einen Link zu einem Artikel freuen in dem genau das erläutert wird (seriöse Quelle) Oder der Hinweis das dies das berufliche Fachgebiet ist (sofern das zutrifft)
5 Antworten
Der Händler hat bis Bordsteinkante geliefert, ergo wird die Garantieleistung auch ab dort erbracht. Fehlende passende Verpackungsmaterialien liefern die meisten Ketten aber auf Anfrage i.d.R. kostenfrei zu.
Garantie, wenn trägt das der Hersteller, der entscheidet. Du kannst es auch hinbringen.
für die Gewährleistung ist der Verkäufer zuständig.
da Lieferung bis Bordsteinkante vereinbart war, wird es auch so wieder sein.
am besten fragst beim Verkäufer nach
Aus meiner Praxiserfahrung mit defekten Haushaltsgeräten kann ich nur mitteilen, dass dies wie folgt ablaufen müsste:
Du rufst an oder schreibst (Einschreiben oder E-Mail) an den Verkäufer, dass das Gerät einen Defekt hat und bittest um Instandsetzung. Dem muss der Verkäufer nachkommen. Er schickt einen Kundendienst, der sieht sich das Gerät an und repariert es vor Ort. Sollte dies nicht möglich sein, so bestellt er entweder ein Ersatzteil und baut es bei einem zweiten Termin ein oder er nimmt das Gerät zur Reparatur mit und liefert es dann später wieder zurück. So müsste es eigentlich laufen. Es hat nichts damit zu tun, dass du seinerzeit Lieferung bis zur Bordsteinkante vertraglich vereinbart hast (das ist nur eine Spediteurvereinbarung), du lebst ja nicht an der Bordsteinkante (hoffentlich), sondern damit, dass du ein funktionierendes Gerät mit einer Funktionsgarantie von 2 Jahren oder mehr erworben hast. Und für diese Garantiezeit ist der Verkäufer dafür verantwortlich, dass das Teil läuft. Es sei denn, du hast eine gebrauchte Maschine erworben, aber das hast du ja in diesem Fall nicht.
Da niemand die Garantiebedingungen kennt, lässt sich die Frage schlicht nicht beantworten.
Oder meintest Du die Sachmangelhaftung?
Wenn die Lieferung bis zur Bordsteinkante war, wird das Gerät auch dort wieder abgeholt.
Nachfragen kostet aber nix.