Betriebskosten unter Vorbehalt?

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Innert von 12 Monaten ab Zugang der Abrechnung dürfen Mieter wie Vermieter Einspruch einlegen bzw. die Abrechnung korrigieren, auch wenn bereits Guthaben oder Nachforderung bedient wurden.

Vielleicht berechnet der Hauswart oder der Gärtner noch etwas, was bisher nicht berücksichtigt war oder eine professionelle Dachrinnen-Reinigung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.