Arbeitszeugnis Entwurf ok?

Hallo zusammen,

meine Chefin hat mir heute einen Zeugnisentwurf gesendet, da ich zum 31.03. gekündigt habe.
Kann bitte jemand den Bewertungsteil durchschauen, ob noch was auffällt was ich übersehe? Vorher ist ganz klassisch das Unternehmen und die Tätigkeit beschrieben, was ich hier nicht reinkopiert habe.
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Frau X verfügt über umfassende Fachkenntnisse im xy. Sie überblickte schwierige Zusammenhänge, erkannte das Wesentliche und war in der Lage, schnell pragmatische aber auch rechtssichere Lösungen für Kunden aufzuzeigen. Besonders hervorzuheben ist ihr hoher Detaillierungsgrad bei der Abarbeitung von anstehenden Aufgaben.

Frau X zeigte stets ein sehr hohes Maß an Eigeninitiative und überzeugte durch ihre große Einsatzbereitschaft. Auch starkem Arbeitsanfall war sie jederzeit gewachsen. Frau X arbeitete stets zuverlässig und genau und erledigte die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.

Frau X bei Vorgesetzten und Kunden aufgrund ihrer schnellen Abarbeitung von übertragenen Aufgabenstellungen und ihrer sehr strukturierten Arbeitsweise stets geschätzt. Bei ihren Kollegen war sie anerkannt und geschätzt.

Frau X verlässt unser Unternehmen zum 31. März 2017 auf eigenen Wunsch. Wir bedauern diese Entscheidung sehr, wünschen ihr aber für die Zukunft alles Gute und sind überzeugt, dass sie ihren Weg erfolgreich gehen wird. Wir danken ihr für die bisher geleistete Arbeit und wünschen für die Zukunft beruflich wie persönlich alles Gute.
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Was mir selbst negativ auffällt:

3. Absatz:
- "aufgrund ihrer schnellen Abarbeitung": Das hört sich nach schnell schnell an, oder? Was wäre alternativ besser?
- "Bei ihren Kollegen war sie anerkannt und geschätzt.": Das heißt doch, es habe Krach gegeben? Zum Hintergrund muss man sagen, dass wir ein super Team waren und sich personell in den letzten Monaten einiges geändert hat und das auch mein Kündigungsgrund war (sind auch andere gegangen deswegen).
Alternativ würde ich folgende Formulierung vorschlagen: "Ihr Verhalten gegenüber Kollegen war einwandfrei."

4. Absatz:
- "und sind überzeugt, dass sie ihren Weg erfolgreich gehen wird.": Diese Formulierung hört sich seltsam an. Allerdings habe ich im Netz nichts dazu gefunden?
- "Wir danken ihr für die bisher geleistete Arbeit": Hier fällt mir das Wort "bisher" auf. Hat das eine Bedeutung? Konnte auch dazu leider nichts finden.

Danke für jeden Tipp :)

Arbeitsrecht, Arbeitszeugnis, Zeugnis
Trinken auf der Arbeit als Kassiererin?

Hallo ihr Lieben,

ich arbeite in einem Supermarkt und gestern war unser Bezirksleiter da, der mir (bei knapp 30 Grad) verboten hat zur Wasserflasche zu greifen? Trinken ist etwas elementares und lebensnotwendiges! Ich konnte nicht glauben, was ich da zu hören bekam. Natürlich nuckel ich nicht die ganzen 8 Stunden an meiner Wasserflasche, aber es darf ja wohl erlaubt sein bei glühender Hitze (innen ist es noch heißer) Wasser zu trinken oder habe ich unrecht? Daraufhin habe ich meine Kollegen gefragt und die stellvertretende Filialleiterin, ob das denn normal sei und alle waren der festen Überzeugung, dass es selbstverständlich ist und ich solle trinken, wenn ich Pause habe. Ich bin eine Frau und wie viele andere Frauen habe ich zudem Probleme mit meiner Blase und "zwinge" mich es zu halten und gehe dementsprechend nur ein mal außerhalb meiner Pause aufs Klo, obwohl ich eigentlich viel öfter müsste. Zurück zum trinken: die Begründung des Bezirksleiter war: ich solle trinken, wenn keine Kunden zuschauen. Bei uns ist es aber nun mal so, dass du ständig mindestens 6 Kunden an der Kasse stehen hast und es fast nie dazu kommt, dass gerade keine Kunden in Sichtweite sind. Beim Kassiervorgang greife ich selbstverständlich NICHT zur Flasche, aber irgendwie treffe ich da mit meiner Ansicht total auf Unverständnis? Was hält ihr davon? Ist das rechtens? Muss ich erst dehydrieren, im wieder Wasser auf der Arbeit zu trinken können?

