Guten Tag,

Laut der 2016 Betriebskostenabrechnung bekommen wir ca. 200€ Rückzahlung der geleisteten Nebenkostenvorrauszahlungen zurück, die bis heute nicht zurück gezahlt wurde.

Wir ( ich und mehrere Mietparteien im Haus) haben wegen dem dreifachen Gasverbrauch Einspruch erhoben. Der Vermieter hat mit zwei (von 6 Einsprüchen) Mietern gesprochen und fadenscheinige Argumente und nachvollziehbare Formeln angeführt und wollte dann unser Aller Einverständnis, dass der Einspruch erledigt sei.

Gegen das Ergebnis dieser "Betriebskostenprüfung" haben wir wiederum Einspruch eingelegt mit der Bitte, dass wir alle Rechnungen der Gasabrechnung, der Heizungsanlage und die Betriebskostenabrechnung aller Mieter im Haus einsehen wollen.

Die gesetzte Frist ist nun schon fast 2 Wochen ohne Rückmeldung seiten des Vermieters verstrichen und wir sind über den nächsten Schritt im Unklaren... 

-Die Nebenkostenvorrauszahlungen um den Betrag der Rückzahlung ohne Anschreiben kürzen???... oder

-Nochmals lieb schreiben mit neuer Frist???

Wie weiter?

LG Mike