Unser Vermieter hat in unserem Mietshaus 6 Parteien 2013 eine neue Heizungsanlage eingebaut. Von 2014 bis 2017 hat er die Heizungsanlage als Miete/Anlage mit 2095 Euro in der jährlichen Heizkostenabrechnung mit der 30/70% Regelung eingerechnet . Ich weiß jetzt das er das nicht darf weil er 2013 auch die Kaltmiete um ca.50 Euro erhöht hat bezüglich auf die neue Heizungsanlage. Nun stimmen die Abrechnungen von 2014 bis 2017 nicht was mir leider vorher nicht aufgefallen ist.Ich habe mich dann einige Stunden mit den Abrechnungen befasst und habe ausgerechnet das ich in den letzten Jahren eigentlich immer ein Guthaben von ca.500 Euro bekommen hätte . Darf ich mein Guthaben die letzten drei Jahre rückwirkend einfordern oder nur von 2017 ? Ich bedanke mich für ihre Antwort

L.G. Tina