Hat man als Krankenschwester Anspruch auf Schmerzensgeld bei Infektion mit Krätze / Scabies durch einen Patienten?

Hallo,

meine Frau ist Krankenschwester und hat sich bei einem Patienten mit Krätze angesteckt. In diesem konkreten Fall ist es so, dass der Patient an einer extrem ansteckenden Form von Krätze litt und die gewöhnlichen Hygiene- und Präventivmaßnahmen nicht ausreichend waren um eine Infektion zu verhindern.

Dem Arbeitgeber war dies auch bekannt, denn auf der Station auf der der Patient vorher war hatten sich bereits mehrere Pflegekräfte, trotz Schutzmaßnahmen, infiziert. Der Patient wurde ohne weitere Hinweise bzgl. der Infektionsgefahr auf die Station meiner Frau verlegt. Neben meiner Frau haben sich 10 ihrer Kollegen infiziert.

Es ist nun so, dass die Behandlung schon sehr lange dauert und einfach nicht zum Abschluss kommt, denn die Erreger sind offensichtlich gegen diverse Scabies Medikamente immun. Nach einer 4tägigen Behandlung mit Tabletten und einer Salbe lässt sich erst 6 Wochen später feststellen, ob die Behandlung erfolgreich war.

Die ersten drei Behandlungen waren jedoch alle nicht erfolgreich und meine Frau ist nun in der 4. Behandlungsphase. Sie ist somit seit über 20 Wochen mit Scabies infiziert. Zur Sicherheit und um das Ansteckungsrisiko zu minimieren mussten unser gemeinsamer Sohn (2 Jahre alt) und ich die Medikamente jedes Mal einnehmen. Die Medikamente wurden natürlich von Mal zu Mal stärker, was für Körper und Haut (insb. für ein Kleinkind) nicht gut sein kann.

Unser Sohn und ich haben uns zum Glück bisher nicht angesteckt, meine Frau ist aber mit den Nerven total am Ende. Es ist ja nicht nur der ständige und starke Juckreiz der ihr zu schaffen macht. Da sich die Erreger in allen Textilien festsetzen können, ist ein Großteil unserer Kleidung luftdicht verpackt. Der Rest wird nach Benutzung täglich bei 60° gewaschen. Heißt also, meine Frau muss jeden Tag Wäsche waschen, Textilien die nicht in die Waschmaschine passen (Sofas, Teppich, etc.) müssen täglich gereinigt werden.

Viel schlimmer als der zusätzliche Arbeitsaufwand ist aber der „psychologische Stress“ den diese Situation hervorruft. Meine Frau traut sich kaum noch unseren Sohn auf den Arm zu nehmen, aus Angst ihn anzustecken. Zudem schlafen meine Frau und ich seit der ersten Diagnose von Scabies in getrennten Betten. Extrem belastend für uns sind auch Situationen in der unser Sohn nachts aufwacht und weint weil sein Kuscheltier nicht da ist. Es ist kaum möglich einem Kleinkind zu erklären, dass er seinen liebsten Teddybär nicht haben kann, weil der Luftdicht verpackt im Keller liegt. Auch unser Wunsch nach einem zweiten Kind kann sich momentan natürlich nicht erfüllen.

All diese Faktoren führen bei meiner Frau nun dazu, dass sie seit einiger Zeit (kurz nachdem bekannt wurde, dass auch die dritte Behandlung erfolglos war) häufiger in Heulkrämpfe ausbricht und sich einfach nur noch hilflos fühlt.

Meine Fragen sind nun: Hat man als Krankenschwester gegenüber dem Arbeitgeber Anrecht auf Schmerzensgeld? Können mein Sohn und ich auch Ansprüche geltend machen?

Arbeitsrecht, Schmerzensgeld, Infektion
Mit welchen Auswirkungen ist ein Minijob und ein Teilzeitjob (bzw. Werkstudent) möglich?

Ich arbeite zur Zeit neben meinem Studium als "Traineraushilfe" (Job 1) auf Minijob Basis, die 450€ pro Monat werden dabei jedes Monat fast vollständig ausgeschöpft. Nun möchte ich aber noch zusätzlich einen Teilzeitjob (Job 2) ausüben, der zu meinem Studium passt (ca. 10h pro Woche, Verdienst pro Monat ca. 450 bis 550€) Jedoch würde ich nicht über den Steuerfreibetrag von 8652€ pro Jahr (laut Internetrecherche) verdienen (ich würde also entsprechend viele Monaten aussetzen) - Ist dabei jedoch mein Minijob zu berücksichtigen, oder wird nur der Teilzeitjob gerechnet?

