Welches ist der fachgerechte, rechtlich korrekte Ablauf in Sachen gestrichenem Nebenkostenprivileg - Kabel TV Neuvertrag 01.07.2024?

Hallo Community

Ich erfuhr, dass Mieter zum 01.07.2024 ihren Vertrag/Anbieter für TV Kabel selbst wählen können, Dank gestrichenem Nebenkostenprivileg.

Ich bin Mieter einer Wohnung einer Wohneigentümergemeinschaft, welche einen KabelnTV-Sammelvertrag vor Urzeiten abgeschlossen hat. Die Kabelgebühren per Nebenkostenabrechnung beliefen sich bisher auf 110€ im Jahr.

Vom Vermieter oder Hausverwaltung erfolgte hierzu keine Information. Zudem sei gesagt, dass der Vermieter kein wahrer entgegenkommender Vermieter mit Interessen/Kenntnissen ist, sondern eher schwierig, menschlich distanziert und stur bei solchen Angelegenheiten... muss man sich ja "bewegen", recherchieren und arbeiten...Daher ist das Verhältnis angespannt.

1.) Wie ist das fachgerechte weitere Vorgehen meinerseits in Sachen TV-Kabel-Versorgung ab 01.07.2024?

1.1.) Ich bin rechtlich dazu berechtigt, meinen Versorger, wie bei Strom, eigens zum 1.7.24 zu wählen und

1.2.) evtl. weitere Kosten muss bei ungekündigtem Kabelvertrag der Vermieter (1 vermietete Wohnung der Wohneigentümergemeinschaft) tragen?

1.2.1Z Zur Kündigung deren Sammelvertrag braucht es vermutliche eine WEG-Abstimmung, mit Mehrheit?

2.) Muss meinerseits der Vermieter darüber informiert werden, dass ein eigens gewählter Anbieter zum 01.07.2024 den Empfang versorgt?

3.) Die Hausverwaltung wird über die Eigenversorgung zum.1.7. informiert, damit die anteiligen TV Kabel Gebühren bis 30.06.24 in der Nebenkostenabrechnung erfolgen.

ÜBER FACHLICHE ANTWORTEN VON PERSONEN MIT FACHKENNTNISSEN FREUE ICH MICH UND WEISS DAS ZU SCHÄTZEN UND BEWERTEN.

Kabel, Mietrecht, Betriebskosten, Nebenkosten
Heizkostennachzahlung obwohl kaum geheizt wurde?

Hallo zusammen,

Wir haben heute einen Brief aus dem Briefkasten gefischt, der die Betriebskostenabrechnung vom 01.06.22-31.12.22 beinhaltet, wobei unser Abrechnungszeitraum vom 01.11.22-31.12.22 beträgt (obwohl wir erst zum 05.11.22 Zutritt zur Wohnung hatten) - soweit ok.

Alle Kosten nehmen wir auch gerne so hin, wie sie da stehen bis auf die Heizkosten. Die Wohnung hat laut Vertrag 73qm2 das (tatsächlich ist es weniger, was wir aber nicht geltend gemacht haben, da es zu wenig ist um mietrechtlich irgendwas machen zu können), bis zum 15.12.22 habe ich alleine in dieser gewohnt, danach waren wir zu zweit. Wobei im Zeitraum vom 05.11.22 bis 31.12.22 insgesamt etwa 3 Wochen niemand in der Wohnung war. Selbst wenn einer oder wir beide da waren, wurde kaum geheizt - da wir beide es so gewöhnt sind und auch mit Pulli etc. dann in der Bude Rum laufen.

Laut Abrechnung sieht es jetzt so aus:

Die Heizkosten scheinen nur aufgrund der Wohnfläche ermittelt zu werden - eine Zahl zum Verbrauch liegt gar nicht vor und wir sollen anhand dieser nun über 100 Euro nachzahlen (da wir ja im Sommer davor kein "Polster" angezahlt hätten).

Hatte jemand hier schon Mal so eine Situation? Was habt ihr gemacht?

Wir haben nun schon vor die Belege einzusehen, da die online Recherche ergeben hat, dass die Kosten nicht allein aufgrund der Wohnfläche verteilt werden können, aber wissen nicht, was sonst eventuell zu machen ist.

LG und danke für die Antworten

Energie, Heizkosten, Heizung, heizen, Betriebskosten, Betriebskostenabrechnung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Betriebskostennachzahlung
Wärmemengenzähler - Fußbodenheizung?

