Gärtner kosten?
Darf man die Kosten für die Garten Pflege auf Mieter umlegen ob wohl diese den Garten garnicht nutzen dürfen?
4 Antworten
Kosten der Gartenpflege sind umlegbare Betriebskosten, wenn vertraglich vereinbart.
Betriebskostenverordnung § 2 Punkt 10:
die Kosten der Gartenpflege,
hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen;
Kommt halt auch drauf an was es für ein Garten ist, wenn es natürlich nur ein Ziergarten ist der nur zur Optik des Gebäudes beiträgt, geht das wahrscheinlich schon
Ich glaube, wenn es eine Außenanlage ist, die nur der Optik dient, z.B. ein Blumenstreifen neben dem Eingang, eine Hecke zum Bürgersteig, dann kann man es umlegen.
Wenn der Garten aber von Einzelnen genutzt wird und von Anderen nicht, dann darf man das den Nichtnutzern nicht voll auferlegen.
Was berechnet werden darf, muss im Mietvertrag stehen.
Nicht zwingend. Es steht im § 2 der Betriebskostenverordnung. Das reicht im Allgemeinen.