Hallo,

Ich habe folgendes Problem:

Gekauft wurde ein Gebrauchtwagen, 7 Jahre alt aber erst 38000 auf der Uhr. Als wir nach ca 4 Monaten einen Ölwechsel machen wollten, ist aufgefallen, dass das Getriebe undicht ist.

Auto ging zurück zum Händler, der ließ es reparieren, laut Rechnung "Instandsetzung 4.Gang"

Nun soll ich einen "Kunden Mindestselbsbehalt" von knapp 250 Euro selber zahlen, da die Reperatur von ihm, über die Autogarantie abgerechnet wurde.

Soweit ich weiß, ist das aber nicht rechtens oder irre ich mich da?

Gruß André