Betriebskostenabrechnung - Wasser / Abwasser

Hallo liebe Betriebskostenabrechnungsspezialisten! :)

Habe gerade meine Betriebskostenabrechnung für 2012 erhalten. Wir sind erst Ende des Jahres hier eingezogen, sodass der Zeitraum vom 12.9 bis zum 31.12.12 betroffen ist, laut Abrechnung 111Tage. Mal davon abgesehen, dass die Abrechnung schon hier Fehler auffweist (2013 statt 2012 geschrieben, einmal sogar 20113), denn ich weiß ja, welcher Zeitraum gemeint ist, finde ich es fragwürdig, dass ich für diesen Zeitraum 450€ nachzahlen soll.

Mit einer eventuellen Nachzahlung aufgrund von Heizkosten (da ja keine Vorauszahlung im Sommer stattgefunden hat und die Heizperiode direkt begann) habe ich ja gerechnet. Diese sind mit ca. 150€ für diesen Zeitraum aber nicht erwähnenswert.

Was mir aber fragwürdig erscheint, sind die zwei höchsten Posten auf der Abrechnung: - "Wasserversorgung": 177€ - "Abwassser": 301€ (der mit Abstand höchste Posten auf der gesamten Rechnung)

Beides soll laut Abrechnung nach dem Umlageschlüssel "Verbrauch" abgerechnet worden sein. Das würde ja bedeuten, dass ich im letzten Jahr bei einem 30Tage-Monat 81,44€ Abwasserkosten verursacht haben soll, also rund 2,7€ am Tag und das die gesamten 111 Tage!?! Auch die Spalte "Ihr Anteil" ist hier anders als bei allen anderen Posten der Abrechnung. Sonst wurde z.B. bei der Heizkostenabrechnung und dem Umlageschlüssel "direkt" hier der Faktor "1" abgewandt oder z.B. bei der Grundsteuer der Umlageschlüssel "m²", als "Ihr Anteil" ist die entsprechende Berechnung pro m² und Zeit, die wir dort wohnen angegeben (ist erläutert). Aber nun: Bei der Kostenart "Abwasser" und dem Umlageschlüssel "Verbrauch" handelt es sich um eine Gesamtsumme von "13.524,00€" mit angegebenen Gesamtanteilen von "4962,84". In der Spalte "Ihr Anteil" wird hier ein Wert von "110,5900" angegeben (? keine Erläuterung, keine Ahnung wie dieser Faktor entstanden sein soll), der zur Spalte "Ihre Kosten" und "301.36€ führt. Kann das stimmen??? Ich kann es mir einfach nicht vorstelllen ....

Zudem noch eine Frage: Ich weiß nicht, ob es eine große Relevanz hat, aber die Wohnung haben wir als 96m²-Wohnung angemietet, in der Betriebskostenabrechung werden für Berechnung der Anteile aber immer 100qm angesetzt. Ist das normal bzw. in Ordnung?

Als Hintergrundinformation: Wir wohnen hier zu zweit in einer Anliegerwohnung. Darüber hinaus wird das Gebäude als Geschäftsgebäude genutzt. Insgesamt hat es knapp 590 m².

Über schnelle Hilfe würde ich mich sehr freuen und ich danke im Voraus allen, die sich die Zeit nehmen mir zu antworten!

Gruß barpe

Abwasser, Betriebskosten
Hausreinigung durch Fremdfirma ohne zustimmung der Mieter!?

Hallo zusammen, nach erhalt unserer BK-Abrechnung für das Jahr 2012 suche ich Rat.

Es geht um folgendes:

Seit 3 Jahren wohnen wir in einer Mietwohnung in einem Haus mit 5 Mietparteien. Von Vertragsabschluss an war klar, das jeder Mieter die Hausreinigung in regelmäßigen Abständen durchzuführen hat und so geschah dies auch. Jeder Mieter machte von seiner bis zur nächsten Etage die Hausordnung (ab und an mal auch das ganze Haus, da eine Wohnung nicht belegt war).

Anfang vorigen Jahres zog unter uns dann eine junge Frau mit Kind ein, welche es nicht für nötig hielt sich an der Hausreinigung zu beteiligen und schlussendlich blieb dies eine ganze Zeit lang auf den Schultern alle anderen Mieter mit hängen. Also wurden meist nur die Etagen gesäubert, die uns auch betrafen!!

