Wenn jemand Arbeitslos wird und bereits seit 2012 Nebeneinkünfte aus einer selbständigen Nebentätigkeit (Autor, zweimal jährlich Gewinnausschüttung, unregelmäßige Arbeitszeiten, sich ändernde Gewinne) bezieht:

  • inwieweit darf er die selbständige Neben-Tätigkeit während der Arbeitslosigkeit weiter ausüben?
  • wird das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit vom ALG I abgezogen?
  • wenn noch Honorare aus dem Vorjahr ausgezahlt werden (es wird immer halbjährlich abgerechnet, im März ist also mit dem Honorar aus dem 2. Halbjahr 2016 zu rechnen) wie wird mit diesen verfahren?
  • Die Arbeitslosigkeit den tritt recht unerwartet zum 1. Feburar dieses Jahres ein
  • Die Nebentätigkeit war bisher nicht gemeldet, da die Gewinne nicht die zulässige Grenze überschritten haben. Ein Autorenvertrag liegt allerdings vor.
  • Das Anstellungsverhältnis im Hauptverdienst lief über 16 Monate.

Herzlichen Dank für Erfahrungsberichte und Hilfe