Nacharbeiten von Minusstunden?

Vom Verkaufsleiter wird festgelegt, wie viele Stunden für die Einteilung der MA´s zur verfügung stehen. Diese Vorgabe liegt aber deutlich unter den Stunden, die alle MA´s zusammen haben, laut Vertrag.

Als beispiel MA´s zusammen haben 214,5h / Woche, vom Verkaufsleiter werden aber nur 167h / Woche festgelegt. Also fehlen da 47,5h / Woche, was dann natrülich auf "Minusstunden" bei den MAs hinausläuft.

Ich selbst bin auf 30h / Woche mit Monatslohn eingestellt. Eine Vereinbarung über ein Arbeitszeitkonto gibt es in meinem Vertrag nicht. Auch gibt es keine mündliche Vereinbarung, auch ist mir kein Arbeitszeitkonte in der Firma bekannt.

Allein in diesem Jahr hab ich nur insg. 4 Wochen ein paar Überstunden gehabt, also 30+ Den Rest des Jahres bisher habe ich nur "Minusstunden". Die Filialleitung sagt, dass der Verkaufsleiter gesagt hat, dass die "Minusstunden" nachgearbeitet werden müssen.
Habe mich schon im Internet schlaugemacht und bin auf das Ergebnis gekommen, dass ich meine "Minusstunden" nicht nacharbeiten muss, da diese ja von Seiten des Arbeitgeber kommen. Da er durch das "Sparen" der Stunden an Personalkosten sparen möchte.

Lieg ich mit meinem Ergebnis richtig? Wie sieht es Rechtlich aus? (Ja, Rechtsberatung kann hier keiner Geben, aber evtl. hat das ja schon mal jemand durch gemacht und dagegen etwas unternommen... oder hat genauere Informationen zur Hand.)

Wäre aufjedenfall Dankbar wenn jemand dazu etwas hat.

Arbeitsrecht, minusstunden
Erfahrungen bei Kündigungsschutzklage gegen fristlose Kündigung bei Ferienjob?

Meine Freundin wurde fristlos gekündigt. Sie hat in einem großen Produktionswerk als kurzfristig Beschäftigte gearbeitet. Das Arbeitsverhältnis war von Anfang an auf ca.10 Wochen begrenzt. Da meine Freundin bereits in der 2. Arbeitswoche erkrankt ist (wegen der Arbeit am Fließband) und für ca. 4 Wochen krankgeschrieben wurde (ja, sie war tatsächlich krank), gehen wir davon aus dass die Kündigung aufgrund der Krankschreibung ausgesprochen wurde.

Die Kündigung selbst enthielt jedoch keinerlei Begründung, nur eine hilfsweise Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Tagen (so auch festgelegt im Arbeitsvertrag).

Da meine Freundin durch die fristlose Kündigung keinen vollen Beschäftigungsmonat angestellt wäre, entfällt für sie nicht nur der Lohn für die fehlenden Tage, sondern auch Anspruch auf Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld (nach Tarifvertrag vorgesehen). Die Verlustsumme beläuft sich im besten Fall auf ca. 900€, minimal aber auf 600€

Hat jemand Erfahrungen mit Kündigungsschutzklagen als Ferienjobber? Wie erfolgversprechend wäre eine Klage? Meine Freundin hat sich schließlich nichts zu Schulden kommen lassen, das eine fristlose Kündigung rechtfertigen könnte. Die ordentliche Kündigung wäre ja auch vollkommen ok, da sie unter diesen Umständen sowieso nicht mehr in den Betrieb zurück wollen würde.

Arbeit, Kündigung, Arbeitsrecht, Ferienjob, Kurzfristige Beschäftigung
Darf ich mich im Arbeitsverhältnis woanders Bewerben?

Guten Abend,

ich bin in einem festem Arbeitsverhältnis. Ich arbeite in einem Krankenhaus im Schichtdienst, was auch der Grund ist weshalb ich mich woanders bewerben möchte. Ich möchte gerne geregelte Arbeitszeiten und merke auch, dass ich gesundheitlich unter dem Schichtdienst leide.