Hallo zusammen,

brauche bitte eure Ratschläge betreffend der Jahresabrechnung durch die Hausverwaltung.

Bei meiner Eigentumswohnung wurde im Februar, durch eine Ablesefirma der Wärmemengenzähler abgelesen - zumindest war der Versuch da.

Leider ohne Erfolg, da das Gerät defekt war und noch immer ist. Muss sich irgendwann seit der letzten Ablesung verabschiedet haben.

Seit der letzten Abrechnung im Jahr 2021 wurde die FBH nicht mehr in Betrieb genommen, dh. der Zählerstand hat sich nicht verändert. Die Jahre zuvor hatte ich bereits immer Gutschriften.

Es handelt sich um einen Neubauwohnung (BJ. 2017) welche seit der letzten Ablesung im Feburar 2021, nicht mehr genutzt wird.

Lt. der Ablesefirma wird versucht, aufgrund der bestehenden anderen 10 Wohnungen, einen Verbrauch zu kalkulieren. Das Stiegenhaus wird allerdings auch mittels modernen Panele beheizt...

Habe die HV und der Ablesefirma per Mail über den Nichtbetrieb informiert, allerdings keine Antwort erhalten - auch um Tausch des Gerätes gebeten, leider bis heute ohne Antwort.

Das seit 2022 gültige, neue Heiz und Kälteabrechnungsgesetz regelt hier sehr viel, allerdings kann ich so einen Fall nicht daraus ableiten.

Wie würdet Ihr weiter vorgehen oder hatte bereits jemand einen ähnlichen Fall?

Sehe nicht ein, dass ich für etwas bezahlen soll, was nicht benutzt wurde und aufgrund undurchsichtiger Hochrechnungen zur Abrechnung gebracht wird.

Vielen Dank für Eure Einschätzung und Ratschläge.

Sophia

Heizung, Betriebskosten
gibts das den wohnung betriebskosten um einiges teuer als haus?

Mir wurde immer gesagt haus ist etwas teurer als wohnung ich hab jetzt seit ein halbes jahr haus und es hätte fast an den betriebskosten gescheitert das ich mir ein besorge,

jetzt lache ich aber wie wenig ich da zahle hä?

kurz zum mitschreiben wohnung betriebskosten war

260€ für 65m²

nun ist die frage was da halt alles dabei ist

beim haus wird ja betriebskosten auch versicherung dazu gezählt was bei der wohnung nicht ist würde ich das in die wohnung auch noch einberechnen wäre ich hier bei 300€.

beim haus ist es grade so.

ohne versicherung

hab ich monatliche betriebskosten wenn man:

heizen,wasser, kanal, grundsteuer, wobei heizen schwierig ist da ich mit strom heize und hier keine ahnung genau habe wieviel strom heizen draufgeht, zahle aber schätze mal ca 40€ strom pro monat fürs heizen.

komme aber auf ein ergebnis was ich mir nie dachte ohne versicherung zahle ich pro monat

120€ mit 150€ wenn man kreditversicherung noch dazu zählt wärs 170€

zahle auch alle 2 monat sogut wie garkeine betriebskosten, weil ja vieles immer 3 monats weise abgerechnet wird.

also einmal zahl ich nur 40€ dann zahl ich 80€ dann mal 200€ weil halt auf einem monat alles kommt

aber im schnitt komme ich mit nur haus nichtmal über 150€.

wie ich damals gefragt habe meinte jeder min 300€ muss man rechnen kapier ich jetzt nciht wieso.

sogar wenn ich mir ein budget fürs repaieren und wartungen an anlagen noch rechne dann brauch ich halt 220€

sorry für den langen text meine eigentliche frage ist wie kann das sein das ein haus mit doppelt soviel wohnflächer um 40% weniger geld im betrieb kostet?

liegt das daran das ich nicht viel anforderungen ansich habe oder wie?

Haus, Wohnung, Miete, Recht, Betriebskosten
Wie berechnet ihr als Handwerker eure Anfahrtskosten oder -pauschale?

Hallo,

es geht um ein Kleinunternehmer (Einzelunternehmer, keine Mitarbeiter), der im Bereich Gartenarbeiten unterwegs ist.

Gartenpflege, Hecke schneiden, kleine Bäume fällen.

Aufgrund der Einfachheit soll eine Anfahrtskostenpauschale erstellt werden die sich nach verschiedenen KM-Radien in Zonen abstufen soll.

