Mietwohnung: Mischbatterie am Wasserhahn kaputt. Wer ist für Reparatur oder Erneuerung zuständig?

Hallo und guten Tag liebe Ratgeber, es geht um mein Wasserhahn im Badezimmer, die Mischbatterie am Waschbecken ist Kaputt. Das heiß Wasser lässt sich nicht mehr abstellen, macht laute pfeif Geräusche und läuft auch weiter wenn der Hebel unten ist. Also muss ich immer den Heißwasser Haupthahn abstellen. Das mache ich ich jetzt schon seit Oktober 2016, weil ich mich erstmal erkundigen wollte wer dafür zuständig ist und dafür aufkommt. Habe einige Mitbewohner gefragt ob sie so etwas auch schon hatten. Da gehen die Meinungen aber auseinander. Ob es eine klein Reparatur oder eine Erneuerung des Wasserhahns ist. Ich wohne hier 10 Jahre, und denke das es ein Verschleiß ist und durch unser Kalkhaltiges Wasser hier liegt. Oder an der minderwertigen Ausführung des Wasserhahns. Habe der Hausverwaltung über die Mängel schriftlich in Kenntnis setzen. Daraufhin haben wir Telefoniert, Sie war sehr unfreundlich und meinte : Für kleine Reparaturarbeiten müsste ich selber aufkommen bis zu 65,-€ so steht es im Mietvertrag. Es ist aber nicht aufgelistet welche Reparaturarbeiten oder Erneuerung gemeint sind. Ich bin sehr verärgert, weil es hier immer wieder Unstimmigkeiten gibt mit dem wir hier im Haus nicht einverstanden sind. Darum frage ich hier mal um Rat wer ist eigentlich für die Reparatur bzw. den Ersatz dieser Mischbatterie zuständig, der Mieter oder der Vermieter? Ein neuer Wasserhahn und Klempner sind ja teurer als 65,-€ - d.h. laut gängigem Mietrecht bzw. BGB.§16 Klein Reparaturarbeiten ? Werde daraus nicht schlauer :-) Vielen lieben Dank im voraus ! LG. Eva

reparieren, Betriebskosten
Hausverwaltung stellt sich stur ... und Mieter hat die Arschkarte. Was tun?

Hallo zusammen,

hier noch einmal kurz meine Ausgangssituation:

  • meiner Hausverwaltung ist bei der Erstellung meiner Betriebskostenabrechnung aufgefallen, dass ich einen auffallend geringen Heizverbrauch hatte und vermutete entweder einen Defekt oder eine Manipulation an meinem Wärmemengenzähler
  • anschließend wendete sich meine Hausverwaltung an den zuständigen Energiedienstleister und bat diesen, das Gerät zu überprüfen
  • der Energiedienstleister teilte meiner Hausverwaltung nach durchgeführter Überprüfung mit, dass es sich nicht um einen Defekt sondern stattdessen um eine unkorrekte Montage des Geräts handelt (für die Montage war damals ein Techniker des Energiedienstleisters verantwortlich)
  • da man die Messdaten aufgrund dieser misslungenen Montage für zu ungenau hielt, bat der Energiedienstleister meiner Hausverwaltung an, die Betriebsabrechnung(en) nach der sogenannten Gradtagszahlentabelle bzw. nach Wohn-Quadratmetern zu schätzen
  • diese auf reinen Schätzungen basierende Betriebskostenabrechnung wurde mir nach Fertigstellung vorgelegt, welche ich jedoch offiziell ABGELEHNT habe. Dafür gibt es mehrere Gründe: 1. ich habe aufgrund der geringen Wärmeabgabe meine Heizungen in der Wohnung kaum (besser gesagt, fast nie) in Betrieb gehabt. Stattdessen habe ich mit alternativen Heizmitteln, z. B. einer Wärmewellenheizung, geheizt (weil meiner Rechnung nach kostengünstiger). Zudem kommt, dass ich was Energieverbrauch angeht, sowieso sehr sparsam bin. Dazu kommt, dass diesen Schaden nicht ich sondern ein eigens dafür zuständiger Fachtechniker des Energiedienstleisters verursacht hat.

Somit kam es, dass ich mich sowohl telefonisch als auch per E-Mail beim Energiedienstleister gemeldet hab, um ihn höflich zur Kulanz (eher aber zur Haftung) zu bewegen. Dieser wehrte jedoch ab, mit der Begründung, dass ich als Mieter keine vertragliche Bindung zu ihm hätte. Stattdessen verwies er mich an meine Hausverwaltung, da in diesem Fall nur diese sein direkter Auftraggeber und Vertragspartner sei. Daraufhin bat ich die Hausverwaltung, den Energiedienstleister aufgrund seines bei mir verursachten Schadens zur Haftung zu ziehen. Diese weigert sich jedoch und will von all dem nichts wissen.