Nun bin ich in einem festen Arbeitsverhältnis (unbefristeter Vertrag). Ich habe lange überlegt ob ich diesen abgeben möchte, da es ja eine gewisse Sicherheit ist und ich woanders zunächst, sehr wahrscheinlich, erstmal einen befristeten Vertrag bekomme. Jedoch geht letztendlich die Gesundheit vor. Und die Stationen mit Tagdienst und Wochenende frei sind nunmal die Stationen wo meistens, fairer Weise, die hinkommen die schon länger dort Arbeiten. Ich mit meinen Mitte 20 falle da eh aus der engeren Auswahl. Nun habe ich ein ansprechendes Stellenangebot in einer Praxis gefunden.

Jetzt meine Frage..

Ist es erlaubt mich innerhalb meines Arbeitsverhältnisses woanders zu bewerben ohne meinem Arbeitgeber was davon zu erzählen (zunächst, falls die ganze Geschichte nicht klappt)

Ab wann muss/ sollte ich meinem Arbeitgeber davon erzählen wenn es zu einer zusage kommt

Wie sieht das mit einer Freistellung zum Vorstellungsgespräch/ Probearbeiten aus? Da ich ja einen Festvertrag habe kann ich da auch freigestellt werden? Habe mal gehört das geht nur bei unbefristeten Verträgen die bald auslaufen oder einer Kündigung.

Muss der Arbeitgeber bei dem ich mich bewerbe Diskretion halten? Oder darf er ohne mein Wissen meinen aktuellen Arbeitgeber über meine Bewerbung in Kenntnis setzten? Nein oder? Zumindest bin ich auf diesem stand.

Arbeit, Bewerbung, Arbeitsplatz, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Rechte, stellenangebote
Sich als Arbeitnehmer selber freistellen mit sofortiger Wirkung?

Ich möchte gerne meine momentane Stelle kündigen und möchte eine sofortige (bezahlte) Freistellung erwirken. Im folgenden Link steht, dass dies möglich ist:

https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Freistellung.html

Ich würde am 18. April meine Kündigung einreichen. Da dies bereits nach dem 15. liegt wäre laut Gesetz ja die nächste Möglichkeit zum 30. April. Mit der gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen/1 Monat (ich bin seit 1.Mai 2015 beschäftigt) würde die Frist ja bis Ende Mai gehen. Im oben genannten Artikel steht, dass man Anspruch auf bezahlte Freistellung hat, wenn man Resturlaub hat oder die Zeit benötigt um einen neuen Job zu suchen. Da mittlerweile schon April ist ist der Resturlaub (26 Tage aus dem Vorjahr) rein rechtlich verfallen. Den möchte ich trotzdem noch nehmen in dem ich mich zur Arbeitssuche freistellen lasse. Da ich aber noch keine neue Stelle habe (über die Risiken bin ich mir durchaus bewusst) hätte ich zumindest laut obigem Artikel Anspruch.

FRAGE: Wenn ich also zum 18. April kündige und die 4 Wochen/1Monat Kündigungsfrist erst ab 1. Mai beginnt, habe ich dann Anspruch darauf mich ab dem 18. April bis Ende Mai freistellen zu lassen?

Meine Sorge ist, dass mich der Arbeitgeber verklagen könnte, da keine Übergabe meiner Aufgaben an einen Kollegen stattfinden würde. Eine andere Möglichkeit sehe ich aber nicht, um doch noch an meinen bezahlten Urlaub zu kommen, da ich mit dem Vorgesetzten schon bei normalen Urlaubsanträgen knallhart verhandeln musste und dieser natürlich die eigenen Kosten (= 6 Wochen Lohnfortzahlung) bestimmt vermeiden will.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

Arbeit, Kündigung, Anwalt, Arbeitsrecht, Kündigungsfrist
Ausbildungsvertrag und sonstige Vereinbarungen?

