Vertrags-Händler weigert sich eine Gewährleistung für Reparatur zu übernehmen- was tun?
Folgendes:
Ich habe bei einem Vertragshändler einen Gebrauchtwagen gekauft, bin ihn bisher nicht mal 2 Monate gefahren und in dieser Zeit 3.000 km gefahren
Es haben sich unter bestimmten Umständen beim Warmlaufen schon nach dem Kauf ein paar Vibrationen bemerkbar gemacht, die aber letztendlich stärker geworden sind und nun kam in der Werkstatt (nicht beim Käufer, der ist recht weit weg) raus:
Nockenwellenversteller funktioniert manchmal micht richtig. Konnte aber auch im Fehlerspeicher nicht gefunden werden und wurde durch meine genaue Beschreibung furch ein mitlaufendes Diagnosegrät festgestellt. Da es diesen Versteller nicht einzeln gibt, muss die komplette Nockenwelle erneuert werden (2 -Tage-Reparatur)
Ich habe eine zusätzliche 12-Monats-Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen, nach der ich aber 60 % der Materialkosten selbst übernehmen soll, wären also Brutto mehr als 700 Euro eigene Kosten.
Ich habe recherchiert und gelesen, dass der Händler unabhängig von der Garantie eine Gewährleistungspflicht hat und mir in 6 Monaten nachweisen muss, dass der Schaden vorher noch nicht war.
Aber er weigert sich zu zahlen! Er argumentiert damit, dass das Auto ja schon 3.000 km scheinbar schadenlos überstanden habe. Kommt er damit durch, oder lohnt sich da ein Rechtsstreit? Habe leider aber keine Rechtsschutz -.-
Was soll ich machen?
6 Antworten
Du warst schon in einer anderen Werkstatt, damit hat sich die Gewährleistung des Verkäufers erledigt. Erst denken, dann handeln.
nun ja, ich habe dem Ansprechpartner schon mächtig Druck gemacht und ihm mit einer schlechten Google-Rezension gedroht, was ihn offensichtlich tief getroffen hat.. er war schon beim Kauf total scharf drauf eine gute Bewertung zu bekommen.. er will jetzt noch mal was versuchen.. bin ja mal gespannt
Du hast doch von Antitroll1234 absolut korrekte Antworten bekommen. Eine bessere Hilfe gibt es doch nicht.
Es gibt eine Schlichtungsstelle der kfz Innung Googel Mal. Da kostet es noch nichts
Ich habe bei einem Vertragshändler einen Gebrauchtwagen gekauft,
und nun kam in der Werkstatt (nicht beim Käufer, der ist recht weit weg) raus:
und aus dem Grund wirst DU die Reparatur selbst zahlen müssen. Du hättest den Vertragshändler informieren müssen, er hat das Recht zur Reparatur/Nachbesserung. so aber - wirst du auch mit nem Anwalt nichts ausrichten können.
oder hattest du die Freigabe der Vertragswerkstatt - die Reparatur woanders durchführen zu lassen?? nein - also
Er argumentiert damit, dass das Auto ja schon 3.000 km scheinbar schadenlos überstanden habe.
interessiert recht wenig
Hast du denn die Reparatur schon durchführen lassen? Dann hast du schlechte Karten, dann kann sich der Verkäufer tatsächlich quer stellen, da du ihm die Möglichkeit zur Nachbesserung/Reparatur geben musst.
Ist die Reparatur noch nicht durchgeführt, kannst du darauf bestehen, wie du schon richtig erkannt hast, in den ersten sechs Monaten muss er dir beweisen, dass der Fehler erst im Nachgang aufgetreten ist – wird eigentlich nicht wirklich möglich sein. Allerdings musst du die Reparatur bei ihm in der Werkstatt durchführen lassen, das ist sein Recht. Kosten für eine andere Werkstatt muss er nicht erstatten.
Hey,
Ich nehme an, dass du vor dem Kauf nicht wusstest, dass dieser Mangel vorliegt. Übersteigen die Kosten der Reparatur die Kosten des PKWs nicht, so ist dies vom Händler zu reparieren.
ich hatte überhaupt keine Ahnung, ich bin mit einer Garantie von Audi Deutschland zu dieser Vertragswerkstatt gegangen und bin davon ausgegangen, dass die überall gilt