trinken, Arbeitsrecht, Arbeitszeit, während
Mehrarbeit durch Krankheitsvertretung und Urlaubsvertretung im Pfelegdienst?

Hallo,

ich arbeite in der ambulanten Pflege als Teilzeitkraft mit 19,25 Stunden die Woche, wobei ich zwei ganze Tage arbeite. Ich teile mir mit einer Kollegin einen Patienten, der von uns tageweise betreut wird.

Der Arbeitgeber hat für jeden von uns ein Stundenkonto eingerichtet. Wenn die Kollegin krank ist oder Urlaub hat, soll ich ihre Arbeitstage übernehmen und diese Stunden kommen auf das Zeitkonto. Wenn der Patient dann mal spontan keine Pflege braucht oder möchte (ungeplanter Krankenhausaufenthalt, geplanter Jahresurlaub der ihn währenddessen dann selber pflegenden Lebenspartnerin usw.), sollen diese Stunden vom Zeitkonto abgefeiert werden.

Ist das so korrekt? Immerhin puffern wir mit dieser spontanen bis längerfristig geplanten Mehrarbeit für den Arbeitgeber auf diese Weise dessen Ausfall ab wenn sein Kunde, also "unser" Patient, keine Pflege haben will.

Wenn man von jeweils vier Wochen Urlaub und sagen wir mal 3-4 Wochen Krankheit im Jahr ausgeht, müssen wir beide jeweils bis zu zwei Monate im Jahr Vollzeit statt der vereinbarten Teilzeit arbeiten und teilweise spontan irgendwann abfeiern, was wir aber eigentlich aus privaten Gründen gar nicht wollen.

Konkret also die Frage: ist es korrekt, dass wir dem Arbeitgeber durch diese Mehrarbeit eine weitere Teilzeitkraft einsparen helfen müssen, die eigentlich solche Mehrarbeit abpuffern sollte?

Arbeitsrecht, Überstunden, Mehrarbeit, zeitkonto
Korrektur der Gehaltsabrechnung von November & Dezember möglich?

Guten Abend,

ich war vom 15.11. - 7.1. arbeitsunfähig und fiel dadurch am 27.12. aus dem Entgeldfortzahlungsanspruch. Mein Arbeitgeber hat im Januar aber eine Minusabrechnung erstellt, da sie fälschlicherweise davon ausgingen, dass ich seit 15.11. (erster Tag der Krankmeldung) keinen Anspruch mehr auf Gehaltsfortzahlung gehabt hätte. Dadurch wurde mir das im November und Dezember ausgezahlte Gehalt "abgezogen" (mit der Abrechnung von Januar). Dies wurde dann wieder korrigiert, als der Fehler bemerkt wurde (und zwar, dass ich erst ab dem 27.12. und nicht ab dem 15.11. aus der Lohnfortzahlung herausfalle). Durch die Korrektur der Minusabrechnung wurde nun die Lohnsteuer von November und Dezember nochmals abgezogen (da von einem falschen Bruttojahreslohn ausgegangen wurde), was sich auf meine Gehaltsauszahlung von Februar auswirkt, in der ich fast 700 Euro weniger Netto bekommen habe. Es wurden mir insgesamt 1300 Euro zu viel an Lohnsteuer abgezogen (November und Dezember jeweils im November und Dezember und jetzt im Februar).

Das Lohnbüro behauptet nun, aufgrund des Jahresabschlusses sei dies nicht mehr rückgängig zu machen. Ich solle die zuviel bezahlte Lohnsteuer nun mit meiner Steuererklärung 2018 zurückholen.

Kann der Arbeitgeber sich weigern, seinen Fehler zu korrigieren und eine geänderte Steuererklärung ans Finanzamt zu schicken? Wieso muss ich als Arbeitnehmer über ein Jahr warten, um Lohnsteuer zurückzufordern, die mir doppelt abgezogen wurde?