Sehr geehrte Community,

ich habe eine Frage bezüglich meines ehemaligen Ausbildungsverhältnisses:

Im Januar 2017 habe ich eine neue Ausbildung begonnen. Im zweiten Monat wurden mir ohne zu fragen eine Arbeitsjacke (Schutzkleidung um auf dem Hof von LKW Fahrern schneller gesehen zu werden und sich an Fracht nicht zu verletzen) sowie ein Paar Arbeitsschuhe (Arbeitsschutzschuhe zum Schutz) bestellt. Als die Sachen ankamen wurden sie mir auf meinen Tisch gelegt, mit einem Zettel, den ich unterschreiben soll. Da stand drauf, dass ich bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses die Jacke reinigen lassen muss und die Arbeitsschuhe bezahlen muss. In meinem Ausbildungsvertrag steht drin (IHK-Vordruck), dass sich der Arbeitgeber verpflichtet Werkzeuge, etc. kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Auch im Internet steht, dass Schutzkleidung vom Arbeitgeber gezahlt werden muss und auch er für die Reinigung sorgen muss.

Aufgrund eines schlechten Betriebsklimas habe ich noch in der Probezeit gekündigt und nun verlangt der Arbeitgeber, die Schuhe zu zahlen (120€) und die Jacke reinigen zu lassen. Bin ich dazu verpflichtet? Ich habe vor kurzem Wirtschaftsabitur gemacht und dort wurde mir beigebracht, dass alle Vereinbarungen nichtig sind, welche versuchen, die jeweiligen Gesetze zu umgehen. Demnach bin ich der Meinung, dass ich weder die Schuhe bezahlen, noch die Jacke reinigen muss.

Wer hat nun Recht?

Danke im Voraus für die Hilfe!!

Ausbildung, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Ausbilder, Azubi, Firma, Probezeit, Schutzkleidung
Wieviele Übernachtungen stehen mir bei einer Dienstreise zu?

Hallo zusammen,

Ich soll demnächst eine Mitarbeiterschulung in Bayern durchführen (als Dozent). Arbeite regulär in NRW. Die Schulung soll einen Tag lang gehen, also 8h zzgl. Pause.

Laut Routenplaner (Google Maps und mein Navi) beträgt die reine Fahrtzeit ohne Verkehr und Pausen 6 Stunden und 40 Minuten für eine Strecke. Mein Arbeitgeber bietet mir dazu EINE Übernachtung an. Ich kann mir aussuchen, ob ich am Vortag anreise und nach der Schulung direkt zurückfahre oder ob ich am Tag der Schulung losfahre und danach übernachte.

So oder so finde ich die Situation unmöglich. Fahre ich am Tag der Schulung los, sähe das wie folgt aus: Abfahrt um 2 Uhr nachts (bei einem Feierabend am Vortag um 18 Uhr!!), damit ich hoffentlich um 9 Uhr anfangen kann zu schulen. Das ganze ohne Verkehr und Pausen gerechnet = unmöglich.

oder aber ich fahre am Vortag und fahre nach der Schulung. Das heißt nach 8 Stunden Schulung, wenn die Konzentration auf dem Tiefpunkt ist, soll ich mich noch für über 6 Stunden ins Auto setzen. Das traue ich mir bei aller Liebe nicht zu. Zumal ich alleine fahre.

Daher frage ich mich, ob das so rechtens ist oder ob ich ein Anrecht auf eine zweite Übernachtung habe. Bzw. ob ich unter diese Bedingungen die Reise verweigern kann.

In meinem Arbeitsvertrag gibt es keine explizite Regelung. Diese Schulung ist keine regelmäßige Aufgabe, sondern einmalig aufgrund von Expansion. Der Vertrag besagt nur, dass ich "vergleichbare, zumutbare Aufgaben" übernehmen kann/muss, ggf. auch ein Einsatz an anderem Standort. Die genauen Konditionen sind nicht festgelegt und waren damals bei der Unterzeichnung kein Thema.

Vielleicht kann hier jemand mit arbeitsrechtlicher Grundlage Klarheit schaffen, ob ich das so hinnehmen muss oder ob ich Anspruch auf eine weitere Übernachtung habe bzw. bei Verweigerung dieser die Reise ablehnen kann.

Arbeitsrecht, Arbeitszeit, Dienstreise, reisezeit
Urlaub in der Ausbildung - vorherigen zuviel genommenen Urlaub abziehen?

Hallo,

diese Frage richtet sich an Personen, die sich in dem Bereich auskennen und keine Mutmaßungen anstellen wollen. Bitte bei der Beantwortung nach Möglichkeit einen Nachweis mit beifügen. (Link o.ä.)