Da der Vermieter dieses Wohngebäude allerdings seit ca. April vorigen Jahres zum Verkauf anbietet, hing Urplötzlich ein schreiben im Hausflur, das die Hausreinigung regelmäßig durchzuführen sei, dies auch Kontrolliert wird und wenn das durch die Mieter nicht eingehalten wird, er eine Reinigungsfirma damit beauftragt. Von diesem Tag an wurde das Treppenraus in noch regelmäßigeren Abständen von fast allen Mietern gereinigt.

Nichts desto trotz stand von einem Tag auf den anderen eine Reinigsfirma in unserem Treppenhaus, kehrte kurz grob durch und verschmierte den Dreck dann nur noch mit etwas Wischwasser.** Darf der Vermieter dies denn wirklich ohne weitere vorherige ankündigung durchführen?** Zumal wir ja wirklich wöchentlich das Treppenhaus sauber gehalten haben ... und die Wiese vor dem Haus, der Acker hinter dem Haus und ein Feldweg als zuführung zu dem Haus nicht wirklich dazu beitragen das es jetzt sauberer ist als vorher.

Die Kosten für diese "Hausreinigung" wurden jetzt in der BK-Abrechnung erstmals ersichtlich und belaufen sich bei uns auf rund 182 € für 8-9 Monate. Es wurde in dieser Zeit nie ein offizielles Schreiben an alle Mieter versand, was die Kosten oder Generell die Hausreinigung angebelangt. Ist dies denn rechtens?

Unter "zusätzliche Vereinbarungen" steht in unserem Mietvertrag folgendes:

Die Hausreinigung und Räumpflichten für Schnee obliegen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses den Mietern. Die Mieter wurden darauf hingewiesen, dass bei Notwendigkeit der Vermieter eine Änderung (Übergabe der Reinigungs- und Räumpflichten) an einen Hausmeisterdienst vorgenommen werden kann.

Dort wird allerdings auch nicht aufgeführt das diese Kosten umgelegt werden?!

Der zweite Teil unserer BK-Abrechnung umfasst das Wasserentgeld durch eine Fremdfirma, diese stellte uns einen Preis pro Einheit verbrauchtes Trinkwasser von 2,98€ und verbrauchtes Abwasser von 4€ in Rechnung. Diese Preise finde ich enorm hoch, in recherchen fand ich allerdings nur die preise der Stadt Halle und diese belaufen sich auf 1,35€ Trinkwasser und 3,55€ Abwasser je Einheit.

Daher bitte ich um Hilfe oder Tips wie ich in beiden Situationen weiter verfahren kann.

Tausend Dank im voraus

Betriebskosten, Hausreinigung
Vermieterin will einfach Kabelhauptverteiler abschalten - Mietrecht

Hallo,

wir haben folgendes Problem:

wir wohnen in einer Doppelhaushälfte. Der Hauptanschluss für KabelBW ist bei unseren Nachbarn, wir haben einen Nebenanschluss. Die Vermieterin ist für beide Häuser die gleiche.

Vor zwei Wochen sind neue Nachbarn eingezogen und diese haben eine Sat-Anlage und möchten den Strom für den KabelBW-Hauptverteiler nicht zahlen. Die Vermieterin hat den neuen Nachbarn mitgeteilt, dass dieser Anschluss (Hauptverteiler) zum Ende des Monats gekündigt sei und sie somit den Stecker zum 01.11.2012 ziehen können. Wenn Sie das machen, haben wir weder Telefon, Internet noch fernsehen. Laut Kabel BW liegt keine Kündigung vor, aber die Nachbarn ziehen den Stecker, weil sie das OK von unserer Vermeiterin haben.

Wir haben keine Info von unserer Vermieterin erhalten. Unsere Nachbarn haben uns das mitgeteilt. Außerdem weiß die Vermieterin, dass wir bei diesem Anbieter sind und das, wenn der Stecker gezogen wird, wir ohne dasitzen. In unserem Mietvertrag steht diese Standardklausel drin:

*die Kosten

a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen,

oder

b) des Betriebs der mit einem Breitbandnetz verbundenen privaten Verteilanlage; hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse;*

In einer Nebenkostenabrechnung war nie ein Posten für diese Bereitstellung aufgeführt. Die Kabelgebühren zahlen wir direkt beim Anbieter.