Zur Zeit habe ich keine Abgaben und mein Arbeitgeber (von Job 1) nur einen kleinen pauschalen Betrag, glaube ich. Was wird sich hier im Bezug auf den Minijob für mich und meinen Arbeitgeber ändern? Welche Abgeben habe ich und meine beiden Arbeitgeber bei Job 1 und bei Job 2 bei Ausübung beider Jobs parallel zu erwarten?

Wie muss mich der Arbeitgeber bei Job 2 anstellen? Ist auch "Werkstudent" möglich? Und ich habe gelesen, dass man, wenn man eine Dissertation schreibt nicht mehr als "Werkstudent" arbeiten kann, stimmt das, auch, wenn ich meine Dissertation während der Studienzeit beginne? Und wenn ja, was hat dies für eine Auswirkung?

Das sind wirklich viele Fragen, ich denke aber, dass es auch anderen helfen kann, alle Fragen auf einmal Beantwortet zu bekommen. Ich bedanke mich für Euer Bemühen!

Steuern, Nebenjob, Minijob, Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Steuerrecht, Teilzeitjob, Werkstudent
Lohnfortzahlung (Entgeldfortzahlungsgesetz EntgFG) im Krankheitsfall - In der Gastronomie u. Teilzeitangstellt ausgehebelt?

Folgende Frage dreht sich um Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Hier die Ausgangslage:

Man arbeitet Teilzeitangestellt (24 Stunden / Woche) in einem Gastronomiebetrieb. Man bekommt dafür den Mindestlohn auch "Aushilfslohn" genannt von 8,50 die Stunde. Es wurden keine besonderen Absprachen getroffen d.h es gibt keinen speziellen Arbeitsvertrag. Man arbeitet schon länger als 3 Monate im Betrieb.

Jetzt tritt der Fall ein das man längere Zeit krank wird ( Krankenhaus Operation / Nachweispflichten alle erfüllt) Krankheitsdauer ca 3-5 Wochen.

  1. Kann der Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall unter diesen Umständen ablehnen?

  2. Gibt es Regelungen (z.B Tarifverträge ) welche die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ausschließen.

  3. Wie beantragt der Arbeitnehmer diese Lohnfortzahlung?

  4. Es liegt eine Arbeitszeit 24 Stunden die Woche vor ( 4 Tage je 6 Std) - Diese ist aber nicht in einem Vertrag geregelt. Wie setzt sich der Fortzuzahlende Lohn nun zusammen? Bsp: Wird als Grundlage hierfür der durchschnittliche Monatslohn der letzten drei Monate herangezogen und dieser als Lohnfortzahlungsbetrag festgesetzt?

Folgender fiktive Fall: Unser Teilzeitangestellter im obigen Beispiel muss operiert werden und weiß daher das er für ca 3-5 Wochen arbeitsunfähig werden wird. Er geht daher zu seinem Chef, teilt ihm dieses mit und fragt wie es mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall aussieht. Der Chef lacht nur und sagt "Wer nicht arbeitet bekommt auch kein Geld, hier in der Gastronomie ist das anders geregelt, der Lohn wird nicht fortgezahlt" - ist so etwas möglich? Oder muss der Lohn weiter bezahlt werden?

Ich hoffe mir kann jemand dabei helfen.

Danke schon mal für eure Antworten!

Rechtsanwalt, Anwalt, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Gastronomie, Gewerbe, Krankengeld
ALG I - ab dem Datum der persönlichen Meldung?

Hallo liebe Cummunity-Mitglieder,

ich habe eine Frage zu folgendem Fall:

Ich bin vom 16.12.2016 - 08.01.2017 Arbeitslos (Drehpause). Dazu habe ich mich am 08.12.16 via Online-Formular Arbeitssuchend gemeldet.

Daraufhin bekam ich eine persönliche Einladung zum Gespräch am 10.01.2016. Dem bin ich natürlich auch gefolgt und habe dort meine Unterlagen abgegeben und meine Daten erfassen lassen.

