Habe gelesen das Zuschläge für nachtarbeit Pflicht sind. (Richtwert:25%) ich arbeite 5 mal im Monat von 20.30 - 06.00 Uhr. Dabei habe ich unterschiredliedliche Aufgaben zu erledigen, also kein Bereitschaftsdienst. Bekomme aber nur den gesetzlichen Mindestlohn und auch keinen freizeitausgleich oder ähnliches. Ist das rechtens? Oder habe ich anspruch.

Bitte um Antwort von Leuten die es wissen:) Bitte keine Kopien von gesetzestexten, die habe ich schon zu genüge gelesen.