Garantie-Fall Händler will nicht tauschen?

3 Antworten

Also habe ich sie dem Hersteller, bzw. einem Vertriebstochter des zuständigen Unternehmens geschickt.

Gibt der Hersteller denn ueberhaupt eine Garantie? Wenn ja, richten sich die Ansprueche nach dessen Garantiebedingungen. Wenn nein, hast du gegenueber dem Hersteller ueberhaupt keine Ansprueche und solltest nehmen, was du kriegen kannst. Das Angebot der Kaufpreisrueckerstattung waere da schon recht grosszuegig, zumal der Hersteller ja nie den Kaufpreis von dir erhalten hat.

Du haettest dich an Aldi wenden und deine Rechte aus der sog. "Gewaehrleistung" in Anspruch nehmen sollen. Hast du aber nicht getan. Jetzt hast du den Salat. Die kaputte Lampe hast du ja auch nicht mehr und kannst sie Aldi somit auch nicht mehr zurueck geben.

Also habe ich sie dem Hersteller, bzw. einem Vertriebstochter des zuständigen Unternehmens geschickt.

Du hast also die Händlergarantie in Anspruch genommen anstatt die Gewährleistung. Das ist in dem Fall immer schlecht.

2. Schwierig, das nachzuweisen. Im Firmenverbund zählt nicht. Das ist das Problem.

3. Nur den Kaufpreis.

  1. Egal, die Frist ist definitiv vorbei.
  2. Wenn die Lampe definitiv lieferbar ist, dann muss die Firma sie auch liefern, egal, zu welchem Preis sie diese jetzt vertreibt - sollte die aber nicht baugleich sein, läge eine Unmöglichkeit vor, dann bliebe nur die Kaufpreiserstattung.
  3. Nur des Kaufpreises.