Anschließend habe ich Online meinen Antrag für ALG1 gestellt.

Nun sagte mir aber eine Dame am Telefon, dass mir das ALG1 ABER erst ab dem 10.01.2016 zusteht.

Da sind mir natürlich die Lampen angegangen. Okay ich habe mich zu spät gemeldet (dies auch schon in dem Fragebogen angegeben) was ja 1 Woche Sperrzeit bedeutet.

Damit bin ich auch voll einverstanden, aber ich war noch nie in meinem Leben auf Unterstützung angewiesen, habe immer meine Rechnungen bezahlt und noch nie Leistungen bezogen.

Nun war es einmal soweit und ich habe mich zeitig Arbeitssuchend gemeldet (ONLINE) und dann kam ja nur ein Brief mit der Einladung für einen Monat später.

Gibt es eine Möglichkeit, die Leistungen doch noch ab dem 16.12.2016 zu erhalten?

Ich finde es nämlich nicht fair - pünktlich gemeldet -auf persönliche Vorstellung gewartet weil der Termin einen Monat später war - dann gesagt bekommen: pech gehabt, wären sie mal besser früher gekommen.

Kann mir da jemand genauere Informationen zu geben?

Vielen lieben Dank!

Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht, ALG II, Arbeitsagentur, Arbeitsamt
Bekomme ich noch meinen Lohn wenn ich Krank war?

Hallo zusammen :)

Wie ihr an der Frage oben seht bin ich etwas verunsichert. Aber ich erkläre mal alles ganz genau.

Ich habe vom 17.11.2016 bis zum 30.11.2016 gearbeitet und auch meinen Lohn bekommen. Da ich Teilzeit arbeite ist es nicht besonders viel. Ich habe auch Fotos gemacht damit man mir gut helfen kann.

Am 1, 2 und 3 Dezember habe ich dann gearbeitet und ab da war ich krank. Ich bin immer zum Arzt gegangen und habe der Arbeit die Atteste per Post zukommen lassen (Habe angerufen ob es in Ordnung ist die Atteste per Post zu schicken und sie sagten das es kein Problem ist.). Ich habe sie alle per Einschreiben verschickt und habe alle Kassenbons noch da, sodass ich weiß das die Atteste angekommen sind.

Ich habe auch Fotos gemacht sodass man sehen kann was über Krankheit in meinem Arbeitsvertrag steht. Ich habe auch noch ein Foto gemacht von meiner lohnabrechnung im Dezember (Bekomme mein Gehalt immer am 15. des Folge Monats). Ich weiß also wieviel ich ungefähr an steuern und Versicherung in % abgeben muss.

Ich habe dann wegen meiner Krankheit (Schwindelanfälle und Ohnmachts Erscheinungen) gekündigt und die Kündigung wurde am 18. Dezember rechtskräftig. Ich konnte die Arbeit nicht mehr weiterführen (Ich war dort Telefonistin) und habe deshalb auch gekündigt. Dies weiß der Arbeitgeber aber auch.

Ich habe dann für den Dezember (Mit Abzügen) heute 132,19€ auf meinem Konto gehabt. Und das kann doch nicht sein da ich ja immer alle Atteste abgegeben habe und der Arbeitgeber muss mir doch mein Gehalt weiter zahlen oder nicht ? Ich habe ja alles was im Arbeitsvertrag steht eingehalten oder liege ich da falsch ?

Es wäre nett wenn mir jemand helfen könnte der auch wirklich Ahnung davon hat :) Ich kann falls jemand noch mehr Infos braucht auch gerne noch die Fragen beantworten. Ich bedanke mich schonmal für eventuelle Antworten :)

Liebe Grüße Tessa

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Arbeit, Gehalt, Recht, Arbeitsrecht, Krankheit, Arbeitsvertrag, Lohn, Lohnfortzahlung
Nach Lungenentzündung erneuten Rückfall und verlängerte Krankschreibung. Kann der Arbeitgeber ein spezielles Attest anfordern?

Ich war letzte Woche von an einer Lungenentzündung erkrankt und war bis einschließlich Freitag krank geschrieben.

Ich sollte mich am Freitag nur bei meinem Arbeitgeber melden, wenn es nicht besser geworden ist und ich Montag auch nicht kommen kann. 

