Heizkostennachzahlung obwohl kaum geheizt wurde?

Hallo zusammen,

Wir haben heute einen Brief aus dem Briefkasten gefischt, der die Betriebskostenabrechnung vom 01.06.22-31.12.22 beinhaltet, wobei unser Abrechnungszeitraum vom 01.11.22-31.12.22 beträgt (obwohl wir erst zum 05.11.22 Zutritt zur Wohnung hatten) - soweit ok.

Alle Kosten nehmen wir auch gerne so hin, wie sie da stehen bis auf die Heizkosten. Die Wohnung hat laut Vertrag 73qm2 das (tatsächlich ist es weniger, was wir aber nicht geltend gemacht haben, da es zu wenig ist um mietrechtlich irgendwas machen zu können), bis zum 15.12.22 habe ich alleine in dieser gewohnt, danach waren wir zu zweit. Wobei im Zeitraum vom 05.11.22 bis 31.12.22 insgesamt etwa 3 Wochen niemand in der Wohnung war. Selbst wenn einer oder wir beide da waren, wurde kaum geheizt - da wir beide es so gewöhnt sind und auch mit Pulli etc. dann in der Bude Rum laufen.

Laut Abrechnung sieht es jetzt so aus:

Die Heizkosten scheinen nur aufgrund der Wohnfläche ermittelt zu werden - eine Zahl zum Verbrauch liegt gar nicht vor und wir sollen anhand dieser nun über 100 Euro nachzahlen (da wir ja im Sommer davor kein "Polster" angezahlt hätten).

Hatte jemand hier schon Mal so eine Situation? Was habt ihr gemacht?

Wir haben nun schon vor die Belege einzusehen, da die online Recherche ergeben hat, dass die Kosten nicht allein aufgrund der Wohnfläche verteilt werden können, aber wissen nicht, was sonst eventuell zu machen ist.

LG und danke für die Antworten

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Wie berechnet ihr als Handwerker eure Anfahrtskosten oder -pauschale?

Hallo,

es geht um ein Kleinunternehmer (Einzelunternehmer, keine Mitarbeiter), der im Bereich Gartenarbeiten unterwegs ist.

Gartenpflege, Hecke schneiden, kleine Bäume fällen.

Aufgrund der Einfachheit soll eine Anfahrtskostenpauschale erstellt werden die sich nach verschiedenen KM-Radien in Zonen abstufen soll.

Als interne Berechnungsgrundlage um eine solche zu erstellen, sollen folgende Faktoren berücksichtigt werden.

-Preis pro gefahrenen Kilometer

-Fahrtzeit

Um es ganz sauber zu berechnen, ist mir klar, dass die einzelnen Kostenpostionen des entsprechenden Fahrzeugs auf den Kilometer berechnet werden müssen.

Des weiteren habe ich die Information, dass der Stundenverrechnungssatz für die Anfahrt 10-20% unter dem für die Arbeit liegen sollte.

Meine Fragen dazu:

1.)Wie viel Cent pro gefahrenen Kilometer berechnet ihr dem Kunden ?
Was ist Stand heute Herbst 2021 üblich und auch vom Kunden in der Regel akzeptiert ?

2.) Wie berechnet ihr eure Anfahrtskostenpauschalen ?

3.)Welchen Betrag nehmt ihr als Anfahrtskostenpauschale im Umkreis von 10km, 20 km (einfache Strecke)?

4.)Für die meisten Kundenfahrten wird ein Anhänger benötigt. Packt ihr die KFZ-Kosten des Anhängers in die Position Fahrtkosten oder habt ihr dieses in eurem Stundenverrechnungssatz drin ?

5.) Berechnet ihr nur die einfache Strecke oder berechnet ihr die An- und Abfahrt, wenn nach dem Kunden kein weiterer Kunde angefahren wird und wieder zur Betriebsstätte zurückgekehrt wird ?

Selbständigkeit, Recht, Betriebskosten, Handwerker, Kalkulation, anfahrtskosten, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen
Etagenheizung durch Zentralheizung entdeckt: Trotzdem noch Einzelvertrag mit Gasanbieter?

Hallo allerseits!

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Folgendes: Wir wohnen seit sechsJahren in einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus. Das gesamte Haus ist im Besitz eines Privatvermieters. Bisher gab es in unserer Wohnung eine Etagenheizung und einen eigenen Boiler, weshalb wir als Mieter separat einen eigenen Vertrag mit einem Gasanbieter schließen mussten. Die Kosten für Heizung und Warmwasser waren demnach nicht in unserer Miete enthalten, sondern wurden von uns separat ans Gasunternehmen gezahlt. Dies war von Anfang an im Mietvertrag so geregelt und es gab diesbezüglich nie Unklarheiten. So weit also alles gut.