Und zwar geht es darum, dass ich in der Ausbildung bin und bereits im dritten Jahr dieser mich befinde. D.h. ich beende die Ausbildung in diesem Jahr (voraussichtlich im Juni) und habe Anspruch auf 24 Werktage Urlaub im Jahr. D.h. 2 Tage pro Monat Anspruch.

In den letzten Jahren wurde es so gehandhabt, dass ich, wenn ich von Montag bis Freitag Urlaub genommen habe, dafür 5 Tage veranschlagt wurden sind. Ich arbeite in einem Büro, welches nur von Montag bis Freitag besetzt ist.

Urlaubsanspruch Übersicht: 2014 - 2 Werktage 2015 - 24 Werktage 2016 - 24 Werktage 2017 - 12 Werktage

Da in den Sommerferien 2016 aufgefallen ist, dass eigentlich hätten für eine Woche von Montag - Freitag 6 (!) Urlaubstage genommen werden müssen, wurde dies ab sofort berücksichtigt und der dadurch zuviel genommene Urlaub wird nun in 2017 abgerechnet.

Im Januar diesen Jahres habe ich bereits eine Woche (Montag - Freitag), also dann nach der neuen "Regelung" 6 Tage Urlaub genommen. So müssten rein theoretisch noch 6 Tage verbleiben.

Da jedoch nun der alte zuviel genommene Urlaub nachträglich abgezogen wird aufgrund des Fehlers des Ausbildungsbetriebs, darf ich nun keinen Urlaub mehr nehmen.

Ist es korrekt, dass der Urlaub aufgrund des Fehlers des Betriebes auch komplett rückwirkend korrigiert werden und mit übertragen in das aktuelle Ausbildungsjahr darf?

Oder wird der Anspruch auf Urlaub auch bei dem Fehler erworben, ohne dass sowas nachträglich korrigiert werden darf?

Ich bitte um gute Hinweise, die dabei helfen können, das ich vielleicht doch noch Urlaub nehmen kann.

Urlaub, Arbeitsrecht, Urlaubsanspruch
Mein Arbeitgeber verlangt, dass ich immer wenn ich erkranke, tagleich direkt nach dem Hausarztbesuch mit dessen Attest zum Amtsarzt fahre. Ist das rechtens?

Hallo,

mein Arbeitgeber hat mir eine Auflage erteilt, dass ich für ein Jahr lang jedesmal wenn ich erkranke, sofort zum Hausarzt gehe und direkt im Anschluß zum Landesamt in den Bereitschaftdienst fahre.

Ich persönlich kann verstehen, dass ich aufgrund erhöhter Krankenzeiten im letzten Jahr mal zum Amtsarzt muss, aber "jedesmal" - für ein Jahr lang. Das empfinde ich so, als würde mich mein Arbeitgeber unter Generalverdacht stellen ich würde blau machen, bzw mein Hausarzt würde mich fehlerhaft krankschreiben.

Zudem finde ich es auch ziemlich hart, dass ich wenn ich erkranke und ja dann eh ungern aus dem Haus gehe und gerade so zum Hausarzt komme, danach noch über zwei Stunden im dichten Berufsverkehr oder in vollen öffentlichen Verkehrsmitteln zum Landesamt fahren muss - um dort sicher nochmal 30/60 Minuten im Wartezimmer zu sitzen (bei manchen Dienstunfähigkeiten ja ok, aber es gibt auch genügend wo ich kaum das Bad verlassen kann oder vielleicht so benommen bin, dass ich nachher noch irgendwo umkippe oder einen Unfall baue).

Wie gesagt habe ich damit kein Problem, dass mir mein Arbeitgeber sporadisch mitteilt: "Sie sind jetzt eine Woche erkrankt und haben sich heute nochmal länger krank gemeldet, bitte gehen Sie zum Amtsarzt" oder so, aber solch eine Auflage?! Finde dazu auch keine Gesetzestexte, auch im Schreiben stand nichts weiter drin. Zudem wird es problematisch die Öffnungszeiten des Bereitsschaftsdienstes einzuhalten, da die nur bis Mittag offen haben und ich bei meinen Hausarzt meist erst gegen 10 Uhr rankomme (wenn ich nicht gerade am verbluten bin oder ähnliches), mit zwei Stunden Fahrtweg schaff ich dass dann garnicht?!

