Lohnfortzahlung (Entgeldfortzahlungsgesetz EntgFG) im Krankheitsfall - In der Gastronomie u. Teilzeitangstellt ausgehebelt?

Folgende Frage dreht sich um Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Hier die Ausgangslage:

Man arbeitet Teilzeitangestellt (24 Stunden / Woche) in einem Gastronomiebetrieb. Man bekommt dafür den Mindestlohn auch "Aushilfslohn" genannt von 8,50 die Stunde. Es wurden keine besonderen Absprachen getroffen d.h es gibt keinen speziellen Arbeitsvertrag. Man arbeitet schon länger als 3 Monate im Betrieb.

Jetzt tritt der Fall ein das man längere Zeit krank wird ( Krankenhaus Operation / Nachweispflichten alle erfüllt) Krankheitsdauer ca 3-5 Wochen.

  1. Kann der Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall unter diesen Umständen ablehnen?

  2. Gibt es Regelungen (z.B Tarifverträge ) welche die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ausschließen.

  3. Wie beantragt der Arbeitnehmer diese Lohnfortzahlung?

  4. Es liegt eine Arbeitszeit 24 Stunden die Woche vor ( 4 Tage je 6 Std) - Diese ist aber nicht in einem Vertrag geregelt. Wie setzt sich der Fortzuzahlende Lohn nun zusammen? Bsp: Wird als Grundlage hierfür der durchschnittliche Monatslohn der letzten drei Monate herangezogen und dieser als Lohnfortzahlungsbetrag festgesetzt?

Folgender fiktive Fall: Unser Teilzeitangestellter im obigen Beispiel muss operiert werden und weiß daher das er für ca 3-5 Wochen arbeitsunfähig werden wird. Er geht daher zu seinem Chef, teilt ihm dieses mit und fragt wie es mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall aussieht. Der Chef lacht nur und sagt "Wer nicht arbeitet bekommt auch kein Geld, hier in der Gastronomie ist das anders geregelt, der Lohn wird nicht fortgezahlt" - ist so etwas möglich? Oder muss der Lohn weiter bezahlt werden?

Ich hoffe mir kann jemand dabei helfen.

Danke schon mal für eure Antworten!

Rechtsanwalt, Anwalt, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Gastronomie, Gewerbe, Krankengeld
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