Ich arbeite zur Zeit neben meinem Studium als "Traineraushilfe" (Job 1) auf Minijob Basis, die 450€ pro Monat werden dabei jedes Monat fast vollständig ausgeschöpft. Nun möchte ich aber noch zusätzlich einen Teilzeitjob (Job 2) ausüben, der zu meinem Studium passt (ca. 10h pro Woche, Verdienst pro Monat ca. 450 bis 550€) Jedoch würde ich nicht über den Steuerfreibetrag von 8652€ pro Jahr (laut Internetrecherche) verdienen (ich würde also entsprechend viele Monaten aussetzen) - Ist dabei jedoch mein Minijob zu berücksichtigen, oder wird nur der Teilzeitjob gerechnet?

Zur Zeit habe ich keine Abgaben und mein Arbeitgeber (von Job 1) nur einen kleinen pauschalen Betrag, glaube ich. Was wird sich hier im Bezug auf den Minijob für mich und meinen Arbeitgeber ändern? Welche Abgeben habe ich und meine beiden Arbeitgeber bei Job 1 und bei Job 2 bei Ausübung beider Jobs parallel zu erwarten?

Wie muss mich der Arbeitgeber bei Job 2 anstellen? Ist auch "Werkstudent" möglich? Und ich habe gelesen, dass man, wenn man eine Dissertation schreibt nicht mehr als "Werkstudent" arbeiten kann, stimmt das, auch, wenn ich meine Dissertation während der Studienzeit beginne? Und wenn ja, was hat dies für eine Auswirkung?

Das sind wirklich viele Fragen, ich denke aber, dass es auch anderen helfen kann, alle Fragen auf einmal Beantwortet zu bekommen. Ich bedanke mich für Euer Bemühen!