Hoffe mir kann jemand rechtlich etwas weiterhelfen dazu. Vielen Dank im Vorraus...

Edit: Ich arbeite im Öffentlichen Dienst und bin verbeamtet.

Arbeitsrecht, Arzt
Arbeitgeber zahlt Lohn nicht und droht. Was können wir noch tun?

Der Arbeitgeber meines Mannes zahlt ihm seinen Lohn nicht. Er ist jetzt schon zwei Wochen zu spät und wir haben langsam aber sicher echte Geldprobleme!

Mein Mann hat natürlich schon mehrfach das Gespräch gesucht, mit dem Seniorchef, mit dem Juniorchef, mit der Dame vom Büro etc. Die Chefs haben ihn immer nur abgewimmelt und vertröstet (ich ruf gleich zurück etc). Die Dame vom Büro meinte 'das wurde schon überwiesen'. Das war definitiv gelogen! Dann wäre es nämlich schon Anfang letzter Woche da gewesen.

Heute hat mein Mann dann dem Seniorchef eine WhatsApp Nachricht geschickt (WhatsApp ist ganz alltäglich in dieser Firma und auch der Chef nutzt es oft um mit den Mitarbeitern zu schreiben). Er hat noch einmal höflich gefragt wann er denn nun mit seinem Lohn von Februar rechnen könnte und dass es wirklich dringend ist.

Zunächst kam keine Reaktion aber nach ein paar Stunden kam dann eine ziemlich unverschämte Antwort. ' Ich werde unser Arbeitsverhältnis beenden. Die Baustellen werden nicht fertig und die Bauherren zahlen nicht. Und dann hat man noch so unmotivierte Mitarbeiter die die Firma nicht unterstützen. Werde es lieber mit neuen motivierten Mitarbeitern versuchen.'

Mein Mann war sprachlos! Er möchte doch nur seinen Lohn haben. Er hat freundlich nachgefragt und sich nichts zu Schulden kommen lassen.

Das mit der Kündigung stellt der Chef sich auch nur so leicht vor. Mein Mann ist unbefristet festangestellt und außerdem momentan in Elternzeit bis Ende April (insgesamt dann zwei Monate).

Natürlich hat mein Mann dann gefragt wie er sich das denn bitte denkt wegen der Kündigung und was das denn nun für seinen Lohn bedeuten soll.

Daraufhin wurde er bei WhatsApp blockiert. Telefonisch ist der Chef auch nicht mehr für ihn zu sprechen.

Wie kindisch ist das bitte?

Was kann mein Mann denn nun tun? Wir brauchen dringend seinen Lohn! Er ist Alleinverdiener und wir haben zwei Kinder zu versorgen. Das kann doch nicht sein, dass der einfach nicht zahlt :(

Anwalt können wir uns keinen leisten und das dauert auch viel zu lange. Bis sich da was tun würde machen wir Schulden wie blöde. In der Elternzeit ist das Geld eh schon knapp und dann fehlt einfach mal ein kompletter Monatslohn!

Bitte keine fiesen Kommentare! Wir können so eine große finanzielle Lücke nicht mal eben so überbrücken.

Arbeit, Geld, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Chef, Lohn
Arbeitgeber verlangt telefonische krankmeldung?

Hallo :) Ich mache eine Ausbildung im Büro und habe eine Frage zur krankmeldung. Die ausbildungsLeiterin hat mich etwas auf dem Kicker weil ich durchgesetzt habe das ich meine ausbildungsZeit verkürzen darf aufgrund meines fachabis. Sie verlangt das wir uns immer telefonisch krank melden was ich auch eigentlich immer mache. Vor ein paar Monaten habe ich ärger bekommen weil ich dann doch eine email geschrieben habe aber mit Begründung das ich keine Stimme habe. Sie hat mich dann auch ziemlich runter gemacht. Gestern morgen habe ich auf der Arbeit angerufen und Bescheid gesagt das ich krank bin. Mein Wecker klingelt um 5 Uhr, da habe ich dann gemerkt das es mir nicht gut geht und musste dann bis 7 Uhr warten bis ich mich telefonisch krank melden konnte. Abends habe ich dann entschieden noch einen Tag zu Hause zu bleiben (schwangere Kollegin die momentan jede Erkältung mit nimmt und das mit Fieber und Co.) Das habe ich dann abends per Mail geschrieben (unverzüglich). Ich finde einfach das es nicht gerade optimal ist wenn man krank ist und dann noch morgens früh aufstehen muss um sich telefonisch krank zu melden statt dich einfach auszukurieren. Habe jetzt heute morgen gleich eine Antwort bekommen das wir das ja schon so oft besprochen hätten und ich am Montag in ihr Büro kommen soll. In meinem ArbeitsVertrag steht nichts dazu und alle anderen Mitarbeiter melden sich bei der Amtsleitung ihres Amtes krank und dürfen das auch per Mail. Wir Azubis müssen uns bei der ausbildungsLeitung krank melden.