Meine Frage: Darf die Vermieterin die "Abstellung" veranlassen? Können wir als Mieter darauf bestehen, dass dies nicht passiert oder das der Hauptverteiler bei uns ins Haus verlegt wird und wer trägt die Kosten dafür?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

Mietrecht, Betriebskosten, Kabelanschluß
Abrechnungsspitze bei Eigentümerwechsel - (Deutsches WEG-Recht)

Hallo Gemeinde!

Beide Eigentümer zweifelt nach dem Wohnungsverkauf meine Kostenverteilung an (einer alleine wäre ja auch langweilig). HickHack und Gezänk aus allerlei Gründen...

Die Fakten:

  • Wirtschaftsjahr vom 01.07.11 bis zum 30.06.12.
  • Ein Wirtschaftsplan wurde in 2011 für das WJ 2011/2012 beschlossen.
  • Nutzerwechsel/Übergabe der Wohnung zum 01.02.2012.
  • Grundbuchumschreibung am 06.09.2012.
  • Der scheidende Eigentümer hat nicht alle Vorauszahlungen lt. WP geleistet.
  • Der neue Eigentümer hat ab Übergabe alle ab 01.02.2012 planmäßigen Vorauszahlungen geleistet.
  • Die INSGESAMT geleisteten Vorauszahlungen ergeben einen Rückstand gegenüber dem WP.
  • Der Zeitpunkt des Beschlusses über die Abrechnung liegt in der Zukunft.
  • Die Abrechnungsspitze - also die Differenz zwischen dem Kostenanteil laut Wirtschaftsplan und dem tatsächlichem Kostenanteil laut Abrechnung - ergibt ein Guthaben.

Meine Folgerungen daraus:

  1. Da die Grundbuchumschreibung am 06.09.2012 erfolgt ist, wird der neue Eigentümer zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der tatsächliche Eigentümer sein. Damit geht ihm die Abrechnung zu.

  2. Der scheidende Eigentümer bekommt eine Aufrechnung seiner geleisteten Vorauszahlungen gegen den Gesamtbetrag lt. WP 2011/2012 (Rückstand). Allerdings keine Betriebskostenabrechnung (da ihn die als Nicht-(mehr)Eigentümer nichts angeht) und er ist auch für die Versammlung nicht teilnahmeberechtigt

  3. Dem neuen Eigentümer steht das Guthaben in Höhe der Abrechnungsspitze zu, da er im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Eigentümer laut Grundbuch ist. Der Beschluss über die Abrechnung - egal ob Guthaben oder Nachzahlung - entfaltet keine Wirkung für den scheidenden Eigentümer, weil er zum Zeitpunkt des Beschlusses bereits nicht mehr Mitglied der WEG ist.

  4. Die Vorauszahlungen des neuen Eigentümers erfolgten - auch wenn ihm das nicht bewusst war - für Rechnung des scheidenden Eigentümers, weil er bis zur Umschreibung im Grundbuch überhaupt nicht Eigentümer war und der Wirtschaftplan somit für ihn keine Wirkung entfaltet hatte.

  5. Alle Vorauszahlungen bis zum 30.06.2012 sind daher dem scheidenden Eigentümer zuzurechen.

  6. Der scheidende Eigentümer schuldet die Differenz aus allen von ihm und für ihn geleisteten Vorauszahlungen und dem beschlossenen Gesamtbetrag lt. WP für 2011/2012.

  7. Dass die Umschreibung im Wirtschaftsjahr 2012/2013 erfolgte, hat keine Bedeutung für die Abrechnung 2012/2013.

Sieht das jemand anders?

(Ich danke für's Lesen, Zerdröseln und Verstehen^^)

Stimmt so nicht ganz! 100%
Hä? 0%
Stimmt so! 0%
Betriebskosten, Eigentumswohnung, Wegerecht, Abstimmung, Umfrage
Kann der Mieter einer Eigentumswohnung Abrechnungsbelege fordern?

Die Situation:

  • Eine WEG-Verwaltung erstellt für den Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung eine Jahresabrechnung (Einzelabrechnung).
  • In der Abrechnung sind umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten separat aufgeführt, um dem Eigentümer die Abrechnung mit seinem Mieter zu erleichtern.
  • Die Abrechnung wird durch einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft genehmigt und angenommen.
  • Anschließend erstellt der Eigentümer auf Grundlage seiner eigenen Abrechnung eine Betriebskostenabrechnung für seinen Mieter.

FRAGE 1: Kann nun der Mieter bei der WEG-Verwaltung Einsicht in die Rechnungen fordern?