Gehalt, Arbeitsrecht, Abrechnung, Lohnsteuer
Muss ich am Samstag arbeiten - Kündigung?

Guten Tag,

Am 27. Januar wurde bei mir im Betrieb ein Aushang aufgehängt auf dem es hieß, dass man am 4., 11. und 18. Februar(Samstäge) zur Arbeit kommen soll und es eine ganz gewöhnliche 6 Tage Woche sei. Samstagsarbeit gab es seit ich dort arbeite noch nie und wurde mit mir auch nicht über den Vertrag/Einstellungsgespräch mitgeteilt.

In meinem Arbeitsvertrag heißt es unter dem "§3 Arbeitszeit":

  1. die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt zurzeit 40 Stunden ohne Pause.
  2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen richten sich nach der Hausordnung der Firma X.
  3. Die Mitarbeiter/in erklärt sich ausdrücklich bereit, auch über die vereinbarten Arbeitszeiten hinaus Mehrarbeitsstunden zu leisten sowie im Wechselschichtbetrieb(Tag- und Nachtschichten) zu arbeiten.
  4. Eine mögliche betriebliche Anordnung von Überstunden erfolgt ohne Rechtspflicht und begründet keine künftigen Ansprüche des Arbeitnehmers auf Erbringung von Überstunden.

In der Hausordnung heißt es desweiteren zu den Arbeitszeiten:

07.00 Uhr - 15.30 Uhr Normalschicht, Pause: 12.00 Uhr bis 12.30 Uhr

05.30 Uhr - 14.00 Uhr Frühschicht, Pause: 10.30 Uhr bis 11.00 Uhr

13.30 Uhr - 22.00 Uhr Spätschicht, Pause: 18.30 Uhr bis 19.00 Uhr

21.30 Uhr - 06.00 Uhr Nachtschicht, Pause: 02.30 Uhr bis 03.00 Uhr

6.30 Uhr - 17.00 Uhr Verwaltung, Pause: 12.30 bis 13.00 Uhr

Alle Pausen müssen ab- und angestempelt werden. Bei Einteilung in Schichten erfolgt 15min. vor Arbeitsbeginn der Schichtwechsel. Gegebenenfalls können geänderte Zeitfenster mit der Betriebsleitung definiert werden.


Nun ist die Sache wie folgt: Ich arbeite erst seit mitte letzten Jahres in der Firma und wurde nie auf die Aushänge hingewiesen. Desweiteren habe ich erst am 7. Februar von dem Aushang Kenntnis genommen(erstmals gesehen). Warum so spät gesehen? Nunja ich war vom 31. Januar bis zum 4. Februar Krankgeschrieben. Am 10. Februar kam mein Arbeitgeber auf mich zu und fragte mich ob ich am 11. Februar denn kommen würde und ich antwortete Ihm mit dem Verweis auf meinem Arbeitsvertrag das ich dazu nicht verpflichtet sei und ich außerdem schon einen Termin an besagten Samstag hätte. Nun wurde ich heute am 15. Februar erneut gefragt ob ich am Samstag (18. Februar) kommen würde. Erneut vertröstete ich Ihn da ich auch für diesen Samstag einen Termin habe. Daraufhin wurde mir ein Brief übergeben in welchem geschrieben stand:

"Sehr geehrter Herr (ich),

wir nehmen Bezug auf unseren Aushang vom 27.01.17 und weisen Sie hiermit an, am Samstag, 18.02.17 von 6.00 Uhr - 14.00 Uhr zu arbeiten.

Falls Sie nicht kommen, sehen wir dies als Arbeitsverweigerung."

Das heißt mein Arbeitgeber hätte somit einen gerechtfertigten Grund mir zu kündigen.

Sehr viel Text(tut mir Leid). Nun meine Frage: Muss ich an diesem Samstag erscheinen? Falls ich nicht erscheine, ist dies dann wirklich eine "Arbeitsverweigerung"?

würde eigentlich noch ausführlicher werden, jedoch max. 3000 Zeichen

Vielen Dank im voraus

Liebe Grüße

Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag
Darf der Arbeitgeber in der elektronischen Zeiterfassung die Pausen abziehen?

