Auto (Privat) verkauft nach 1 Woche meldet sich Käufer wieder (=Getriebeprobleme)?
Hallo,
habe vor einer Woche ein Auto mit DSG-Getriebe verkauft und der Käufer ruft mich heute an und sagt, dass das Auto im Rückwärtsgang und im 2. bzw. beim schalten vom 1. in den 2. Gang vibriert und dass die Probleme nicht von heute auf morgen entstehen könnten.
Ich habe ihm gesagt, dass ich nichts davon wüsste, da bei mir alles perfekt funktionierte. Er hat das Auto zu viert begutachtet und 2 von denen sind sogar den Wagen probegefahren (die waren zu 5. da um das Auto anzuschauen). Sogar am Abmeldetag ist wieder einer von denen 20 min. mit mir mitgefahren und da war auch nichts.
Im Kaufvertrag stand ungefähr so etwas : Privatverkauf, Verkäufer haftet nicht für vorhandene oder für später auftauchende Schäden, da die Gewährleistung ausgeschlossen wird. Das Auto wird verkauft wie es steht, liegt, besichtigt und probegefahren wurde.
Was kann auf mich zukommen? Er wird es demnächst mal einer Werkstatt vorführen. (Bin aus Österreich)
Danke im Vorraus!
4 Antworten
Das ist ein Versuch Dich abzuzocken, ignorier ihn und verweise ihn darauf, dass keine Gewährleistung besteht.
Dann ist das nicht Dein Problem.
Mach Dich nicht verrückt und lehne seine Forderung entschieden und deutlich ab, fertig!
Ich hoffe ich bekomme kein schlechtes Gewissen mit der Zeit, da mir wirklich nichts negatives vorher aufgefallen ist.
Sorry, aber hier geht es nicht um schlechte Gewissen, sondern um die Rechtslage.
Aber Du kannst das Auto natürlich zurücknehmen, wenn Du Dich dann besser fühlst.
Stimmt.
Und nein das kann ich nicht mehr, da schon ein neues Auto vor der Tür steht. :)
Danke für deine Antworten
Gerne.
Und glaub mir, da will Dich jemand über'n Tisch ziehen, die Masche ist nämlich uralt.
"Was kann auf mich zukommen?"
Nichts.
Würd mich da ganz entspannt zurücklehnen.
Oh Danke, beruhigt mich schon einbisschen, weil ich meine, er ist das Auto im Kaltzustand einmal probegefahren und dann ist er bei der Abmeldung im warmen Zustand mitgefahren.
Da wird nichts auf dich zukommen. Hatten selbst einen ähnlichen Fall (bin aber in Deutschland) und ignorieren hat am besten funktioniert.
Oh Danke, beruhigt mich schon einbisschen, weil ich meine, er ist das Auto im Kaltzustand einmal probegefahren und dann bei der Abmeldung im warmen Zustand mitgefahren.
Wenn du die Gewährleistung ausgeschlossen hast, bist du im Regelfall aus dem Schneider. Dann müsste der Verkäufer dir schon arglistige Täuschung nachweisen, dass die Schäden schon beim Kauf da waren, dass du von den Schäden gewusst hast und dass du sie arglistig verschwiegen hast.
Okay, wie geht so etwas? Kann man wirklich so etwas nachweisen? Weil das Getriebe auch Verschleißteile hat.
Kann natürlich sein, aber was wenn wirklich das Getriebe einen Schaden bekommen hat.