Recht auf Gewährleistung usw. bei eBay?

hotrod66  28.03.2022, 05:29

Was hat das Ding gekostet?

telestik69 
Beitragsersteller
 28.03.2022, 05:48

500€

8 Antworten

Hi, ein Privatkerkäufer darf die Sachmängelhaftung ausschließen. Tut er das nicht, muss er die genauso beachten wie ein gewerblicher Verkäufer.

Man ist nicht automatisch aus der Sachmängelhaftung raus, nur weil man ein privater Verkäufer ist - hier sind leider viele falsche Antworten.

Sicherheitshalber wollte ich aber noch sagen, dass Du das Mofa auch mit AM nicht fahren dürftest, ohne die Drossel wieder einzubauen oder als Moped umtragen zu lassen. Solche Änderungen müssen abgenommen und eingetragen werden, damit sie legal sind, aber das weißt Du bestimmt. :-)


telestik69 
Beitragsersteller
 03.04.2022, 14:59

Danke.

Ja das weiß ich, falls es drauf ankommt bin ich natürlich nicht damit gefahren :D

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Der Chat selbst ist der Kaufvertrag, wenn 2 Willenserklärungen abgegeben wurde, was in eurem Fall so ist, sonst wäre der Roller nicht in deinem Besitz.

Du müsstest dem VK allerdings nachweisen, dass er bewusst Mängel verschwiegen hat. Wie du das rechtsicher machst, ist eine andere Sache.

Der fehlende Ausschluss der Sachmängelhaftung könnte hier allerdings dein Anker sein, was du von einem Fachanwalt prüfen lassen solltest, da wir keine Rechtsberatung machen dürfen.

Kleiner Hinweis: Der Roller fährt 45 km/h (ungedrosselt)
Wenn du keinen FS für solche Fahrzeuge hast, darfst damit eh nicht fahren, da dieser lediglich gedrosselt wurde. Die Drosselung kann man ja entfernen. Solltest du also dieses tun, hast du ein Problem, wenn du nur 25iger Papiere hast.


telestik69 
Beitragsersteller
 27.03.2022, 23:14

Die Mängel hat er ja verschwiegen in dem er gesagt hat das der Roller Problemlos läuft, das habe ich im Chatverlauf.

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Comp4ny  27.03.2022, 23:23
@telestik69
das der Roller Problemlos läuft

...heißt lediglich, dass er Fahrbereit ist bzw. Motortechnisch fahrbereit.
Heißt aber nicht zwangsläufig, dass er keine technische oder optische Mängel hat.

Jedoch sind die beiden von dir genannten Defekte wiederum Systemrelevante Bauteile die funktionieren müssen. Aber legt man es auf die Goldwaage und so.. ;)

Diese beiden wichtigen Defekte wurden nicht genannt. Genauso wie die Fehlende Sachmängelhaftung.

Meine Empfehlung: Frist setzen binnen 10 Werktage die Mängel zu beheben, auf seine Kosten, oder er nimmt den Roller mit voller Kostenerstattung zurück.

Macht er beides nicht, so gehst du zum Anwalt und es wird juristisch gelöst. Da kämen dann erhebliche Mehrkosten ggf. auf den Verkäufer zu.

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telestik69 
Beitragsersteller
 27.03.2022, 23:32
@Comp4ny

Ganz genau genommen habe ich ihn genau das hier gefragt:

Moin!

Hat der Roller irgendwelche Probleme in der Mechanik oder Technik?

Viele Grüße

Aber danke dir für die ausführliche Antwort! Hat mir sehr weitergeholfen

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danni1223  28.03.2022, 00:52
@Comp4ny

Jeder Mangel, muss im Kaufvertrag enthalten sein, sonnst kann der Käufer ein Brand neues Mofa verlangen

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Comp4ny  28.03.2022, 09:38
@danni1223

Dir steht es natürlich frei die rechtliche Grundlage zu benennen, woraus du diesen Schluss ziehst. Denn ich kann dir sagen, du irrst dich.

Höchstens eine Wertminderung und den daraus resultierenden geringeren Kaufbetrag kann man hier geltend machen, aber sicherlich kein komplett neues MOFA, das ist eher unsinnig.

Ansonsten habe ich ja schon gesagt welche Pflicht der Verkäufer nun hat.

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danni1223  30.03.2022, 11:29
@nanfxD

Doch, es gibt ein neues Kaufrecht seit dem 1.1.22

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danni1223  30.03.2022, 11:32
@Comp4ny

Na doch, Jeder hat bei einem Mangel ein Recht auf Nachbesserung. Da ist eine Neulieferung inbegriffen.

