Fahhrad (Pedelec) Reparatur?
Hey Leute,
Ich habe eine Frage zu einem Gewährleistungsfall der mein Fahrrad betrifft. Ich habe mir vor etwa einem Jahr und 2 Monaten ein Pedelec geholt, und es lief erstmal ganz gut.
Bis ich dann vor etwa 2 Monaten ein lautes Knacken und Knarzen vom Motorbereich wahrnehmen konnte - Daraufhin bin ich zu einem Großen Fahrradhändler gegangen und habe dann dort eine große Inspektion durchführen lassen - alles auf meine eigenen Kosten, wobei es sicherlich einige Probleme gab die eigentlich auf Garantie/Gewährleistung gegangen wären.
Das Knarzen und Knacken war vorerst weg, doch nach einer Woche wieder da - hierbei sei angemerkt dass bei der 1. Reparatur im Besagten Fahrradladen (XXL-Fahrrad) das Problem nicht gelöst wurde und ich es direkt wieder zur Reparatur abgegeben habe, beim 2. Mal habe sie's mir per Spedition zugesendet und das Problem begann wie gesagt nach einer Woche wieder zurück zu kommen.
Dann bin ich das Bike einfach nicht gefahren, und hab es halt vor etwa einer Woche zu einem anderen kleineren Reparateur gesendet der in der Nähe ansässig ist. Dieser konnte das Problem jedoch auch nicht lösen und bot mir an stattdessen den ganzen Motorraum einmal auseinanderszubauen und zu fetten usw... ich lehnte ab aus der Sorge, dass ich wieder auf den Kosten sitzen bleiben würde ohne dass das Problem gelöst wird - schließlich habe ich eine Garantie und Gewährleistung auf das Fahrrad.
Nun hab ich mich dann zuletzt zum Fahrradladen gewendet bei dem ich das Fahrrad gekauft habe. Nach einem Anruf und der Zusendung vom Problem per Video über E-Mail verkehr wurde mir dann versichert, dass das Fahrrad per Spedition abgeholt wird und dann in einer Werkstatt komplett geprüft wird.
Nun hab ich aber die Sorge, dass ich am Ende für einen Schaden aufkommen muss, den ich überhaupt nicht verursacht haben kann. Denn ich bin das Fahrrad wikrlich nie außerhalb seines Einsatzgebiets gefahren und habe es nie wirklich krass genutzt, soll heißen obwohl es ein Enduro Pedelec ist, bin ich nichtmal Trails damit gefahren oder hab sonstige "extremere" Dinge damit getan - ob es sich lohnt das Fahrrad gekauft zu haben wenn man es nicht so nutzt ist eine andere Sache, das bitte nicht diskutieren.
Aus meinem Halbwissen weis ich, dass die Garantie eigentlich vom Hersteller freiwillig (?) sein sollte, aber ich habe ja wie gesagt nichts am Fahrrad gemacht und auch nicht rumgewerkelt, alles ist noch im originalzustand und tiefgründigere Arbeiten wurden immer von Fachkräften ausgeführt.
Kann es nun doch sein dass ich am Ende beispielsweise die Reparatur des Motors bezahlen muss ? Bei einem Kollegen war es nämlich so, dass der Händler für den Motorschaden an seinem Pedelec aufgekommen ist, sonst hätte es ihm satte 1000€ gekostet.
Ich bin bereit auf Rückfragen zu antworten, wenn es diese geben sollte,
Danke !
2 Antworten
Garantie ist gesetzlich und beträgt ein halbes Jahr. Gewährleistung betrifft dann Probleme, die in der Garantiezeit schon da waren,... Und nicht beseitigt wurden oder konnten. Im ersten halben Jahr ist der Händler in der Beweispflicht, das Du den Schaden verursacht hast, in den nächsten 1,5 Jahren Du, das der Fehler bereits zu Anfang da war. So viel zur Gesetzeslage.
Ob Dir vielleicht freiwillig eine längere Garantie eingeräumt wurde, weiss ich nicht.
Das ist jetzt aber wichtig: DIe eigentliche Garantie ist vorbei. rein rechtlich könnte sich der Verkäufer "rausreden" und muss nicht kostenfrei reparieren. Es sei: Du hast eine freiwillige Garantieverlängerung oder kannst beweisen, das der Fehler schon in der Garantiezeit vorhanden war.
In der Praxis aber wird der Händler den Schaden reparieren. i.d.R. kostenfrei.- Allein aus Kulanz und Werbung. Aber: Ansprechpartner ist immer der Händler, bei welchem Du gekauft hast.
DANKE! -Bin mal wieder schlauer.. Als ich meinen Handelsfachwirt vor 20 Jahren gemacht hatte, hatte ich es mal so gelernt. . .
Dann hast Du schon vor 20 Jahren was Falsches gelernt, Garantie und Gewährleistung waren schon immer 2 unterschiedliche Dinge. 😉
Kann es nun doch sein dass ich am Ende beispielsweise die Reparatur des Motors bezahlen muss ?
Kann passieren ja. Denn ab dem 7. Monat nach dem Kauf (bei allen Käufen ab Januar 2022 ist es 1 Jahr, vorher halt ein halbes Jahr) musst du dem Händler beweisen, dass das ein Fehler ist, der bereits ab Kauf vorhanden war, und dein Problem nicht auf unsachgemäße Behandlung deinerseits zurückzuführen ist.
Okay, vielen Dank. So wie ich es mitbekommen habe werden Reparaturen jedoch oft vom Händler bezahlt, auch wenn sie wie bei mir schon einige Zeit später auftreten. Ich hoffe dasselbe wird auf mich zutreffen
Nö.
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