Nun wurde bei uns jedoch im gesamten Haus eine Zentralheizungsanlage mit Wärmepumpen im Hof installiert. Ich gebe zu, ich bin technisch nicht sonderlich versiert, aber nach meinem Verständnis macht dies doch nun eigentlich unseren Vertrag mit dem Gasanbieter überflüssig, oder? Denn Heizung und Warmwasser kommen ja nun von den Wärmepumpen. Ich hab den Vermieter deshalb vor einigen Wochen gefragt, ob das bedeutet, ich könne nun meinen Gasvertrag kündigen. Er verneinte das jedoch, und auch wenn ich etwas verwundert war, hab ich diese Antwort akzeptiert, denn wie gesagt: Ich kenne mich mit Heizungsanlagen nicht sonderlich gut aus.

Jetzt habe ich gestern eine Nachricht des Vermieters bekommen, dass wir ab nächstem Jahr 60 Euro Miete mehr im Monat zahlen sollen für den Betrieb der neuen Zentralheizung. Mal abgesehen davon, dass ich es begrüßt hätte, wenn diese Erhöhung irgendwann mal erwähnt worden wäre, bin ich grad ziemlich verwirrt: Wozu bitteschön soll ich jetzt noch weiter ans Gasunternehmen zahlen, wenn Heizung und Warmwasser nun offiziell in der Miete enthalten sind?

Hab ich da einen Denkfehler? Oder hat das seine Richtigkeit?

Wäre super, wenn ihr meine Verwirrung beseitigen könnt. Möchte nicht komplett unwissend dastehen, wenn ich dem Vermieter antworte.

Danke!

Wohnung, Recht, Heizkosten, Heizung, Betriebskosten, Heizungsanlage, heizungskosten, Zentralheizung
Hohe Heizkosten durch defektes Ausdehnungsgefäß?

Hallo,

ich wohne in einer Dachgeschosswohnung mit 23 qm Wohnfläche. Die tatsächliche Fläche beträgt durch die Schrägen wohl 30 qm. Insgesamt sind es 4 Zimmer (Bad, Küche, Wohn- und Schlafzimmer) mit 4 Heizkörpern.

Meine Betriebsnebenkosten laut Mietvertrag betragen 59 Euro, davon 38 Euro für die Heizung. Die Nachzahlung für 2009 betrug 24 Euro. Nun der Schock: die Nachzahlung für 2010 betrug 300 Euro!

Die Sache ist nur - meine Heizungen funktionierten in der ersten Heizperiode 2010 (1.1. - 1.4) praktisch gar nicht, weil das Ausdehnungsgefäß an der Anlage war defekt. Darauf hatte ich meinen Vermieter bereits im Nov 2009 hingewiesen, aber die Anlage wurde erst im Sep 2010 repariert.

Jetzt meine Frage:

Durch das Problem mit dem Ausdehnungsgefäß kam bei mir stets zu wenig Wärme an bzw. der Druck viel immer wieder ab. Meistens war die Heizung zur Hälfte kalt oder gluckerte wegen der Luft in den Heizkörpern. Von einem konstanten und effektiven Heizverhalten konnte also keine Rede sein.

Kann es sein, dass dieser Defekt für die extrem hohen Kosten verantwortlich ist? Ich hatte die Heizkörper oft "volle Pulle" auf 5 aufgedreht, aber trotzdem wurde es kaum warm.

Nächste Frage: Habe ich rechtliche Möglichkeiten dem Vermieter klar zu machen, dass mein Heizverhalten nur durch den Defekt zustande kam, den er erst im September 2010 reparieren ließ?

Danke für Eure Hile!

Peter

 

 

Heizkosten, Betriebskosten
Fragen zu KfW40-Wohnung

Es geht um folgendes: Ich möchte wohl nächste Woche einen Mietvertrag für eine KfW40-Wohnung Neubau unterschreiben aber ein bisschen etwas wollte ich vorher schon noch abklären und erfahren.

Die Wohnung ist wie gesagt derzeit noch im Bau und wird als Kfw40-Wohnung fertiggestellt. Sie liegt im Erdgeschoss und hat ca. 69qm. Unter dem Wohnzimmer befindet sich im Keller nochmals ein Zimmer, dass genauso groß ist wie eben jedes Wohnzimmer. Somit hat die Wohnung ein Gesamtquadratmeter Zahl von ca. 94qm.

Nun zu meinen Fragen.