Als interne Berechnungsgrundlage um eine solche zu erstellen, sollen folgende Faktoren berücksichtigt werden.

-Preis pro gefahrenen Kilometer

-Fahrtzeit

Um es ganz sauber zu berechnen, ist mir klar, dass die einzelnen Kostenpostionen des entsprechenden Fahrzeugs auf den Kilometer berechnet werden müssen.

Des weiteren habe ich die Information, dass der Stundenverrechnungssatz für die Anfahrt 10-20% unter dem für die Arbeit liegen sollte.

Meine Fragen dazu:

1.)Wie viel Cent pro gefahrenen Kilometer berechnet ihr dem Kunden ?
Was ist Stand heute Herbst 2021 üblich und auch vom Kunden in der Regel akzeptiert ?

2.) Wie berechnet ihr eure Anfahrtskostenpauschalen ?

3.)Welchen Betrag nehmt ihr als Anfahrtskostenpauschale im Umkreis von 10km, 20 km (einfache Strecke)?

4.)Für die meisten Kundenfahrten wird ein Anhänger benötigt. Packt ihr die KFZ-Kosten des Anhängers in die Position Fahrtkosten oder habt ihr dieses in eurem Stundenverrechnungssatz drin ?

5.) Berechnet ihr nur die einfache Strecke oder berechnet ihr die An- und Abfahrt, wenn nach dem Kunden kein weiterer Kunde angefahren wird und wieder zur Betriebsstätte zurückgekehrt wird ?

Selbständigkeit, Recht, Betriebskosten, Handwerker, Kalkulation, anfahrtskosten, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen
Etagenheizung durch Zentralheizung entdeckt: Trotzdem noch Einzelvertrag mit Gasanbieter?

Hallo allerseits!

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Folgendes: Wir wohnen seit sechsJahren in einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus. Das gesamte Haus ist im Besitz eines Privatvermieters. Bisher gab es in unserer Wohnung eine Etagenheizung und einen eigenen Boiler, weshalb wir als Mieter separat einen eigenen Vertrag mit einem Gasanbieter schließen mussten. Die Kosten für Heizung und Warmwasser waren demnach nicht in unserer Miete enthalten, sondern wurden von uns separat ans Gasunternehmen gezahlt. Dies war von Anfang an im Mietvertrag so geregelt und es gab diesbezüglich nie Unklarheiten. So weit also alles gut.

Nun wurde bei uns jedoch im gesamten Haus eine Zentralheizungsanlage mit Wärmepumpen im Hof installiert. Ich gebe zu, ich bin technisch nicht sonderlich versiert, aber nach meinem Verständnis macht dies doch nun eigentlich unseren Vertrag mit dem Gasanbieter überflüssig, oder? Denn Heizung und Warmwasser kommen ja nun von den Wärmepumpen. Ich hab den Vermieter deshalb vor einigen Wochen gefragt, ob das bedeutet, ich könne nun meinen Gasvertrag kündigen. Er verneinte das jedoch, und auch wenn ich etwas verwundert war, hab ich diese Antwort akzeptiert, denn wie gesagt: Ich kenne mich mit Heizungsanlagen nicht sonderlich gut aus.

Jetzt habe ich gestern eine Nachricht des Vermieters bekommen, dass wir ab nächstem Jahr 60 Euro Miete mehr im Monat zahlen sollen für den Betrieb der neuen Zentralheizung. Mal abgesehen davon, dass ich es begrüßt hätte, wenn diese Erhöhung irgendwann mal erwähnt worden wäre, bin ich grad ziemlich verwirrt: Wozu bitteschön soll ich jetzt noch weiter ans Gasunternehmen zahlen, wenn Heizung und Warmwasser nun offiziell in der Miete enthalten sind?

Hab ich da einen Denkfehler? Oder hat das seine Richtigkeit?

Wäre super, wenn ihr meine Verwirrung beseitigen könnt. Möchte nicht komplett unwissend dastehen, wenn ich dem Vermieter antworte.

Danke!

Wohnung, Recht, Heizkosten, Heizung, Betriebskosten, Heizungsanlage, heizungskosten, Zentralheizung
Sind vertraglich vereinbarte Pauschalmieten tatsächlich unzulässig?

Ich bin eben über etwas gestolpert, was ich in Fachlichen Weisungen der BA an ein Jobcenter gefunden habe. Das Dokument hat den Stand: 1.10.2020.