Jedoch bekam ich am Samstag wieder Fieber, das heute am Sonntag wieder bis 39 Grad stieg. So ging zum Sonntagsnotdienst und dieser stellte fest, dass die Lungenentzündung noch nicht ganz abgeklungen ist und zusätzlich eine Blasenentzündung mit angehender Nierenbeckenentzündung dazu kam, daher auch das Fieber.

Ich soll mich morgen bei meinen Hausarzt krankschreiben lassen und auf keinen Fall zum Arbeiten gehen, auch wenn das Fieber weg sein sollte. 

Ich habe nun Angst dass mein Arbeitgeber dumm tut, wenn ich morgen anrufe und sage, dass ich immer noch nicht kommen kann, weil das hätte ich Freitag schon sagen sollen, aber da fühlte ich mich wieder ziemlich gut. 

Der Arzt vom Sonntagsdienst aber riet mir ab, es morgen mit dem Arbeiten zu probieren, auch wenn mein Fieber wieder fast weg sein sollte, weil ich sonst ernsthafte gesundheitliche Folgen haben kann und es normal sei das eine Lungenentzündung länger dauern kann. 

Das Problem ist, ich bin Zeitarbeiter und die Firmen, wo man über die Zeitarbeit arbeitet, können einen ohne Grund abmelden, aber ich denke die werden dafür Verständnis haben. Bin ansonsten selten krank.

Arbeitsrecht, Krankheit, Arbeitgeber
Was gilt, Krankheitstag oder Feiertag?

Hallo, zuerst möchte ich gerne sagen das ich bitte nur qualifizierte Antworten lesen möchte. Ich brauche keine Tipps wie "frag doch am besten deinen Anwalt...", oder "ich glaube mal gehört zu haben...". DANKE !

Also es ist so, bei uns in BW ist der 05.05.2016 ein gesetzlicher Feiertag gewesen und somit wie ein bezahlter Urlaubstag zu sehen. In der Woche vom 02.05 - 06.05.2016 habe ich ein Krankmeldung im Betrieb abgegeben.

Nun zum Jahreswechsel haben wir unser Weihnachtsgeld bekommen, das mit mehreren Faktoren sehr kompliziert berechnet wird. Einer dieser Faktoren sind die Krankheitstage die im selbigen Jahr angefallen sind, mehr Krankheitstage = weniger Weihnachtsgeld !!

Also habe ich im Personalbüro vorsichtig angefragt und darauf hingewiesen das der besagte Tag ein Feiertag ist, und man dies doch bitte nochmal prüfen soll. Daraufhin kam folgende Antwort: Wir haben eine Krankmeldung vorliegen vom 02.05.2016 bis zum 06.05.2016. Diese Zeit darf nicht unterbrochen werden! Der 05.05.2016 kann deshalb nicht als Feiertag abgerechnet werden, sondern ist ebenfalls ein Krankheitstag. Das ist nach dem Sozialversicherungsrecht so und die Abrechnung hat somit ihre Gültigkeit.

Nun würde ich gerne wissen, ob ich im Recht bin, oder ob das hier mal wieder ein klassischer Fall von "erzählen wir dem Mitarbeiter irgendwas, er hat davon eh keine Ahnung" ist.

LG proto

Arbeit, Rechtsanwalt, Arbeitsplatz, Anwalt, Arbeitsrecht, Rechte, Gesetz, Soziales, Strafrecht
Tasche durchwühlt: Was darf der Chef?

