Bei preisgebundenem Wohnraum (=Sozialwohnung) kann vom Vermieter 2% als sog. Umlageausfallwagnis bei der Betriebskostenabrechnung draufgehauen werden. Soweit, so gut, die rechtliche Grundlage (II. BV, NMV) ist klar.
Wenn man jetzt die Miete gemindert hat, gilt das bekanntlich für die Bruttomiete, also anteilig für die warmen Betriebskosten.
Wie berechnet man das jetzt eurer Meinung/Erfahrung nach? Zieht man erst von den fälligen Beträgen die Mietminderung ab und berechnet danach für den Rest der Betriebskosten das Umlageausfallwagnis?
Gegensicht wäre: Das Umlageausfallwagnis berechnet sich nach den tatsächlichen Betriebskosten, also wird erst auf den Normalbetrag angesetzt, und erst danach greift die Mietminderung, also inkl. Wagnisrechnung, und die dann auch gemindert.
Das ist keine blöde Frage, falls irgendjemand das gleich wieder schreit. Die Rechnungsbeträge können nämlich sehr unterschiedlich sein, und vor allem relevant für Leute, die wenig Geld haben.
Cheers, und Vive la France!