Dort steht:

"Gemäß Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.07.2006 (VIII ZR 212/05) ist die Bildung einer Pauschalmiete bzw. Inklusivmiete bzw. Bruttowarmmiete aus der Grundmiete, den kalten Nebenkosten und den Heizkosten - außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt – nicht zulässig. Pauschalmieten widersprechen § 2 der Heizkostenverordnung (HeizkV). Der/Die Gebäudeeigentümer/in hat die Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser auf der Grundlage der Verbrauchserfassung nach Maßgabe der Heizkostenverordnung auf die einzelnen Nutzer/innen zu verteilen."

Ist dies tatsächlich noch immer aktuell?

Ich frage mich nämlich in dem Zusammenhang, ob es eine Rolle spielt, ob es tatsächlich nur maximal 2 Wohnungen im Haus gibt oder ob es 3 Wohnungen im Haus gibt.

In meinem Falle ist es so: Das Haus hat 3 Wohnungen. In einer Wohnung wohnt der Vermieter selbst. In einer Wohnung wohne ich. Die andere Wohnung steht leer, lässt sich grundsätzlich aber auch nur gerade so als "Wohnung" überhaupt definieren. Aber da sind auf jeden Fall abschließbare Räumlichkeiten mit eigener Klingel. Und dort haben auch schon verschiedene Mieter im Laufe der Jahre gewohnt.

Jetzt frage ich mich: Wenn ein Verstoß gegen diese HeizkV vorliegen sollte, wer trägt dann überhaupt die Verantwortung? Und wer kann dann welche Strafen eigentlich verhängen? Wer kann das überhaupt wie kontrollieren?

Ich als Mieter muss mir keine Sorgen diesbezüglich machen! Korrekt?

Ich kann aus meiner Sicht nur sagen, dass der Vermieter noch nie, außer mit mir, einen schriftlichen Mietvertrag gemacht hat und dass der Vermieter sich auch nicht auskennt mit Mietrecht und all' diesen Dingen. Der wüsste gar nicht wie man eine Rechnung oder sowas schreibt. Es gibt also selbstverständlich keine Abrechnungen über irgendetwas. Der Vermieter hat von Anfang an ganz klar gesagt, dass er jeden Monat einen Betrag X überwiesen bekommen will. Und fertig. Und damit ist absolut alles dann bezahlt. Es gibt keine Nachforderungen oder irgendetwas. Nur eine Pauschalmiete, wo ausnahmslos alles enthalten ist (!).

Finanzen, Miete, wohnen, Geld, Energie, Heizkosten, Mietrecht, Bauamt, Betriebskosten, Energiekosten, Nebenkosten
Warum hat man auf einmal hohe Heizkosten?

Hallo,

ich habe einen neuen Thema über die Heizung- und Betriebskosten einer Wohnung, die vielleicht auch für die Anderen nützlich sein kann und sich auf dieser Thema "Hohe Heizkosten und Betriebskosten " interessieren würden.

Ich habe bis Heute nie daran gedacht, bis ich einen Rechnung über EUR 2.003,27 erhalten habe und dadurch schockiert wurde.  

Deswegen brauche ich unbedingt Hilfe etwas zum Aufmuntern über die Abrechnungen Heiz-, Warmwasser- und Betriebskosten, vor Allem wie die berechnet werden.

Ich wurde nie richtig schlau darüber, vor Allem wenn es über die Betriebskosten und Heizkosten angeht.

Ich kann es nicht verstehen, weshalb dass ich Jahr für Jahr ständig mit unterschiedlichen Werte konfrontiert werde? 

Ich würde mich natürlich freuen, wenn hier sogenannte einen Fachmann oder einen Experte rund um die Heizkosten sich hier äußern und einige Ratschläge geben könnte. 

Ich wohne in einer 3 Zimmer Eigentumswohnung Baujahr 1993, ca. 70 m², den Balkon brauche ich natürlich nicht zu heizen, hat aber eine Fläche ca. 6,44 qm und zum Kochen steht zur Verfügung eine Fläche ca. 6,38 qm und wird sehr selten aufgedreht. Also von der Fläche und Volume wird es etwas kleiner als 70 qm.

