Staubsauger nach einem Jahr zurück geben?
Mein Freund und ich haben letztes Jahr im April oder mai einen Akku Sauger von der Marke AEG gekauft beim Kaufland anfangs waren wir echt zufrieden aber jetzt schon seit Dezember haben wir das Problem das die Akkulaufzeit maximal 30min ist auch wenn er gerade voll aufgeladen wurde und saugen tut er auch nicht mehr richtig nichtmal ein paar Krümel jetzt habe ich den Teppich mit so einem Pulver reinigen wollen welches ich nach 30min aussaugen muss sonst hat es immer funktioniert aber jetzt hat der Staubsauger das nur mehr verschmiert und saugt es nicht ein habe den Staubsauger ganz auf gemacht und alles gereinigt aber es wurde trotzdem nicht besser.. Kassenzettel haben wir noch können wir den noch ohne Probleme zurück geben? Haben halt keinen Karton mehr davon
5 Antworten
Bei einer Reklamation von einem defekten gerät benötigt man den Karton nicht.
Hast du schon mal einen neuen Akku probiert? Denn wenn der Fehler vom Akku kommt, dann hast du leider Pech gehabt. Garantie gibt es meist (wenn überhaupt) nur 6 Monate auf Akkus.
Bei der Gewährleistung müsstest du beweisen können, dass der Fehler schon beim Verkauf bestand und das ist bei einem Akku nicht wirklich machbar, da der Hersteller den defekt auf eine falsche Handhabung schieben kann.
Zurückgeben im eigentlichen Sinne nicht. Reklamieren. Dann bekommt ihr im Idealfall den Staubsauger repariert zurück oder ein Austauschgerät. Allerdings ist die Frage, ob sich der Hersteller mit der Akku-Laufleistung unter dem Vorwand eines Verschleißteils drückt… Abgesehen davon setzt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eingesetzt, d.h. ihr müsstet jetzt beweisen, dass der Fehler bereits vorlag, als ihr das Gerät gekauft habt… Ist die Frage, ob sich der Hersteller tatsächlich darauf beruft. Ich würde es zumindest mal mit einer Reklamation versuchen.
Du kannst ihn reklamieren, nicht automatisch zurückgeben.
Der Händler wird dir sagen ob er eine Reparatur veranlasst oder er bietet dir von sich aus einen Gerätetausch an.
Auch greift nach 6 Monaten die Beweislastumkehr. Du musst also beweisen, dass der Staubsauger schon defekt war als du ihn gekauft hast.
Dennoch solltest du definitiv das Gerät reklamieren, ich weiß nicht wie die Gepflogenheiten bei Kaufland sind wenn es um Reklamation geht.
Das müsste noch unter Garantie laufen. Die ursprüngliche Verpackung ist nicht notwendig.
Wenn, dann untere Gewährleistung. Ob der Hersteller zusätzlich eine Garantie bietet wissen wir nicht. Gewährleistung und Garantie sind zwei unterschiedliche Dinge.
Mit welcher Begründung?
Mal richtig sauber gemacht?
Das der Akku nicht mehr wirklich hält und das der Staubsauger nicht das tut was er müsste?
ich reinige den Staubsauger regelmäßig