  1. Der Vermieter verlangt eine Kaltmiete von 815€. Aufgeteilt ist dies in 690€ (je 10€ pro qm für das Erdgeschoss). Und 125€ für die 25qm im Keller (je 5€ pro qm). Meine Frage ist hierzu, ob es gerechtfertigt ist, diese 5€ pro qm für den Kellerraum geltend zu machen. Der Kellerraum hat 2 Fenster, die aber jeweils nur ca. 10-15% Lichteinfall gewähren. Zudem hat der Raum noch Lichteinfall durch die Wendeltreppe, die vom Wohnzimmer in den 3. führt.

Seht ihr hier eventuelle weitere Probleme, die mir jetz gar nicht bewusst sind?

  1. Der Vermieter verlangt als Nebenkosten Vorauszahlung für Betriebs- und Heizkosten "nur" 80€. Komm ich denn damit hin? Ich mein, es sind 95qm zu heizen im Winter? Ich möchte im Nachhinein kein böses Erwachen mit einer großen Nachzahlung erleben.

  2. Wie gestaltet sich in einem Kfw-40 Haus/Wohnung, denn das mit dem Keller? Ist der denn nicht von Grund aus, viel kälter im Winter und muss mehr beheizt werden? Das würde sich dann ja auch aufs Wohnzimmer ausschlagen, denn durch die Wendeltreppe sind ja beide Zimmer sozusagen offen.

Danke im voraus.

KfW, Miete, Energie, Heizkosten, heizen, Betriebskosten, Keller, mieten, Nebenkosten
Wärmemengenzähler - Fußbodenheizung?

Hallo zusammen,

brauche bitte eure Ratschläge betreffend der Jahresabrechnung durch die Hausverwaltung.

Bei meiner Eigentumswohnung wurde im Februar, durch eine Ablesefirma der Wärmemengenzähler abgelesen - zumindest war der Versuch da.

Leider ohne Erfolg, da das Gerät defekt war und noch immer ist. Muss sich irgendwann seit der letzten Ablesung verabschiedet haben.

Seit der letzten Abrechnung im Jahr 2021 wurde die FBH nicht mehr in Betrieb genommen, dh. der Zählerstand hat sich nicht verändert. Die Jahre zuvor hatte ich bereits immer Gutschriften.

Es handelt sich um einen Neubauwohnung (BJ. 2017) welche seit der letzten Ablesung im Feburar 2021, nicht mehr genutzt wird.

Lt. der Ablesefirma wird versucht, aufgrund der bestehenden anderen 10 Wohnungen, einen Verbrauch zu kalkulieren. Das Stiegenhaus wird allerdings auch mittels modernen Panele beheizt...

Habe die HV und der Ablesefirma per Mail über den Nichtbetrieb informiert, allerdings keine Antwort erhalten - auch um Tausch des Gerätes gebeten, leider bis heute ohne Antwort.

Das seit 2022 gültige, neue Heiz und Kälteabrechnungsgesetz regelt hier sehr viel, allerdings kann ich so einen Fall nicht daraus ableiten.

Wie würdet Ihr weiter vorgehen oder hatte bereits jemand einen ähnlichen Fall?

Sehe nicht ein, dass ich für etwas bezahlen soll, was nicht benutzt wurde und aufgrund undurchsichtiger Hochrechnungen zur Abrechnung gebracht wird.

Vielen Dank für Eure Einschätzung und Ratschläge.

Sophia

Heizung, Betriebskosten
Warum hat man auf einmal hohe Heizkosten?

Hallo,

ich habe einen neuen Thema über die Heizung- und Betriebskosten einer Wohnung, die vielleicht auch für die Anderen nützlich sein kann und sich auf dieser Thema "Hohe Heizkosten und Betriebskosten " interessieren würden.

Ich habe bis Heute nie daran gedacht, bis ich einen Rechnung über EUR 2.003,27 erhalten habe und dadurch schockiert wurde.  

Deswegen brauche ich unbedingt Hilfe etwas zum Aufmuntern über die Abrechnungen Heiz-, Warmwasser- und Betriebskosten, vor Allem wie die berechnet werden.

Ich wurde nie richtig schlau darüber, vor Allem wenn es über die Betriebskosten und Heizkosten angeht.

Ich kann es nicht verstehen, weshalb dass ich Jahr für Jahr ständig mit unterschiedlichen Werte konfrontiert werde? 

Ich würde mich natürlich freuen, wenn hier sogenannte einen Fachmann oder einen Experte rund um die Heizkosten sich hier äußern und einige Ratschläge geben könnte. 