Die Wohnzimmer hat einen Fläche ca. 21,89 qm und brauche ich nicht viel zu heizen, ist aber ständig gut warm. Hauptsächlich werden die anderen 2 Zimmer aufgeheizt, die auf der Hausfassade Bereich liegen, brauchen mehr Wärme. Beider Zimmer haben einen Fläche 13,08 qm und 10,38 qm. Natürlich zuletzt noch das Bad hat einen Fläche ca. 5,51 qm, wird auch ab und zu mal zugedreht. 

Für die Wärme in der Wohnung wird mit Warmwasser versorgt über die Leitungen des Fußbodenheizung. Die wesentliche Energieträger ist die Gas in dieser 4 Stöckige Mehrfamilienhaus.

Es wird viel behauptet, das eine wasserführende Fußbodenheizung deutlich sparsamer ist, als die anderen Heizkörpern, stimmt das überhaupt?

Ich habe für Kalenderjahr 2019 über EUR 1.331,99 Heizkosten und Betriebskosten EUR 446,71 in Rechnung erhalten. 

Das war im Kalenderjahr 2018 wesentlich viel niedrige gewesen, gerade mal über EUR 181,03 Heizkosten in Rechnung erhalten aber, die Betriebskosten EUR 422,76 waren auch nicht niedrig gewesen. 

Meiner Frage ist hier ins besonders über die Heizkosten. Ich dachte, dass ich im Kalenderjahr 2019 viel sparsamer umgegangen bin als die letzten Jahren. Ich war sogar 2 Wochen nicht mehr zu Hause gewesen wegen Beerdigung meinem Vater.

Ich wohne schon seit 24 Jahren in dem gleichen Wohnung und ich habe noch nie so viel Heizkosten erhalten wie im letztes Jahr und ich kann es einfach nicht begreifen, weshalb die Heizkosten so Hoch sind?

Das andere Frage betrifft die Betriebskosten. Ist es überhaupt angebracht in einen Mehrfamilienhaus so hohen Betriebskosten anzurechnen? Gibt es hier keine bestimmte Vorschriften, wie es berechnet werden sollte?

Ich bedanke mich im Voraus für Alle, die gerne Mitmachen.

Vielen, vielen Dank...!

Es folgt Abrechnungen für 2019 und 2018, jeweils 4 Bilder :

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Heizkosten, Fußbodenheizung, Abrechnung, Betriebskosten, Betriebskostenabrechnung, Nebenkostenabrechnung, Mehrfamilienhaus, Warmwasserkosten
Mietnebenkosten - Schlüssel + Grundsteuer?

Hallo zusammen,

anbei zwei Bilder von Nebenkostenabrechnungen der Jahre 2015 und 2016.

Vorausgeschickt - Mietwohnung, 104 m², 9 Parteien im Haus, gesamt 746 m², bis 2015 im Eigentum einer Erbengemeinschaft, ab 2016 in eine WEG umgewandelt. Etwa die Hälfte der Parteien sind Mieter.

Jetzt die Fragen bzw. die Ungereimtheiten:

(1.) In 2015 wurde eine Grundsteuer von 335,09 € abgerechnet. (Normal in den Vorjahren um die 50 €). Der Betrag ist offensichtlich falsch und deckt sich auch nicht mit anderen Mietern des Objektes. Auch die Kommune weiß davon nichts. (6,5-fach höher?)

Kann man da jetzt noch erfolgreich Einspruch erheben? (Oder verfristet? Die Abrechnung 2015 ist datiert auf den 08.08.2016. Bezahlt ist alles.)

(2.) In 2016 werden die Verteilerschlüssel wohl auf MEA (Miteigentumsanteile der WEG) abgestellt. Auch ist ein Schlüssel komplett geändert worden.

2.1 Ist so eine Umstellung (zum Nachteil) zulässig? (Nur weil die WEG es gerne so hätte.) Warum einmal gesamt 1000 MEA und andermal gesamt 990 MEA?

2.2 Weiß jemand von Euch was "Eigentumsanteil o. GA" bedeutet? (Garage macht keinen Sinn.)

2.3 Der Allgemeinstrom wurde immer pro Partei berechnet (1/9), nun nach MEA? (Die drei größeren Wohnungen haben jetzt den Nachteil - und der ist nicht unerheblich.) Ist das zulässig?

Im Voraus für Eure Hilfe besten Dank

Gruß Dietmar Bakel

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Miete, Mietrecht, Abrechnung, Betriebskosten, Grundsteuer, Mietnebenkosten, Nebenkosten

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