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Comp4ny  30.03.2022, 22:49
@danni1223
Na doch, Jeder hat bei einem Mangel ein Recht auf Nachbesserung. Da ist eine Neulieferung inbegriffen.

Sollte ich diese Aussage meiner Rechtschutz oder einen meiner Anwälte vorlegen, ich glaube ich könnte dir die Reaktion dessen wie folgt schon jetzt sagen >>> 🙄🤨

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danni1223  01.04.2022, 11:24
@Comp4ny Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 439 Nacherfüllung
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Bei einem Privatverkäufer müsstest du nachweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe bestand. In der Regel nicht durchsetzbar.


telestik69 
Beitragsersteller
 03.04.2022, 13:39

Laut Recherche muss der Privathändler in den ersten 12 Monaten nachweisen das der Schaden durch mein verschulden entstanden ist

https://www.dahag.de/c/ratgeber/zivilrecht/privatverkauf

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DerCaveman  03.04.2022, 15:09
@telestik69

Das ist falsch. Diese Beweislastumkehr gibt es nur beim sog. "Verbrauchsgueterkauf" und eben nicht auch bei "Privatverkaeufen".

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telestik69 
Beitragsersteller
 03.04.2022, 15:34
@berndauskleve "Was ist ein Privatverkauf?

Wenn eine Privatperson eine Sache an eine andere Privatperson oder an einen Händler verkauft, nennt sich das Privatverkauf."

"Laut § 433 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist ein Privatverkauf grundsätzlich ein Kaufvertrag wie jeder andere auch. Daher ist der Verkäufer per Gesetz zur sogenannten Gewährleistung verpflichtet. Das heißt, dass der Verkäufer für Mängel an seiner Ware einstehen muss. Wenn Ihre gekaufte Ware einen Mangel hat, haben Sie in der Regel innerhalb von zwei Jahren das Recht, eine Reparatur oder einen Ersatz zu fordern. Die Zwei-Jahres-Frist beginnt mit der Übergabe beziehungsweise der Lieferung des gekauften Gegenstandes.

Achtung: Bei einem Privatverkauf können diese Gewährleistungsrechte komplett ausgeschlossen werden. Typischerweise enthalten solche Verkaufsanzeigen einen Haftungsausschluss wie: „Der Gegenstand wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft“ oder „Gekauft wie gesehen“. Das gilt allerdings nicht für Mängel, die die Funktionsfähigkeit des Gegenstands beeinträchtigen. Und auch nicht für Mängel, die der Verkäufer arglistig verschweigt (§ 444 BGB). In beiden Fällen haftet immer der Verkäufer."

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telestik69 
Beitragsersteller
 03.04.2022, 15:37
@berndauskleve

Wieso widersprichst du dann meiner Aussage? Wenn es doch stimmt?

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telestik69 
Beitragsersteller
 03.04.2022, 15:42
@telestik69

Okay habe schon eine Quelle gefunden, du hast recht

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berndauskleve  03.04.2022, 15:43
@telestik69

im deutschen recht gilt der grundsatz, dass der Antragsteller die beweislast trägt.

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DerCaveman  03.04.2022, 15:55
@telestik69
Dann such mir mal bitte die Quelle dafür raus

Aber gern doch ;-)

Die Beweislastumkehr ist im § 477 BGB geregelt. Dieser Paragraf steht im Untertitel 3 "Verbrauchsgueterkauf". Somit bezieht er sich auch nur auf einen Verbrauchsgueterkauf.

Was nun ein Verbrauchsgueterkauf ist, regelt § 474 Abs. 1 BGB, naemlich: "Verbrauchsgüterkäufe sind Verträge, durch die ein Verbraucher von einem Unternehmer eine Ware (§ 241a Absatz 1) kauft. Um einen Verbrauchsgüterkauf handelt es sich auch bei einem Vertrag, der neben dem Verkauf einer Ware die Erbringung einer Dienstleistung durch den Unternehmer zum Gegenstand hat."

Was ein Unternehmer und was ein Verbraucher ist, regeln dann wieder die §§ 13 und 14 BGB.

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Wenn die Gewährleistung nicht ausdrücklich in der Anzeige oder im Chat (⇒ Kaufvertrag) ausgeschlossen wurde, stehen dir die sich aus §§ 437 ff. BGB ergebenden Rechte zu. Eine nachträgliche einseitige Einschränkung der Gewährleistung ist nicht möglich.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Das sind ja offensichtlich bei Übergabe erkenntliche Mängel, das hättest du unmittelbar bemängeln müssen.


berndauskleve  03.04.2022, 15:57

Nein, es besteht in dem Fall keine unverzügliche Rügepflicht.

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