Nach meiner Meinung NEIN, weil der WEG-Verwalter verpflichtet ist, sämtliche Angelegenheiten der WEG gegenüber Nichteigentümern vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch gegenüber dem Mieterbund und gegenüber Rechtsanwälten.

FRAGE 2: Kann der Mieter bei seinem Vermieter Einsicht fordern?

Nach meiner Meinung JA - allerdings beschränkt sich das auf die Einsicht der Jahresabrechnung für den Eigentümer - nicht aber auf die Belege der Verwaltung, die zu dieser Abrechnung geführt haben. Außerdem kann er Einsicht in alle Belege zu den Positionen fordern, die sich nicht aus der Abrechnung des Eigentümers ergeben (also z.B. Grundsteuer oder Kleinreparaturen).

Mein Bauchgefühl sagt dazu folgendes: Die umlagefähigen Kosten werden für den Vermieter durch die Genehmigung und Annahme der Jahresabrechnung festgesetzt. Nur dieser Beschluss bildet die Rechtsgrundlage für eine Zahlungspflicht des Vermieters und damit für die Entstehung der Kosten. Die Grundlagen, auf denen wiederum die Eigentümerabrechnung entstanden ist, sind hierfür nicht von Bedeutung. Selbst wenn die WEG-Abrechnung falsch wäre, aber der Beschluss über die Genehmigung nicht angefochten wurde, würde sich daran nichts ändern.

so, liebe Gemeinde :) Ein BAUCHGEFÜHL ist die eine Sache ... aber wer kennt die Wahrheit?

Mietrecht, Vermietung, Abrechnung, Betriebskosten, Eigentumswohnung, Nebenkosten, Wegerecht
Betriebs- und Heizkosten für 2 Monate 700Euro

hallo,

ich bewohne eine 59 qm Wohnung seit November 2010 in München Die Wohnanlage wurde im November 2010 fertiggestellt und ist somit nagelneu und unterliegt damit modernersten Energierichtlinien. Jedenfalls wurde damit geworben. Nun habe ich für den Zeitraum 01.11.2010 . 31.12.2010 meine erste Betriebs- Heizkostenabrechnung erhalten: für 2 Monate satte 765 Euro. Sie teilt sich in Betriebskosten von 260 Euro und Heizkosten von 505.

Für die monatlichen Nebenkosten wurden lt. Mietvertrag 120 Euro (70 Euro Betriebskosten, 50 Euro Heizkosten/Warmwasser) vereinbart . Meine realen Nebenkosten übersteigen somit meine Vorauszahlung um den Faktor 6.

In den Betriebskosten wird für zwei Monate Hausmeistertätigkeiten 93 Euro verlangt. Finde ich sehr viel. Ich habe schon in Wohnungen gelebt, wo ich knapp 100 Euro für ein ganzes Jahr bezahlt habe. Bei gleicher Größe der Wohnanlage und Wohnung.

Der Hammer sind aber die Verbrauchswerte der Heizkostenabrechnung. Hier soll ich 400 Euro in zwei Monaten verheizt haben. Die Wohnung besitzt eine Fußbodenheizung die diese zwei Monate auf Stufe 3 von 6 gelaufen ist. Die Wohnung hatte in dieser Zeit eine Temperatur von 22°C bei geschlossenen Fenstern. Als Verbrauch werden 4431 „Einheiten“ angegeben bei denen es sich vermutlich um kWh handelt. Nun meine Frage? Ist es möglich in einer Zeit von 2 Monaten, für eine 59qm große Neubauwohnung, bei normalem Heizverhalten 400 Euro zu verballern oder 4500 kWh?

Ich wäre für Vergleichswerte dankbar

Grüße

Miete, Heizkosten, Betriebskosten
Nebenkosten: trotz Kamin, hohe Heizkosten, zu hohe Versicherungskosten

Hallo. Ich habe gestern meine Nebenkostenabrechnung erhalten und habe dazu ein paar Fragen, hoffe das ich hier Antworten finde.

Abrechnungszeitraum 15.05.2010 (einzugsdatum) - 30.04.2011.

Mietwohnung: 2 -personen (beide vollzeit berufstätig), 90m², Dachgeschoss, Altbau.