Jetzt habe ich Angst das sie mir eine Abmahnung oder schlimmeres gibt.. Darf sie verlangen das ich mich telefonisch krank zu melden haben? Ich bin Auszubildende

Arbeit, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Seit 5 Jahren bekomme ich im Sommer kein Urlaub von meinem Arbeitgeber, was kann ich tun , gibts da gesetzlich was vorgeschrieben was ich verwenden könnte?

Die Situation sieht so aus, ich habe 30 Urlaubstage im Jahr und jedes mal wenn ich davon 3 Wochen davon beanspruchen will im Sommer , kommt ein NEIN !

Und zwar wird mir es so mitgeteilt , bzw die Gründe so sind, dass ich keine Kinder habe und diejenigen mit Kinder bräuchten die Urlaubstage im Sommer dringender wegen den Sommerferien ..aber ich habe Freunde die können auch nur im Sommer verreisen mit denen ich gern was unternehmen würde !

Mein Chef sagt , vereis doch im Winter dann gibt es auch warme Orte auf der Erde ... schon richtig , aber ich kann im Sommer für 600-700 Euro in die Türkei fliegen Allinclusive und diese Betrag im Winter würde mir höchstens für den Hin- und Rückflug reichen nach Südostasien oder Mittelamerika

Jetzt war ich im Dezember in Thailand ( wie er es mir geraten hat ) und habe 3500 Euro ausgeben , im Sommer hätte mir die Hälfte gereicht , aber nun sagt er , du hattest doch dein Urlaub , lass doch mal die anderen jetzt ran im Sommer ... Wir sind im neuen Jahr womit ich Anspruch auf weitere 30 Urlaubstage habe , aber das nur nebenbei

  • Wenn ich im Winter Urlaub nehme, bekomme ich nach ner kruzen Zeit wieder kein Urlaub

  • Im Sommer haben diejenigen mit Kinder Vortritt

  • Und wenn ich die Urlaubstage nicht nehme , sind sie fürs neue Jahr erloschen

Was kann man jetzt machen ? Und nein ich will keine Kinder

Reise, Urlaub, Arbeit, Job, Arbeitsrecht, Gesetz, Ferien
Was tun, bei lautstarker Zurechtweisung durch den Personalleiter in Gegenwart von Kunden?

Ich arbeite in einem großen Warenhaus. Gestern hat mich unser Personalleiter mitten im Verkaufsraum, umgeben von Kunden laut-stark "zurecht gewiesen". Er stand zusammen mit meinem Abteilungsleiter mitten in der Abteilung und rief mich zu sich und warf er mir vor, ich würde gegen die Betriebsordnung verstoßen, da meine Bekleidung nicht dem Abteilungsniveau entsprechen würde. (Auszug aus der Betriebsordnung: "Alle Betriebsangehörige sind verpflichtet, eine dem jeweiligen Abteilungsniveau angepasste Kleidung und geeignetes Schuwerk zu tragen.") Er sagte: "Sie haben eine halbe Stunde Zeit, sich ein weißes Hemd zu kaufen, an sonsten haben Sie ein Riesen-problem! Ich werde in einer halben Stunde wieder kommen. Wenn Sie dann nicht umgezogen sind gibt es richtig Ärger!"Ich wies ihn darauf hin, dass ich seit mehr als 17 Jahren in dem Unternehmen arbeite, und meine Kleidung bis Dato nicht bemängelt wurde. (Ich trug gepflegte Lederschuhe, eine blaue Jeans und ein olivgrünses, modisches Langarmshirt.) Ich fragte ihn, wo in der Betriebsordnung festgelegt wäre, welche Bekleidung dem Abteilungsiveau (Fernsehabteilung) entsprechen würde. "Das lege ich hiermit fest, Sie haben ein Hemd zu tragen." Er nötigte mich dazu, mir ein Hemd zu kaufen. Meine Frage(n):1. Ist das rechtens (Gewohnheitsrecht?), 2. Was ist, dem Niveau angepasst? 3.Zurechtweisung im Verkauf verstößt gg. Betriebsordnung was tun?