Ich wohne in einer 3 Zimmer Eigentumswohnung Baujahr 1993, ca. 70 m², den Balkon brauche ich natürlich nicht zu heizen, hat aber eine Fläche ca. 6,44 qm und zum Kochen steht zur Verfügung eine Fläche ca. 6,38 qm und wird sehr selten aufgedreht. Also von der Fläche und Volume wird es etwas kleiner als 70 qm.

Die Wohnzimmer hat einen Fläche ca. 21,89 qm und brauche ich nicht viel zu heizen, ist aber ständig gut warm. Hauptsächlich werden die anderen 2 Zimmer aufgeheizt, die auf der Hausfassade Bereich liegen, brauchen mehr Wärme. Beider Zimmer haben einen Fläche 13,08 qm und 10,38 qm. Natürlich zuletzt noch das Bad hat einen Fläche ca. 5,51 qm, wird auch ab und zu mal zugedreht. 

Für die Wärme in der Wohnung wird mit Warmwasser versorgt über die Leitungen des Fußbodenheizung. Die wesentliche Energieträger ist die Gas in dieser 4 Stöckige Mehrfamilienhaus.

Es wird viel behauptet, das eine wasserführende Fußbodenheizung deutlich sparsamer ist, als die anderen Heizkörpern, stimmt das überhaupt?

Ich habe für Kalenderjahr 2019 über EUR 1.331,99 Heizkosten und Betriebskosten EUR 446,71 in Rechnung erhalten. 

Das war im Kalenderjahr 2018 wesentlich viel niedrige gewesen, gerade mal über EUR 181,03 Heizkosten in Rechnung erhalten aber, die Betriebskosten EUR 422,76 waren auch nicht niedrig gewesen. 

Meiner Frage ist hier ins besonders über die Heizkosten. Ich dachte, dass ich im Kalenderjahr 2019 viel sparsamer umgegangen bin als die letzten Jahren. Ich war sogar 2 Wochen nicht mehr zu Hause gewesen wegen Beerdigung meinem Vater.

Ich wohne schon seit 24 Jahren in dem gleichen Wohnung und ich habe noch nie so viel Heizkosten erhalten wie im letztes Jahr und ich kann es einfach nicht begreifen, weshalb die Heizkosten so Hoch sind?

Das andere Frage betrifft die Betriebskosten. Ist es überhaupt angebracht in einen Mehrfamilienhaus so hohen Betriebskosten anzurechnen? Gibt es hier keine bestimmte Vorschriften, wie es berechnet werden sollte?

Ich bedanke mich im Voraus für Alle, die gerne Mitmachen.

Vielen, vielen Dank...!

Es folgt Abrechnungen für 2019 und 2018, jeweils 4 Bilder :

Bild zum Beitrag
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800 EURO Heizkosten?

Hallo Leute,

ich habe meine Betriebskostenabrechnung für 2014 erhalten und soll 800 EURO an Heizkosten nachzahlen. Dagegen habe ich bereits Widerspruch eingelegt und jetzt folgenden Brief erhalten.

"Sehr geehrter Herr...

Wir haben Ihren Widerspruch zur o.g. Betriebskostenabrechnung eingehend geprüft und möchten Ihnen im Ergebnis mitteilen, dass der Verbrauch am Wohnzimmerheizkörper korrekt abgelesen und berechnet wurde. Die Verbrauchsentwicklung im Jahr 2014 lässt keinen Schluss auf einen defekten Heizkostenverteiler zu.Auch eine Mängelanzeige von Ihnenzu einer evtl. defekten Heizung ist uns nicht bekannt.Sollte ein Mangel oder Defekt vorliegen, melden Sie dies bitte Ihrem Hausmeister. Im Display jedes Heizkostenverteilers können Sie Ihren aktuellen sowie auch den Vorjahreswert ablesen und miteinander vergleichen.Ein Widerspruch, der auf evtl. Mängel aufmerksam macht, aber erst mit Erhalt der Betriebskostenabrechnung ausgesprochen wird, ist meist nicht zu halten, da die s.g. Mitwirkungspflicht bei der Erfassung und Beseitigung von Mängeln nicht befolgt wurde. Ihre Betriebskostenabrechnung behält somit ihre Gültigkeit."

Ich muss dazu sagen hier kommt kein Mensch mehr zum Ablesen da dies von ausserhalb ermittelt wird.

Meine Frage, kann man hier nochmal 'nen schlauen Brief schreiben oder muss ich mich an eine andere Stelle wenden? Ich kann mir nicht vorstellen mit einem Heizkörper 800 EURO verballert zu haben, selbst wenn dieser ständig an wäre.

Heizkosten, Betriebskosten