1.) Im Winter 2010 haben wir uns einen Kamin (8kw) zugelegt und seitdem wurde die Wohnung ausschließlich damit beheizt. Wir haben die Heizungen höchstens 1ne Woche in Gebrauch, ansonsten nur mit Kamin die Wohnung beheizt. Auf der Nebenkostenabrechnung sind alle Heizungen einzeln aufgelistet, der Verbrauch zb in der Küche liegt bei 499,0 (Einheit?), aber die küchenheizung war seit unserem Einzug NIE angeschaltet. Wobei der verbrauch zb im Bad bei 2327,0 liegt, das ist doch komisch oder?

Die Heizkosten liegen bei uns bei: 30% Grundkosten= 245,97 und 70% Verbrauchskosten= 450,52€, also insgesamt: 696,49€

Ich habe die Nebenkosten schon online durch einen Nebenkostenrechner geprüft, dieser sagt, das die Heizkosten im normalen Durschnitt liegen, aber wir haben ja kaum geheizt, so das diese doch sehr weit unter dem Durschnitt liegen müssen, oder?

2.) Außerdem zeigt der Rechner an, das die Versicherung viel zu hoch sei. Bei der Abrechnung steht ein Betrag von 315,30€, dies ist viel zu hoch oder?

3.) die Kaltwasserkosten und Kanalwasserkosten liegen bei 235,07€. Das ist ein ermittelter Wert für 2 Personen errechnet durch 10,923 Personen-Anteile (im haus leben 8 erwachsene und 3 Kinder). Im Mietvertrag steht nichts darüber das dass Wasser anteilig berechnet wird, ist dies dann zulässig? Denn ich zahle ja dann genau so viel wie die anderen die zb Rentner sind (ganzen tag daheim) und eine Badewanne (zum hohen Wasserverbrauch) haben.

Es wäre echt toll, wenn jemand da mal durchblickt und mir sagt, ob diese Zahlen wirklich plausibel sind - den ohne Kamin hätten wir uns ja dann arm geheizt. es wundert mich dass vom rechner ein durschnittlicher Heizkostenbetrag ermittelt wurde, obwohl so gut wie garnicht geheizt wurde, auch der Messwert für Küche wundert mich. UND wie siehts mit der Versicherung und dem Kaltwasser aus??

Fragen über Fragen, danke für eure Antworten. Ganz liebe Grüße und eiin tolles Wochenende wünsche ich euch, danke diejess

Heizkosten, Kamin, Betriebskosten, Nebenkosten
Bk- Abrechnung und Jobcenter! Betrug?

Wenn man eine Bk- Abrechnung beim Jobcenter einreicht und die Aufgeführten kosten zwar für das Jobcenter korrekt erscheinen, man aber genau weiß das einige Posten nicht richtig sind, macht man sich da straf bar. Es geht z.B.. um kosten für die Haus-, Treppen und Straßenreinigung, die nur kostenpflichtig ist, wenn de Mieter dies nicht selbst erledigt. Der Mieter seinen Aufgaben aber immer nachgekommen ist. Oder Gartenpflege die der Mieter nicht selbst machen konnte weil der Hauswart (Vater der Vermieterin) mit Familie und Hund den Garten für sich selbst beansprucht hat (kein Gemeinschaftsgarten, sondern ein stück des Grundstückes, dass von den Gärten der anderen Bewohnern durch einen Zaun abgegrenzt war. Der Garten ist übrigens auch mit keinem Wort im Mietvertrag erwähnt, sodass der Mieter ihn nicht mal hätte einfach so rausschmeißen können. Auch die Überwachung und bedienung der Warmwasserversorgungsanlage sind mit 25 Euro beziffert. Ich habe nur 1x bem Einzug darum gebeten den Boiler anzuschalten und 2x den Boiler niedriger zu stellen weil das Wasser viel zu heiß war und ich musste ja schließlich auch den Strom bezahlen und hatte Angst, dass sich meine Kinder verbrühen. Das ist übrigens bereits die 4. Abrechnung. In allen anderen waren immerwieder Kosten enthalten die nicht vom Mietre zu tregen sind zb. Instandhaltungsvorauszahlung usw. und dem Mieter wurde auch sehr, sehr unfreundlich, man kann sagen schon bedrohlich gesagt "Du bekommst keinen Cent von meinem Geld. Ich will irgendwann mal das Haus Renovieren und da brauch ich das eben".

Wäre das nicht eine erschleichung von Sozielleistungen, Betrug oder sowas?

ARGE, Betriebskosten, Hartz IV, Jobcenter

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