Meine Frage ist nun:

Darf sie das überhaupt? Hat meine Hausverwaltung nicht die Aufgabe bzw. Pflicht, die Interessen ihrer Eigentümer und Mieter zu vertreten?

Und was kann ich als Mieter in dieser verfahrenen Situation tun? Immerhin bin ich hier der Geschädigte, der (sofern die Hausverwaltung nichts unternimmt) die Kosten für Fehler anderer Leute tragen soll. Ich weiß nicht, wie es bei Euch ist: Aber wenn ich bei meiner Arbeit Mist baue, dann muss meine Firma (und schließlich auch ich) dafür geradestehen. Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass es da bei Technikern von Energiedienstleistern anders sein soll.

Außerdem würde mich interessieren, in welchen Abständen ein Wärmemengenzähler (nach gesetzl. Vorgaben) ausgetauscht werden muss?

Viele Grüße Sympahtic

Montage, Mieter, Recht, Mietrecht, Betriebskosten, Betriebskostenabrechnung, Haftung, Hausverwaltung, schätzung, Techniker, Wärmemengenzähler
Darf der Arbeitgeber einem Mitarbeiter die Teilnahme eines Seminares verweigern, weil dieses fachlich nicht in erster Linie zum täglichen Arbeitsablauf gehört?

Hallo zusammen,

wie im Titel beschrieben geht es mir um die Fragestellung, ob der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter ein Seminar, das zugegebenermaßen auch nicht für die tägliche Arbeit benötigt wird, jedoch eine schöne Ergänzung zum Erlernen neuer Methoden wäre, verweigern? Da die Beantwortung dieser Frage evtl. von mehreren Faktoren, wie Größe des Betriebs, abhängt, hier ein paar Fakten zur besseren Entscheidungsfindung:

Mitarbeiteranzahl des Betriebs: Etwas über 1000 Dauer des Seminars: 2 Tage jeweils ca. 8 Std. Einfache Entfernung vom Seminarort zur Dienststelle: ca. 110 km Inhalt der täglichen Arbeit: buchhalterische Tätigkeiten (keine Präsentationen erforderlich) Thema des Seminars: Lampenfieber abbauen, Erlernen von Präsentationstechniken

Meine Meinung dazu ist, dass der Mitarbeiter ja nicht immer nur Seminare belegen muss, die auf sein Fachgebiet basierend sind, sondern der Arbeitgeber es doch befürworten sollte, wenn der Mitarbeiter über den Tellerrand hinausschauen möchte, um neue Methoden zu erlernen. Vielleicht habt ihr eine andere Meinung dazu oder ihr könnt mir einen Ratschlag geben oder aber auch evtl. mitteilen, ob man sich auf Rechtsvorschriften o. ä. berufen kann. Ein innerbetriebliches Fortbildungsprogramm gibt es zwar, jedoch bietet dieses ein Seminar von o. g. Inhalt nicht an.

Ich freue mich auf eure Antworten und danke euch schon einmal :-)

LG Senso

Arbeitsrecht, seminar, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebskosten, Fortbildung, Mitarbeiter, Weiterbildung, personalkosten
Ist meine Nebenkostenabrechnung Rechtens und zeitlich im Rahmen?

Hallo liebe Gemeinde :)

ich habe eine Frage zu meinen Nebenkosten.

Vorab als Info ...

Ich wohne seit dem 01.08.2015 in der Wohnung. Der Vermieter lässt die Abrechnung über einen Dienstleister erstellen.

Der Abrechnungszeitraum beträgt 01.10.2014 bis 30.09.2015. Bis jetzt alles ok ...

Allerdings ist meine Abrechnung bis 30.09.2015 wo alles aufgeschlüselt ist (auch was ich in den zwei Monaten verbraucht habe) und dann aber bis 31.12.2015

Also um es vll einfacher zu machen:

Ich habe eine Einzelabrechnung vom 1.10.2014-30.09.2015 wo meine Kosten für August und September gesondert wurden damit ich einsehen kann was ich verbraucht habe. Auf der Gesamtabrechnung wo aufgelistet ist was ich alles zahlen muss (z.B. Grundsteueranteil, Wasser, Abwasser, Gebühren für Wasserzähler, Straßenreinigung, Müll, Sach und Haftpflichtversicherung...) ist aber vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 alles aufgerechnet und abgezogen außer die 2 Monate für Heizkosten, da wurde mit Kuli nachgetragen das die Heizkosten vom 1.8.2015 bis 30.9.2015 sind.

