Hallo,

meine Frage bezieht sich auf den Ableseservice als Bestandteil der Betriebskostenabrechnung.

Ich habe als Mieter eine Nutzerselbstablesung (Heizung, Wasser) vorgenommen und diese der Immobilienverwaltung zukommen lassen. Ist es in diesem Fall legitim, den Ableseservice trotzdem in Rechnung zu stellen?

Ich bedanke mich schon vorab für eine Rückneldung...