Haltbarkeit und Gewährleistung bei Autobatterien für Start-Stop?

Ich habe im Januar 2021eine Exide Autobatterie EK700 70Ah 760 A Start-Stop AGM gekauft. Diese lässt sich seit einiger Zeit nicht mehr laden. Der Händler sagt, dass die Gewährleistung nicht greift, weil mein Fahrzeug keine Start-Stop-Funktion hat.

Meiner Meinung nach ist die Belastung für die Batterie bei Start-Stop erheblich größer und so hat eine solche Batterie meiner Einschätzung nach eine deutlich größere Reserve. Die Batterie wurde in meinem Fahrzeug also eher weniger belastet.

Für mich klingt die Aussage des Händlers wie eine Schutzbehauptung, um nicht leisten zu müssen. Er schreibt: >>>Da die bestellte Batterie zu Ihrem Fahrzeug nicht passend war (NUR für Fahrzeuge mit mit Start-Stopp-Funktion),  aber trotzdem eingebaut und benutzt wurde, handelt sich um keinen Mangel im Sinne der Gewährleistung. Den Hinweis darauf finden Sie ebenfalls in unserem Onlineshop im Bereich „AGB“ – Garantiebedingungen .<<<

Diese Batterie war vorher schon im Fahrzeug verbaut. Das Auto war 2018 beim Kauf 8 Jahre als, es könnte also schon die 2. Batt. drin gewesen sein. Evtl. damals schon die falsche eingebaut worden, und ich habe den Fehler kopiert?

Können die Händler sich mit Ihren Garantiebedingungen immer rausreden, oder greift hier vielleicht doch das BGB?

Mich würden hier Eure Einschätzungen interessieren.

Vielen Dank!

Auto, Batterie, Recht, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Gewährleistung, Auto und Motorrad
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