Ich arbeite geringfügig neben meiner Ausbildung bei einer großen Kette im Verkauf. Jedes Mal gibt es eine Taschenkontrolle beim Verlassen des Arbeitsplatzes. Letztens war einer der höheren Chefs im Haus und hat meine Tasche kontrolliert. Zum ersten, hat er nicht in meine Tasche reingeschaut sondern sie regelrecht durchwühlt. Ich hatte einen kleinen Plastikbeutel dabei mit 2 Unterhosen die ich mir bei dem Shop nebenan gekauft habe, die er sich dann auch ansah und weiteres zog er eine viertelvolle PET-Flasche mit abgestandener Cola heraus, die ich seit sicher einer Woche dabei hatte (es war eindeutig zu sehen, dass die Flasche alt war). Da meinte er nur, dass wir ein Problem hätten und fragte mich warum die nicht abgezeichnet war. Wie gesagt, es war eine alte Flasche auf die ich vollkommen vergessen hatte, und er unterstellte mir, ich könnte die gestohlen haben. Es platze aus mir heraus, warum ich das nötig haben sollte und er meinte nur unverschämt, dass alle das sagen. Nebenbei ist das Vertrauen zu meinem AG nun eben echt nicht mehr vorhanden, da anscheinend die Wahrscheinlichkeit, dass ich Cola im Wert von 99 Cent klaue höher ist als die Wahrscheinlichkeit einfach vergessen zu haben es abzeichnen zu lassen. (Sonst nicht weiter, schulmeisternde Standpauke aber mehr auch nicht) Wie dem auch sei, in meiner Betriebsordnung steht, dass jeder MA täglich unaufgefordert die Taschen beim Gehen herzeigen muss (was mich auch schon komisch vorkommt), aber dennoch finde ich es sehr fragwürdig, dass der AG sich durch meine Tasche kramt, hineingreift und Gegenstände herausholt, geschweige denn sich durch meine privaten Einkäufe wühlt. Es war schon eine Verletzung meines Persönlichkeitsrecht, dass er da beinahe meine neue Unterhose vor allen anderen im Büro hervorzieht. Nun frage ich mich, darf der das denn überhaupt? Darf das ein männlicher Vorgesetzter eigentlich bei einer weiblichen MA machen? Habe ich überhaupt Möglichkeiten mich gegen so etwas zur Wehr zu setzen? Ich hoffe ihr könnt mir da helfen. Vielen Dank und liebe Grüße!

Java, Arbeitsrecht, Rechte, Überwachung
Arbeitgeber berechnet Krankheit als Minusstunden trotz AU?

Liebe Community,

ich arbeite seit 2 Jahren bei einem Pflegedienst mit 35 Stunden die Woche.

Ende November war ich für 4 Wochen das erste mal erkrankt und hatte eine AU.

Alle Mitarbeiter führen ein Zeitkonto, welches laut Vertrag ein Plus von 30 Stunden oder ein Minus von 10 Stunden aufweisen darf.

Mein Einsatzplan gestaltet sich so: Ich arbeite Montag und Dienstag je 5 Stunden in einer festen Tour. Die restlichen Tage, auch WE, bekomme ich Ende des Monats für den nächsten Monat von meiner Chefin zugewiesen, je nach Bedarf werde ich eingeplant sodass ich meine 35 Stunden erreiche.

Dieses mal gab es Ende November vor meiner Erkrankung noch keinen Dienstplan, als ich dann eröffnete dass ich ca. 4 Wochen ausfalle, wurde ich auch nirgends mit eingeplant.

Nun habe ich meine Stundenabrechnung gesehen für Dezember. Auf meinem Konto stehen 100 Minusstunden!

Es wurden nur die Montage und Dienstage mit je 5 Stunden "vergütet" alles andere mit "krank =0 stunden....

Ist das zulässig? Mein Arbeitsplan ist zwar recht frei gestaltet aber nur weil ich krank war und nicht geplant wurde, ist das jetzt mein Nachteil? Würden da nicht zumindest die durchschnittlichen Stunden die ich jede Woche arbeite vergütet werden?

Bin fix und fertig weil ich jetzt fast mit einem Monatsgehalt in den Miesen stehe!

DANKE für das Lesen und kommentieren!

Arbeitsrecht, Krankheit, Arbeitgeber, Entgeltfortzahlung, Lohnfortzahlung, minusstunden, zeitkonto
Urlaubsregelungen bei langzeitigen Personalmangel?

Guten Morgen ihr lieben,

also ich arbeite in einem kleinen Betrieb ( Tankstelle, keinen Betriebsrat, 3 Schichten).