Ich arbeite Teilzeit, 5 Tage die Woche jeweils 6 Stunden täglich. Seit Anfang des Jahres wurde ein Zeiterfassungssystem angeschafft. Sobald ich 6 Stunden überschreite, wird mir eine halbe Stunde Pause abgezogen. Also stehe ich jeden Tag vor dem Gerät und muss auf die Minute genau abwarten dass ich meinen Chip dranhalten kann. Bin ich eine Minute zu spät, wird abgezogen. Bin ich eine Minute zu früh habe ich kaum eine reele Chance mein Minus auszugleichen, laut Dienstanweisung dürfen keine Minusminuten/Stunden mit in den neuen Monat genommen werden. Das bedeutet für mich: habe ich mich bei 5:59 h ausgeloggt habe ich 0:01 Minus, welches ich nur ausgleichen kann, indem ich 6:31 Std. in der Firma bleibe, abzgl. 30 Min Pause, bleibt eine Plusminute. Nun habe ich den Chef mal angesprochen ob es denn sein muss, dass genau nach 6 std regeros gekürzt wird oder man nicht mal eine Karenzzeit von z.b. 10-15 Minuten geben kann... aber es führt kein Weg dran vorbei. Nun ist mir aber aufgefallen dass andere Mitarbeiter die Vollzeit arbeiten ihre Pause z.b. erst nach 7 h Arbeitszeit machen... wäre es da auch nicht fair wenn ihnen ab der ersten Minute nach der 6.Stunde gekürzt wird? Müssen sie nicht auch die Pause ab 6h machen? Ich finde das irgendwie nicht fair!

Nun folgt der nächste Streitpunkt. Ein Betriebsausflug. Dieser beginnt 8 Uhr und endet 17 Uhr. Alle bekommen 8h gutgeschrieben. Ich nur 6 Stunden. Stimmt das so? Ich habe mich schon versucht durch das Internet zu forsten, aber man findet unterschiedliche Antworten. Ich würde mich freuen wenn ihr mir Tipps geben könntet, wie ich meinem Arbeitgeber gegenüber argumentieren kann, dass ich mich benachteiligt fühle. Auf 7 oder 8h hochsetzen ist keine Option für ihn. Alle anderen können sich Gleittage erarbeiten, für mich ist es undenkbar.... :/

Arbeitsrecht, Arbeitszeit, teilzeitbeschäftigung
Kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer zwingen als Brandschutzbeauftragte/r im Unternehmen zu fungieren (Arbeitnehmer war vorher noch nie in dem Feld tätig)?

Ich habe 2 Fragen

  1. Kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer zwingen als Brandschutzbeauftragte/r im Unternehmen zu fungieren? (Arbeitnehmer war vorher noch nie in dem Feld tätig)

  2. Kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer zwingen, die nötige Schulung bzw das nötige Seminar an einem seiner Arbeitsfreien Tage zu besuchen?

Im konkreten Fall geht es um eine Person in meinem Bekanntenkreis, welche ohne vorher informiert zu werden, Mails bekam die Ihre Teilnahme an einem Brandschutzseminar bestätigten.

Nach Anfrage bei ihrem Chef teilte dieser mit, das besagte Person "ausgewählt" wurde zukünftig als Brandschutzbeauftragte zu fungieren. Auf die Frage warum Sie und nicht eine/r der Kollegen/Kolleginnen ließ der Arbeitgeber etwas verlauten was sinngemäß bedeutete "Von denen würde das ja keiner machen wollen."

Als besagte/r Arbeitnehmer/in anmerkte, dass auch Sie kein Interesse daran habe machte der Arbeitgeber deutlich, dass Ihre Meinung dabei irrelevant sei und die Person das machen müsse wenn der Arbeitgeber ihr das sagt.

Zusätzlich findet das Seminar/die Schulung auch noch an einem Arbeitsfreien Tag des Arbeitnehmers statt. (Besagte Person arbeitet im Schichtdienst, auch Nachts und an Wochenenden)

Ich bin für jede hilfreiche Antwort (am besten natürlich mit belegten Quellen) sehr dankbar!

Brandschutz, Arbeitsrecht, Arbeitnehmer

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