Erhöhung der Betriebskosten (Miete) legal?

bwhoch2  11.03.2022, 12:19

Hast Du eine Pauschalmiete, in der die Betriebskosten enthalten sind oder zahlst Du Kaltmiete + Vorauszahlung auf Betriebskosten?

weisssned 
Beitragsersteller
 11.03.2022, 12:20

ersteres

7 Antworten

Ja das geht meines Wissens. Sei froh, ansonsten kommt das dicke Ende im Herbst.

Ob die Begründung stimmt, kannst du evtl. nachfragen.

Deine Miete erhöhrt sich ja nicht, sondern die Betriebskosten und damit die Vorauszahlung. Es gibt eh 1x im Jahr die Betriebskostenabrechnung. Hast Du zuviel bezahlt, bekommst Du Geld wieder. Hast Du zu wenig bezahlt, bekommst Du eine Rechnung. Letzteres wäre wahrscheinlicher, weil die Gas-Preise, etc. steigen. Kannst ja mit Deinem Vermieter vereinbaren, dass Du monatlich nicht mehr bezahlst. Musst dann aber damit rechnen, dass Du dann mit der nächsten Abrechnung auch eine Zahlungsauforderung von 500€-800€ für die Nebenkosten bekommst!


Gerhart  11.03.2022, 14:08

Hier liegt eine Pauschalmiete vor!!

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Eine Pauschalmiete gibt es nicht. Es kann eine monatliche Pauschale für Betriebskosten vereinbart werden. In dem Fall gäbe/gibt es keine Abrechnung. Eine Erhöhung ist nur zulässig, wenn mietvertraglich optional vereinbart.

Heizkosten allerdings müssen nach Verbrauch abgerechnet werden, eine Pauschale ist unzulässig (Heizkostenverordnung). Brennstoff Gas ist Bestandteil der Heizkosten. Die Vorauszahlung für Heizkosten darf nach erfolgter Jahresabrechnung ab übernächstem Monat nach Zustellung angepasst werden. Die Abrechnung muss für 12 Monate erfolgen, ansonsten ist sie formell unwirksam.

Du könntest vielleicht drauf bestehen, das die Änderung an den Nebenkosten erst zum April durchgeführt wird.

Nebenkosten sind aber Verbrauchskosten. Die werden nicht ausgedacht, sondern müssen belegt und nachgewiesen werden. Deswegen gibt es auch so gerne Streit um die Nebenkostenabrechnung.
Dein Vermieter prüft nach Dezember also die Kalkulation der Nebenkosten und größere Abweichungen will er ab April dann als neuen Abschlag festlegen.

Du kannst das schlucken und schon im März +40€ mehr Nebenkosten zahlen.
du kannst darüber streiten und drauf bestehen diese erst ab April zu zahlen.

Wenn die Betriebskostenabrechnung kommt, werden deine Gezahlten Nebenkosten mit den tatsächlichen Nebenkosten vergleichen und die Differenz wird ausgeglichen.
Entweder durch eine Nachzahlung von dir, oder eine Erstattung an dich, oder eine Verrechnung mit den nächsten Nebenkosten.

Ein gleichmäßiger Verbrauch und dazu passenden Nebenkostenabschlag und es gibt keine Überraschungen bei der Betriebskostenabrechnung.
Für gestiegene Gaspreise kann der Vermieter nichts, aber er müßte sicherlich nachweisen mehrere Angebote eingeholt zu haben.
Wenn man miteinander reden kann, könnte man auch mal über einen Wechsel der Heizung, der Versorgungsart, oder Moderniesierungsmaßnahmen (Fenster, Dämmung,....) sprechen.

Deinen eigenen Energieverbrauch wirst du ja sicherlich schon kritisch geprüft und optimiert haben.

Edit:
Wenn der Vermieter die Erhöhung auf 10 monate (Mrz-Dez) kaluliert hat und durch dich neu kalkulieren müßte (Apr-Dez) können aus den +40€ eben +44 oder +45 werden.
Vermutlich sollte man aber eh mit einer Nachzahlung (Betriebskostenabrechnung) rechnen. :-(


schleudermaxe  11.03.2022, 13:22

Bei Warmmiete eine Abrechnung, was bitte sollte da denn verteilt werden sollen; wenn beide ausdrücklich auf eine Abrechnung verzichten?

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csor77  11.03.2022, 13:36
@schleudermaxe

Hallo schleudermaxe,
ich versteh noch nicht ganz was du meinst.

Falls du meinst das meine Beschreibung hinfällig ist, weil sie eine pauschale ausgehandelt haben, hast du vermutlich Recht.
Meine Beschreibung gilt für eine "gemischte" Miete die aus Kaltmiete + Nebenkostenabschlag besteht. Vielleicht noch mit mehreren Mietparteien im MFH. Das sollte aber relativ ersichtlich sein. Die Info einer Pauschalmiete wurde erst 6 Minuten nach der Frage hinzugefügt, da habe ich meine Antwort schon getippt diese Ergänzung habe ich nicht mehr gesehen/berücksichtigt.
Das tut mir leid, aber nicht weh.

Der Fragesteller sollte in so einem Fall vielleicht darauf bestehen erst ab April die Änderung zu zahlen. (Nächstes Jahr April wird dann vermutlich eh wieder eine kommen).

Falls du etwas anderes meinst, erklär das bitte nochmal.

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schleudermaxe  11.03.2022, 13:40
@csor77

Alles gut.

Die Ergänzung in der Frage kam vor 1 Stunde 21, Deine Antwort vor 1 Stunde 16.

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Gerhart  11.03.2022, 14:19

Die Abrechnung der BK gibt es hier nicht! Der FS hat einen Pauschalmietvertrag vereinbart. Siehe dazu § 556 (2) BGB

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Unterscheide: Miete und Betriebskosten.

Das ist keine Mieterhöhung.

Stell dich auf die Hinterbeine, wenn du jetzt die angepassten Betriebskosten nicht zahlen willst, und rechne Anfang des nächsten Jahres mit einer einer Nachzahlung von 500 € aufwärts.

Es ist in deinem Interesse, wenn du die Zahlung anpasst.


Nayes2020  11.03.2022, 12:20

eben was nicht verbraucht wird, kriegt man ja wieder.

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DaKaBo  11.03.2022, 12:21
@Nayes2020

Bei den steigenden Kosten würde ich eher weniger mit einer Rückzahlung rechnen...🙈

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albatros  11.03.2022, 12:54
@Nayes2020

Nicht bei einer Pauschale für BK. Da gibt es keine Abrechnung.

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florestino  11.03.2022, 12:27

Der FS bezahlt eine Pauschalmiete.

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DaKaBo  11.03.2022, 12:29
@florestino

Ja, das konnte man dann in den Kommentaren lesen. In der Frage fehlt diese essentielle Information.

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florestino  11.03.2022, 12:29
@DaKaBo

Steht doch da: Die in der Pauschalmiete enthaltenen Betriebskosten werden jeweils im Dezember eines Jahres überprüft.

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DaKaBo  11.03.2022, 12:34
@florestino

Ich bin gerade unsicher, ob das da vorhin auch schon stand, weil andere das anscheinend auch übersehen bzw. sogar konkret danach gefragt haben. Aber geschenkt.

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Gerhart  11.03.2022, 14:14

Leider falsch! Bei einer Pauschalmiete gibt es keine Nachzahlungen.

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