Vater verstorben und die Wohnung schon ausgeräumt. Ist das Erbe so schon angenommen?

Guten Abend liebe Gemeinde,

mein Vater ist Freitag überraschend verstorben. Seine Ehefrau (getrennt Leben) , mein Bruder und ich sind die einzigen Verwandten/Erbberechtigten.

Wir haben sofort die Bestattung geplant und sind wie selbstverständlich auch in die Wohnung um persönliche Gegenstände rauszuholen. Wir trafen dann den Vermieter der uns bat, die Wohnung auszuräumen bis zum 1. August. Damit haben wir auch begonnen, teilweise haben wir Dinge weggeschmissen und teilweise an uns genommen (Hausrat, Fotos).

Nun haben wir erfahren, dass mein Vater einige Schulden hat. Mahnbescheide, Inkasso etc.

Wir alle wollen das Erbe ausschlagen. Da wir nun ja aber Sachen aus der Wohnung genommen haben, kann man uns das anlasten und als Erben sehen? Eigentlich wollten wir auch schon anfangen Verträge zu kündigen, das lassen wir wohl lieber?

Würde das im Falle der Erbausschlagung dann der Nachlassverwalter machen?

Wir wollten uns nicht bereichern sondern nur zusehen, dass seine Sachen würdevoll aufbewahrt werden. Mein Vater war mittellos...

Wie sieht es nun aus mit den Beerdigungskosten? Mein Vater hat noch ca. 800 Euro auf dem Konto, die Bestattungskoste/Rechnung laufen auf meinen Namen. Kann man die Rechnung später beim Nachlassverwalter einreichen, sodass der Verstorbene selbst für die Kosten aufkommt? Eine Bekannte sagte nämlich dass von dem Guthaben des Verstorbenen die Kosten getragen werden sollen... Ich bin total verwirrt! DANKE!

Tod, Erbrecht, Erbe, Erbschaft
Arbeitgeber berechnet Krankheit als Minusstunden trotz AU?

Liebe Community,

ich arbeite seit 2 Jahren bei einem Pflegedienst mit 35 Stunden die Woche.

Ende November war ich für 4 Wochen das erste mal erkrankt und hatte eine AU.

Alle Mitarbeiter führen ein Zeitkonto, welches laut Vertrag ein Plus von 30 Stunden oder ein Minus von 10 Stunden aufweisen darf.

Mein Einsatzplan gestaltet sich so: Ich arbeite Montag und Dienstag je 5 Stunden in einer festen Tour. Die restlichen Tage, auch WE, bekomme ich Ende des Monats für den nächsten Monat von meiner Chefin zugewiesen, je nach Bedarf werde ich eingeplant sodass ich meine 35 Stunden erreiche.

Dieses mal gab es Ende November vor meiner Erkrankung noch keinen Dienstplan, als ich dann eröffnete dass ich ca. 4 Wochen ausfalle, wurde ich auch nirgends mit eingeplant.

Nun habe ich meine Stundenabrechnung gesehen für Dezember. Auf meinem Konto stehen 100 Minusstunden!

Es wurden nur die Montage und Dienstage mit je 5 Stunden "vergütet" alles andere mit "krank =0 stunden....

Ist das zulässig? Mein Arbeitsplan ist zwar recht frei gestaltet aber nur weil ich krank war und nicht geplant wurde, ist das jetzt mein Nachteil? Würden da nicht zumindest die durchschnittlichen Stunden die ich jede Woche arbeite vergütet werden?

Bin fix und fertig weil ich jetzt fast mit einem Monatsgehalt in den Miesen stehe!

DANKE für das Lesen und kommentieren!

Arbeitsrecht, Krankheit, Arbeitgeber, Entgeltfortzahlung, Lohnfortzahlung, minusstunden, zeitkonto
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