Hallo zusammen,

ich möchte mit meinem bisherigen Arbeitgeber zum 15. Dezember einen Aufhebungsvertrag schließen, da ich ab dem 16. Dezember eine neue Stelle antrete.

Nun finde ich in dem mir vorgelegten Vertrag eine Klausel, welche lautet:

§3 Abgeltungs- und Erledigungsklausel / Schlussbestimmungen

Mit dieser Vereinbarung sind sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, seiner Beendigung und für die Zeit nach der Beendigung - gleich aus welchem Rechtsgrund und ob bekannt oder unbekannt - abgegolten und erledig, soweit sich aus dieser Vereinbarung nichts anderes ergibt. Ausgenommen von der Abgeltung und Erledigung sind Ansprüche auf den gesetzlichen Mindestlohn.


So, ich muss dazu schreiben, dass mich lediglich der letzte Satz etwas stutzig macht. Ich bekomme normalerweise ein Festgehalt, welches deutlich über dem Mindestlohn liegt und das letzte Gehalt steht noch aus.

Heißt dieser Passus jetzt, dass der Arbeitgeber mir nur noch den Mindestlohn für den halben Dezember zahlen will?

Ich bedanke mich vorab für die Antworten!