Hallo zusammen,

brauche bitte eure Ratschläge betreffend der Jahresabrechnung durch die Hausverwaltung.

Bei meiner Eigentumswohnung wurde im Februar, durch eine Ablesefirma der Wärmemengenzähler abgelesen - zumindest war der Versuch da.

Leider ohne Erfolg, da das Gerät defekt war und noch immer ist. Muss sich irgendwann seit der letzten Ablesung verabschiedet haben.

Seit der letzten Abrechnung im Jahr 2021 wurde die FBH nicht mehr in Betrieb genommen, dh. der Zählerstand hat sich nicht verändert. Die Jahre zuvor hatte ich bereits immer Gutschriften.

Es handelt sich um einen Neubauwohnung (BJ. 2017) welche seit der letzten Ablesung im Feburar 2021, nicht mehr genutzt wird.

Lt. der Ablesefirma wird versucht, aufgrund der bestehenden anderen 10 Wohnungen, einen Verbrauch zu kalkulieren. Das Stiegenhaus wird allerdings auch mittels modernen Panele beheizt...

Habe die HV und der Ablesefirma per Mail über den Nichtbetrieb informiert, allerdings keine Antwort erhalten - auch um Tausch des Gerätes gebeten, leider bis heute ohne Antwort.

Das seit 2022 gültige, neue Heiz und Kälteabrechnungsgesetz regelt hier sehr viel, allerdings kann ich so einen Fall nicht daraus ableiten.

Wie würdet Ihr weiter vorgehen oder hatte bereits jemand einen ähnlichen Fall?

Sehe nicht ein, dass ich für etwas bezahlen soll, was nicht benutzt wurde und aufgrund undurchsichtiger Hochrechnungen zur Abrechnung gebracht wird.

Vielen Dank für Eure Einschätzung und Ratschläge.

Sophia