Meine Frage jetzt: Theoretisch hätte ich doch meine Abrechnung nach Ablauf des gesetzlichen Jahres am 30.09.2015 erhalten müssen, wo alle Kosten bis dahin aufgelistet sind und nicht Teils/Teils ... denn somit wird ja dieses Jahr für die Nebenkosten überschritten.

Denn jetzt will mein Vermieter das Geld einbehalten weil er Energie für Okt-Dez 2015 je 120 Euro berechnet (zu meinen 220 Euro Nebenkosten die ich mtl zahle), aber ist das nicht falsch? Das kommt doch dann auf die neue Abrechnung die dann vom 1.10.2015 bis 30.09.2016 ist oder bin ich doof?

Im Anhang ein Bild :) Sorry wenn ich das zu kompliziert geschrieben habe :) Und danke für eure Hilfe

Bild zum Beitrag
Mieter, Mietrecht, Vermieter, Betriebskosten, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Betriebskostenabrechnung 3x so hoch wegen alter Ablesewerte?

Hallo ihr Lieben, Ich verzage gerade bei einem heißbegehrtem Thema und benötige da mal etwas Rat

Ich habe nun meine neue Betriebskostenabrechnung für 2014 erhalten und diese war sage und schreibe 3mal so hoch wie die von 2013, trotz unveränderter Lebensumstände.

Ich lebe alleine und sehr sparsam in einer Einraumwohnung, daher ist meiner Meinung nach die Summe von weit über 300€ absolut nicht nachvollziehbar, aber was tun wenn man kein Finanzmensch ist...?

Im Vergleich zu der alten Abrechnung ist mir etwas ins Auge gefallen, von dem ich aber nicht weiß ob das "normal" ist, nur für mich vom logischen her etwas suspekt.

Und zwar geht es da um die Ablesewerte der Heizungen. Dort hat man einmal Kategorie "Ablesewert alt" und "Ablesewert neu", welche sich in beiden Abrechnungen irgendwie beißen, denn der alte Ablesewert von 2013 steht ebenfalls als alter Ablesewert in der 2014er. (Bzw als "Faktor" betitelt)

Vom logischen Denken würde ich ja sagen, dass in der neuen Rechnung bei "alt" der neue Wert von der 2013er stehen müsste.

Das würde sonst heißen das ich quasi das, was ich 2013 bezahlt hatte dann nochmal zahlen soll.

Ich war damit auch schon bei der Verbraucherzentrale, hatte da allerdings leider keinen fähigen Bearbeiter, der verstanden hat was ich von ihm möchte...

Und das war auch das, was für mich als absoluter Laie erstmal ein Blickfang war.

Vielleicht liest sich das ja wer durch und weiß Rat.

lg
Ergänzung: Mir ist im übrigen gerade aufgefallen, das die Abrechnung nichtmal für das volle Jahr war sondern nur bis 31.8. dann kann da doch erst recht was nicht stimmen

Mietrecht, Betriebskosten, Betriebskostenabrechnung
800 EURO Heizkosten?

Hallo Leute,

ich habe meine Betriebskostenabrechnung für 2014 erhalten und soll 800 EURO an Heizkosten nachzahlen. Dagegen habe ich bereits Widerspruch eingelegt und jetzt folgenden Brief erhalten.

"Sehr geehrter Herr...

Wir haben Ihren Widerspruch zur o.g. Betriebskostenabrechnung eingehend geprüft und möchten Ihnen im Ergebnis mitteilen, dass der Verbrauch am Wohnzimmerheizkörper korrekt abgelesen und berechnet wurde. Die Verbrauchsentwicklung im Jahr 2014 lässt keinen Schluss auf einen defekten Heizkostenverteiler zu.Auch eine Mängelanzeige von Ihnenzu einer evtl. defekten Heizung ist uns nicht bekannt.Sollte ein Mangel oder Defekt vorliegen, melden Sie dies bitte Ihrem Hausmeister. Im Display jedes Heizkostenverteilers können Sie Ihren aktuellen sowie auch den Vorjahreswert ablesen und miteinander vergleichen.Ein Widerspruch, der auf evtl. Mängel aufmerksam macht, aber erst mit Erhalt der Betriebskostenabrechnung ausgesprochen wird, ist meist nicht zu halten, da die s.g. Mitwirkungspflicht bei der Erfassung und Beseitigung von Mängeln nicht befolgt wurde. Ihre Betriebskostenabrechnung behält somit ihre Gültigkeit."