Momentan häufen sich die Probleme immer & immer mehr, da im September 2016 kurzzeitig 2 Vollzeitkräfte ausgefallen sind & dafür erst im November eine Vollzeitkraft wieder eingestellt wurde.
Diese wiederum konnte auch nur wenige Tage arbeiten, da dann bei ihr eine Herzkrankheit diagnostiziert wurde. Also Stress pur für alle anderen.
Nun ist es ja natürlich so, dass durch den entstandenen Personalmangel niemand seinen Urlaub nehmen konnte & dieser somit in das neue Jahr übernommen wurde & bis Ende März weg sein muss.
Da jetzt aber, wie schon erwähnt, die neue Kollegin auch wieder weg ist & meine Chefin sich noch nicht um Ersatz gekümmert hat, vermuten wir, dass sie den meisten den Urlaub im Januar & Februar streichen will.

Jetzt ist die Frage, ob sie das darf, da ja dieser Personalmangel nicht erst seit einer kurzen Zeit bekannt ist, sondern ja schon längere Zeit.
Eine Kollegin meint, dass sie das ja wegen Personalmangel dürfte, jedoch nicht, wenn schon mehrere Wochen bekannt ist, dass Personalmangel herrscht & sie sich einfach nicht kümmert. Stimmt diese Aussage denn?

Als nächstes steht die große Frage im Raum, wie lange ein Arbeitgeber Zeit hat, um einen Urlaubsantrag zu bearbeiten (z.B Antrag gestellt Anfang November für Ende Januar).

Ich (bzw wir in dem Fall) wären euch sehr dankbar für hilfreiche Antworten.

LG

Urlaub, Arbeitsrecht, Chef, Kollegen, Personal, personalmangel
Darf mein Chef WhatsApp nach Feierabend (ab 20:00 Uhr) unter den Kollegen verbieten?

Mein Chef hat heute eine Runadmail an alle Mitarbeiter geschickt, in der es darum geht, wie er sich ausgedrückt hat; alle Nachrichten zwischen den Kollegen verbietet, die geeignet sind den Empfänger just in Time zu erreichen und zu einer sofortigen Antwort veranlassen, sowohl privater als auch geschäftlicher Natur. Das mussten wohl bereits alle Mitarbeiter unterschrieben und bei mir stand es im Mai bereits so im Arbeitsvertrag.

Seine heutige Mail bezog sich auf das Gesetz das heute in Frankreich in Kraft tritt und den gleichen Inhalt hat.

Es ist uns weder gestattet nach 20 Uhr mit Kollegen WhatsApp zu schreiben noch darauf zu antworten. Auch im Urlaub ist es untersagt zu antworten oder jemanden im Urlaub anzuschreiben. Er möchte damit nicht die Kommunikation im Kollegium unterbinden, sondern sogar fördern. Wenn wir ab 20 Uhr mit einem Kollegen kommunizieren wollen sollen wir anrufen oder eine E-Mail schreiben und nur bei Dingen die keinen Aufschub dulden wie zb. Krankmeldungen (die werden per per WhatApp grundsätzlich nicht anerkannt) Als Beispiel nannte er "wenn das Haus abbrennt" sei es erlaubt jenen Kommunikationsweg zu wählen. Ansonsten möchte er, dass wir uns nach 20 Uhr gegenseitig nicht stören.

Nun meine Frage, kann er uns WhatApp in der Freizieit verbieten? und wenn wir dagegen verstoßen, kann es deshalb theoritisch zu einer Abmahnung kommen?

Komiscerweise halten sich so ziemlich alle Kollegen daran, außer einer lieben Kollegin mit der ich auch privat schon ein paar mal was gemacht habe, sie schreibt mir hin und wieder mal eine WhatsApp nachricht nach 20 Uhr.

Ich finde es ja auf der einen seite ganz gut, man entspannt abend viel mehr als früher in meiner alten Firma in der nach Feierabend die Handy glühten und jeder irgendwelchen Unsinn geschrieben hat, oder die Chefin sogar im Urlaub und zu jeder Tag und Naht Zeit gefragt hat wie das und jenes geht oder wo sie etwas findet. Abe auf der anderen Seite habe ich etwas Bedenken meine Kollegen abends anzuschreiben weil ich Angst vor einer Abmahnung habe.

Freizeit, Urlaub, Abmahnung, Arbeitsrecht, Arbeitszeit, Kollegen, WhatsApp
Arbeitsrecht: vom Arbeitnehmer zu zahlende Vertragsstrafe bei Vertragsbruch: was konkret bedeutet Vertragsbruch?

Liebe Community,

eine Frage an alle, die sich mit Arbeitsrecht auskennen.

