Wie soll ich dem Verkäufer beweisen, dass das Handy schon seit Kauf so war? 24 Monate Gewährleistung?
ich habe vor einem Jahr und paar Monate ein IPhone11 bei Media Markt gekauft. Der fährt jetzt nicht hoch. Bei Gewährleistung ist es ja, dass ich es beweisen muss, dass ich es nicht kaputt gemacht habe. Wie soll das funktionieren?
Das Handy ist komplett sauber ohne Kratzer. Ist einfachso kaputt gegangen.
7 Antworten
Hi, die Gewährleistung ist die gesetzliche Mindestnorm. Aber frag mal bei Mediamarkt, ob das Handy nicht 2 Jahre Garantie hat. Häufig ist das so.
Dann müsstest Du auch nichts beweisen.
leider gibt es eine Beweislastumkehr nach 6 Monaten. So müßte man mit Gutachten nachweisen, daß es von Anfang an defekt war & das kann man nicht
Ärgerlich natürlich diese geplanten Obsoleszenzen
Das kann man leider gar nicht beweisen
Schlicht und einfach, das kannst du nicht beweisen.
Da hast du dann leider Pech gehabt. In den ersten sechs Monaten gilt § 477 BGB, die Beweislastumkehr. Danach muss es klar sein, dass du das Handy nicht kaputt gemacht hast.