Bin seit dem 04.04.2014 Arbeitslos und war bis dahin Vollzeit beschäftigt. Ab dem 01.09.2014 werde ich ein Studium antreten. Damit ich genügend Zeit habe um mich schulisch vorzubereiten, bewarb ich mich bis jetzt nur auf Teilzeit. Da ich mich nun bei einigen Firmen auf Teilzeit beworben habe, wollte mein Arbeitsvermittler mir das ALG1 um die hälfte kürzen. Mit der Begründung : ich stelle mich dem Arbeitsmarkt nur beschränkt zu Verfügung. Wenn ich in der kurzen Zeit einen 500- 600 Euro Teilzeitjob bekomme, kann ich zusätzlich Wohngeld beantragen und bin dann vom Arbeitsamt weg.
Das ALG1 errechnet sich doch aus dem was ich vorher in Vollzeit bekommen habe, daher verstehe ich es nicht das die mir das Geld um die hälfte kürzen wollen . Meine Frage : Dürfen und können die das ALG1 wegen suche nach Teilzeit kürzen ? ( habe bis jetzt kein Paragraphen gefunden der das aussagt ) Es wäre für mich zum vorteil, wenn ich genau weis ob es rechtens ist oder nicht . Danke