Laptop Rückerstattung abzüglich Nutzungsdauer?
Hallo,
Nach dem mein Laptop 3 mal bei der Reparatur war und danach immernoch nicht funktionierte, habe ich eine Rückerstattung angefordert. Ich hatte den Laptop 1 Jahr problemlos nutzen können, hatte also noch ein weiteres Jahr Garantie. Nun bekam ich eine Email von Notebooksbilliger.de bei der ich anstatt von 950€ (Einkaufswert) nur 650€ zurück bekomme. Als Grund wird hier genannt 'abzüglich Nutzungsdauer'. Meine Frage ist nun ob ich irgendwie doch noch den vollen Betrag zurück bekommen kann? Ist diese Rückerstattung überhaupt gerechtfertigt? Da ich mich überhaupt nicht damit auskenne, bitte ich um ein Ratschlag. Danke im voraus :)
1 Antwort
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Ein evtl. nach § 439 Abs. 4 i. V. mit § 346 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB geschuldeter Wertersatz kann ermittelt werden, indem der - ggf. wegen eines Mangels zu mindernde - Kaufpreis durch die voraussichtliche Gesamtnutzungsdauer der Kaufsache geteilt und der sich daraus ergebende Satz mit der tatsächlichen Nutzungszeit multipliziert wird.
Problematisch ist dabei, dass es keine "vorgeschriebene" Nutzungsdauer gibt, sondern ein Gericht den Wertersatz schätzen darf (vgl. § 287 ZPO ). In diesem Rahmen kann zwar durchaus auf Abschreibungstabellen zurückgegriffen werden. In deinem Sinne verbindlich sind diese Tabellen aber nicht....
Unterm Strich kann man da wenig machen.