Arbeitsrecht, Gewohnheitsrecht
18 Urlaubstage @ 160+Stunden monatlich rechtens?

Hallo zusammen, eine gute Freundin von mir arbeitet nun seit fast 6 Monaten in einer Spielothek und ist dort als Vollzeit-Servicekraft angestellt. Monatliche Soll-Stunden betragen 160, in Wahrheit kommt sie aber auf über 200 pro Monat. Seit der Anpassung des Mindestlohns wurden einige der 10Stunden-Schichten weggestrichen und durch 7 oder 8 Stunden-Schichten ersetzt, wodurch mehr potenzielle freie Tage im Monat zerrissen werden, die sie dann dort halbstags mit Anwesenheit glänzen muss. Und das auch eigentlich nur, um die Stundenzahlen gering zu halten, was aber halt mehr gearbeitete Tage ergibt. Wenn dort auch mal einer krank wird wie letzten Monate, arbeitet sie einfach mal lockerflockig den Monat durch, mit vereinzelt 2-4Tagen frei, was ihr aber nix bringt, wenn sie von Freitag auf Samstag Nacht arbeitet und Sonntag in aller Früh wieder antänzeln muss. Schon gar nicht bekommt sie 2 Tage am Stück frei.

Im Oktober eingestellt beliefen sich ihre Urlaubstage für 2016 auf 6 Tage, mit der ersten Abrechnung für 2017 wurden da lediglich 18 Tage Urlaub für 2017 veranschlagt.

Dem Bundesurlaubsgesetz haben wir entnommen, dass einem Arbeitnehmer mindestens 24 Werktage Urlaub im Jahr zustehen. Ihre Spielothek ist 7 Tage pro Woche geöffnet und als sie sich den Urlaub für 2017 einplanen sollte, durfte sie ihren Urlaub auch nicht auf Samstage legen, sondern immer schön von Montag bis Freitag, 2Tage unbezahlt und dann wieder Montag bis Freitag.

Einer ihrer Kollegen bekam in puncto "18Tage Urlaub" zu hören: "Wem's nicht passt, kann ja gehen".

Man denkt jetzt "Spielothek: eh nur rumsitzen", aber das ist da anders. Die klassische Spielhallenaufsicht verschwindet unter'm Schleier der Gastronomie. So rennt sie in einer 10 Stunden-Schicht quer über alle Konzessionen, serviert Getränke und Fressalien, räumt Geschirr ab, spült, kocht Kaffee, wechselt Geld, füllt Automaten und vieles vieles mehr. Da das Unternehmen die 450€-Putzfee die an 2 Stunden zu 6Tagen die ganze Spielothek säuberte durch eine Reinigungsfirma die nur an 4 Tagen pro Woche mit weniger Zeit ersetzt wurde, fallen die 3 unabgedeckten Tage in den Bereich der Mitarbeiter, die mit ihrer Gastro-Montur da sogar die Toiletten schruben uvm.

Um wieder auf des Pudels Kern zu kommen: Darf das Unternehmen ihr so wenig Urlaub geben und wir verstehen das Bundesurlaubsgesetz falsch, oder macht hier jetzt wirklich jeder alles was er will?

Gerne möchte ich für meine Freundin das bestmögliche Ergebnis erzielen und da sie ja nicht alleine betroffen ist, bekommen wir das Boot bestimmt richtig hübsch voll für ne Sammelklage falls es unrechtens ist.

Danke schonmal für Zeit, Geduld und Antworten vorweg

Arbeit, Arbeitsrecht, Urlaubsanspruch

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