In meinem neuen Arbeitsvertrag steht unter "Beendigung des Arbeitsverhältnisses" unter anderem folgende Klausel:

"Löst der Arbeitnehmer unter Bruch des Vertrages das Arbeitsverhältnis, so entsteht für den Arbeitgeber ohne Nachweis des entstandenen Schadens ein Rechtsanspruch auf Schadensersatz: 1 Bruttomonatsgehalt. Das Geltendmachen eines nachweisbaren höheren Schadens bleibt vorbehalten"

Mir leutet schon ein, dass wenn ich z.B. einfach nicht zur Arbeit erscheine, der AG dann Schadensersatz haben möchte. Was mich jedoch an der Klausel stutzig macht, ist die Tatsache, dass das Wort "Bruch des Vertrages bzw. Vertragsbruch" nicht näher definiert ist. WAS GENAU bedeutet hier Vertragsbruch?! Das könnte dann doch im Prinzip ALLES im Vertrag genannte sein, oder liege ich da falsch? In meinem Vertrag steht z.B. auch, dass ich die Hausordnung einhalten muss, welche besagt, dass ich am Arbeitsplatz nicht essen darf.

--> Heißt das dann konkret, dass wenn ich am Arbeitsplatz eine Mandarine esse und der AG das mitbekommt, er mir eine Vertragsstrafe von einem Bruttomantsgehalt auferlegen kann?!

Also meine allg. Fragen lauten:

1. Wenn der AG im Vertrag nicht benennt, was genau er unter "Vertragsbruch" versteht, gelten dann irgendwelche allgemein bekannten Regeln wie z.B. "Stelle nicht antreten", "Kündigungsfrist nicht einhalten" etc. oder beinhaltet das dann eben wirklich ALLES IM VERTRAG GENANNTE inkl. aller Kleinigkeiten wie das Essen am Arbeitsplatz?

2. Zum Part "Ohne Nachweis des entstanden Schadens": ist das rechtens? Dann kann der AG im Prinzip auch einfach einen Vertragsbruch meinerseits erfinden?!

3. Habe ich gelesen, dass ein Bruttomonatsgehalt der höchstmögliche Schadensersatz ist, den der AG bei Vertragsbruch verlagen kann. Ist dann die letzte Klausel: "Das Geltendmachen eines nachweisbaren höheren Schadens bleibt vorbehalten" nicht unwirksam?

Danke euch im Voraus und liebe Grüße!

Schadensersatz, Recht, Arbeitsrecht, Rechte, Vertragsbruch, vertragsstrafe
Unentschuldigt fehlen bei Zeitarbeit?

Also ich bin bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt. Soll 151.67 stunden pro monat bezahlt kommen. Jetzt haben sie mich in eine andere Firma geschickt, jedoch hatte ich dazwischen ca 6-7 tage frei an denen ich keine arbeit hatte. Zeitarbeit bot mir an Urlaub zu nehmen und dann sagten sie es ist schon ok, es kann vom Zeitkonto bezahlt werden. Ist ja schliesslich so, dass wenn die firma keine arbeit hat, es in der zeit vom zeitkonto bezahlt.

ok also habe ich jetzt den lohn bekommen, 2 tage wurden vom zeitkonto bezahlt. 2 tage war ich "unentschuldig gefehlt" was ja nicht stimmt,denn die zeitarbeit sagte mir ja es gibt keine arbeit aber ich stand zur Verfuegung....und an einem Tag musste ich zum Vorstellungsgespraech zu der firma,wo ich dann angefangen hab und fuer den tag haben sie auch nicht bezahlt ! also fehlem mir ca 160 euro. das gleiche passierte vor monaten meinen Mann. er hatte 2 tage keine arbeit und einen tag nahmen sie vom zeitkonto...den anderen tag meldeten sie ihn als "unentschuldigt gefehlt"...also ich hab jetzt angst denn die machen das wohl weil sie spaeter ,falls sie uns kuendigen wollen einen grund haben? also normal ist es ja gerade das was zeitarbeit ausmacht, dass man wenn man gerade fuer ein paar tage keine arbeit hat vom zeitkonto bezalht bekommt ! oder? wiso schreiben sie man fehlt unentschuldigt wenn es abgesprochen war dass man einige tage keine arbeit hat?

Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Zeitarbeit

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