Willhaben gewährleistung?

2 Antworten

Ich würde an deiner Stelle die Finger davon lassen. Du hast im Zweifelsfall keinerlei Ansprüche. Solche privaten Basteleien kann man von guten Bekannten kaufen, nicht von Fremden aus dem Internet.

Und die Polizei ist hier sowieso nicht zuständig, das ist reines Zivilrecht.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Das ist erstmal eine zivilrechtliche Geschichte. Natürlich muss das geliefert werden, was verkauft wurde.