Bekomme ich bei Austausch meiner Waschmaschine ein Neugerät?
Hallo zusammen,
soeben bin ich telefonisch darüber informiert worden, dass meine defekte Waschmaschine nach drei vergeblichen Monteurbesuchen nicht repariert werden kann und ausgetauscht wird. Sie ist ein gutes Jahr alt und somit in der Gewährleistungszeit. Meine Frage wäre nun, ob ich Anspruch auf ein Neugerät habe und der Hersteller dann auch wieder eine Gewährleistungspflicht von 2 Jahren hätte? Oder wäre ich mit der Reklamation besser gleich zum Händler gegangen? Es handelt sich um einen namhaften Hersteller (ich weiß jetzt nicht ob man hier Firmennamen nennen darf). Leider liefen die bisherigen Reparaturversuche, die sich jetzt immerhin schon fünf Wochen hinziehen, sehr unbefriedigend, daher würde ich gerne erst mal wissen was ich erwarten kann, bevor ich beim Hersteller auf mein Recht poche.
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
1 Antwort
"Anspruch auf ein Neugerät" Nein.
Ganz konkret hättest du nur Anspruch auf Erstattung des Zeitwertes, da sie bereits ein Jahr genutzt wurde (das wäre bei Hersteller oder Händler genauso). Manche zahlen auch auf Kulanz den gesamten Preis oder stellen ein Ersatzgerät. Anspruch hättest du aber eben nur auf den Zeitwert der Maschine
Vielen Dank für die Antwort. Wenn ich dann aber ein gebrauchtes oder generalüberholtes Gerät hingestellt bekomme, ohne Rechnung und ohne zu wissen wie alt es ist und woher es kommt, wäre es evtl. klüger, mir den Zeitwert auszahlen zu lassen und nochmal neu zu kaufen🤔