Wie soll ich dem Verkäufer beweisen, dass das Handy schon seit Kauf so war? 24 Monate Gewährleistung?

7 Antworten

Hi, die Gewährleistung ist die gesetzliche Mindestnorm. Aber frag mal bei Mediamarkt, ob das Handy nicht 2 Jahre Garantie hat. Häufig ist das so.

Dann müsstest Du auch nichts beweisen.

leider gibt es eine Beweislastumkehr nach 6 Monaten. So müßte man mit Gutachten nachweisen, daß es von Anfang an defekt war & das kann man nicht

Ärgerlich natürlich diese geplanten Obsoleszenzen

Das kann man leider gar nicht beweisen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Schlicht und einfach, das kannst du nicht beweisen.

Da hast du dann leider Pech gehabt. In den ersten sechs Monaten gilt § 477 BGB, die Beweislastumkehr. Danach muss es klar sein, dass du das Handy nicht kaputt gemacht hast.