Ich muss dazu sagen hier kommt kein Mensch mehr zum Ablesen da dies von ausserhalb ermittelt wird.

Meine Frage, kann man hier nochmal 'nen schlauen Brief schreiben oder muss ich mich an eine andere Stelle wenden? Ich kann mir nicht vorstellen mit einem Heizkörper 800 EURO verballert zu haben, selbst wenn dieser ständig an wäre.

Heizkosten, Betriebskosten
Fragen zu KfW40-Wohnung

Es geht um folgendes: Ich möchte wohl nächste Woche einen Mietvertrag für eine KfW40-Wohnung Neubau unterschreiben aber ein bisschen etwas wollte ich vorher schon noch abklären und erfahren.

Die Wohnung ist wie gesagt derzeit noch im Bau und wird als Kfw40-Wohnung fertiggestellt. Sie liegt im Erdgeschoss und hat ca. 69qm. Unter dem Wohnzimmer befindet sich im Keller nochmals ein Zimmer, dass genauso groß ist wie eben jedes Wohnzimmer. Somit hat die Wohnung ein Gesamtquadratmeter Zahl von ca. 94qm.

Nun zu meinen Fragen.

  1. Der Vermieter verlangt eine Kaltmiete von 815€. Aufgeteilt ist dies in 690€ (je 10€ pro qm für das Erdgeschoss). Und 125€ für die 25qm im Keller (je 5€ pro qm). Meine Frage ist hierzu, ob es gerechtfertigt ist, diese 5€ pro qm für den Kellerraum geltend zu machen. Der Kellerraum hat 2 Fenster, die aber jeweils nur ca. 10-15% Lichteinfall gewähren. Zudem hat der Raum noch Lichteinfall durch die Wendeltreppe, die vom Wohnzimmer in den 3. führt.

Seht ihr hier eventuelle weitere Probleme, die mir jetz gar nicht bewusst sind?

  1. Der Vermieter verlangt als Nebenkosten Vorauszahlung für Betriebs- und Heizkosten "nur" 80€. Komm ich denn damit hin? Ich mein, es sind 95qm zu heizen im Winter? Ich möchte im Nachhinein kein böses Erwachen mit einer großen Nachzahlung erleben.

  2. Wie gestaltet sich in einem Kfw-40 Haus/Wohnung, denn das mit dem Keller? Ist der denn nicht von Grund aus, viel kälter im Winter und muss mehr beheizt werden? Das würde sich dann ja auch aufs Wohnzimmer ausschlagen, denn durch die Wendeltreppe sind ja beide Zimmer sozusagen offen.

Danke im voraus.

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Mietvertrag formulierung für Heizkosten?

Hallo, Ich bin neu hier und habe kleines Problem für meinen Mietvertrag. Ich bin gerade dabei einen Bungalow zu vermieten. In dem ist eine Pellets Heizung verbaut und hab meinen künftigen Mietern vielleicht etwas voreilig die Wahl gelassen ob sie sich bei Bedarf den Pellets-Bunker selbst befühlen oder ich das mache und über die NK ganz normal abrechne. Sie haben sich für das selber Befühlen entschieden. Für mich würde sich der Vorteil ergeben, dass ich nicht dauernd nachsehen brauche, ob dieser zu Befühlen ist.

Auf jeden Fall habe ich jetzt das Problem, dass ich für den Mietvertrag keine eindeutige passende Formulierung zustande bringe. Die jetzige sieht momentan so aus. Es geht meiner Meinung nicht eindeutig hervor, wer für welche Kosten genau zuständig ist. Sollte hier jeder einzelne Kostenpunkt genau aufgelistet werden oder hat da vielleicht wer einen Tipp für mich?

§ 7 Betriebskosten Neben der Kaltmiete sind sämtliche umlagefähigen Betriebskosten außer die Befüllung des Heizgutes gem. § 2 der Betriebskostenverordnung vom Mieter zu tragen. die Zentralheizung (Pellets) wird vom wird vom Vermieter bei der Übergabe letztmalig befühlt. Während des Mietverhältnisses ist der Mieter selbst für wiederkehrende Füllungen zuständig und entfällt somit Nebenkostenabrechnung. Die weiteren vom Mieter zu tragenden Betriebskosten sind mit einer monatlichen, mit der Miete fällig werdenden Vorauszahlung in Höhe von 60,-- € anzuzahlen. Die endgültige Höhe der Betriebskosten ergibt sich aus der jährlichen Betriebskostenabrechnung.

Mietvertrag, Betriebskosten, Nebenkosten

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