Hallo, was muss ich auf verkaufsplatformen dazu schreiben, damit jegliche Rücknahme/ Gewährleistung ausgeschlossen ist (vor allem bei Elektronikgeräten)?
Reicht schon Rücknahme ausgeschlossen ?
8 Antworten
Reicht schon Rücknahme ausgeschlossen ?
Nein, die musst Du als Privatverkäufer gar nicht anbieten, also brauchst Du sie auch nicht auszuschließen.
Du musst die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) ausschließen.
Hier ist schön beschrieben, wie man es nicht machen sollte:
"Privatverkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.“
Wichtig ist in dem Zusammenhang aber auch, dass deine Beschreibung absolut korrekt ist. Du kannst diesen Passus nicht verwenden und dann einen Mangel verschweigen. Für verschwiegene Mängel haftest Du auch mit diesem Ausschluß und musst nachbessern oder den Artikel zurücknehmen.
Das kommt drauf an ob du ein privater oder gewerblicher Verkäufer bist.
Als privater Verkäufer reicht folgender Satz:
gekauft wie besichtigt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung
Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auf sämtliche Gewährleistungsansprüche, also auch auf solche wegen verdeckter Mängel. Der Ausschluss funktioniert aber nur für Privatverkäufer bei gebrauchten Sachen.
Ganz frei ist der Verkäufer aber auch bei einem umfassenden Haftungsausschluss nicht. Denn er haftet stets für ein arglistiges Verschweigen von Mängeln. Kennt der Verkäufer nämlich einen Mangel, von dem der Käufer Aufklärung erwarten kann, hilft dem Verkäufer auch der beste Haftungsausschluss nichts
das ist dann eine Entscheidung die ein Richter fällen muss
Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auf sämtliche Gewährleistungsansprüche, also auch auf solche wegen verdeckter Mängel
Das ist einfach nur Quatsch, wie Du ja weiter unten selbst gemerkt hast.
Da kannst Du schreiben was Du willst als Privat Person, am Ende wird mit einer negativen Bewertung gedroht. Dann nimmt man das Produkt besser doch zurück. ;)
Man möchte ja zufriedene Kunden haben...
Du kannst die Gewährleistung für gebrauchte Geräte ausschließen. Das geht natürlich nur, wenn du NICHT gewerblich handelst.
Wie ist das denn jetzt, wenn der Verkäufer den Mangel wirklich nicht kannte(stellen Sie sich vor, der Verkäufer geht selber fehlerhaft mit dem Produkt um, und versucht dann diesen Mangel dem Verkäufer unter die Schuhe zu schieben, indem der Käufer sagt, dass der Verkäufer diesen Mangel nicht kannte