Hallo!
Folgende Situation: Ich habe zum 01.01.2021 eine Wohnung gemietet in Form einer Mietvertragsübernahme. Das heißt, ich bin in den Mietvertrag meines Vormieters eingetreten und er damit ausgetreten. Nun habe ich für 2020, als er noch Mieter war, die Betriebskostenabrechnung erhalten und damit ein Guthaben von 500€

Mein Vormieter verlangt nun, dass ich ihm das Guthaben überweise.

In dem Übernahmevertrag zwischen mir und dem vormieter steht, dass es die Betriebskosten für 2020 übernimmt. Im Mietvertrag mit der Hausverwaltung/dem Vermieter steht davon nichts.

Bei meiner Recherche im Internet habe ich gelesen, dass Nachmieter eventuelle Nachzahlungen für den Zeitraum des Vormieters bezahlen müssen. Sollte das nicht auch für Guthaben gelten?

Danke und Gruß